Im Notfall Wohnungstür aufgebrochen, wer zahlt den Schaden?

10 Antworten

Hallo, ich denke mal deine Privathaftpflicht. Aber es muß natürlich richtig aufs Papier kommen, sonst machen die wieder Ärger. Nein du hast wohl Richtig gehandelt, denn es ist ein Notfall. Du hast einfach spotan gehandelt und nicht lange erst überlegen,sondern handeln und so hast du es auch gesehen und sofort reagiert, wie es sich gehört. Alles weitere, mit wenn und Aber ist nicht Gut deine Reaktion ein Vorbild.!!!

Wenn du deine Haftpflichtversicherung oder im Zweifelsfall du selbst. Du sagst ja selbst, du hättest den Schlüssel holen können, auch wenn es verständlich ist, daß in so einer Situation das logische Denken erstmal aussetzt.

du zahlst den Schaden bzw. ggf. deine Versicherung

Du hast den Schaden verursacht - also zahlst wohl Du (bzw. Deine Haftpflichtversicherung)

TIPP; Kündige dem Altenheim einen Leseerbrief an, das haben die nicht so gerne.