Im Notfall Wohnungstür aufgebrochen, wer zahlt den Schaden?
Hallo,
heute morgen wollte ich meine Oma besuchen, als ich bei ihrer Wohnung im Altenheim klingelte macht mir keiner die Tür auf, als ich dann von außen durchs Wohnzimmerfenster geguckt habe hab ich sie im Flur liegen sehen. Ich bin dann schnell wieder in den Flur gelaufen und habe die Wohnungstür eingetreten um auf dem schnellsten Wege ins Haus zu kommen. Jetzt im nachhinein hätte ich auch zur Rezeption laufen können und mir den Schlüssel geben lassen können, was mir aber in der Situation nicht in den Sinn kam. Nun meine Frage wer zahlt jetzt den Schaden, der Hausverwalter war stinksauer.
Gruß
10 Antworten
Hallo, ich denke mal deine Privathaftpflicht. Aber es muß natürlich richtig aufs Papier kommen, sonst machen die wieder Ärger. Nein du hast wohl Richtig gehandelt, denn es ist ein Notfall. Du hast einfach spotan gehandelt und nicht lange erst überlegen,sondern handeln und so hast du es auch gesehen und sofort reagiert, wie es sich gehört. Alles weitere, mit wenn und Aber ist nicht Gut deine Reaktion ein Vorbild.!!!
Danke für die nette Antwort! :)
Wenn du deine Haftpflichtversicherung oder im Zweifelsfall du selbst. Du sagst ja selbst, du hättest den Schlüssel holen können, auch wenn es verständlich ist, daß in so einer Situation das logische Denken erstmal aussetzt.
du zahlst den Schaden bzw. ggf. deine Versicherung
Okay, danke ich werde das mal versuchen mit der Versicherung zu klären.
Du hast den Schaden verursacht - also zahlst wohl Du (bzw. Deine Haftpflichtversicherung)
TIPP; Kündige dem Altenheim einen Leseerbrief an, das haben die nicht so gerne.
Was hat denn das Heim verbrochen?
das war ein Notfall, es ging evtl. um Leben oder Tod, da zählt jede Minute.und die Heime Verdienen sehr gut. Unkosten (Kollateralschaden)
Glaube nicht ,das Die Haftpflicht das bezahlt.