Im Notfall Wohnungstür aufgebrochen, wer zahlt den Schaden?

10 Antworten

Hallo, ich denke mal deine Privathaftpflicht. Aber es muß natürlich richtig aufs Papier kommen, sonst machen die wieder Ärger. Nein du hast wohl Richtig gehandelt, denn es ist ein Notfall. Du hast einfach spotan gehandelt und nicht lange erst überlegen,sondern handeln und so hast du es auch gesehen und sofort reagiert, wie es sich gehört. Alles weitere, mit wenn und Aber ist nicht Gut deine Reaktion ein Vorbild.!!!

Dackelmann888  19.01.2013, 16:36

Glaube nicht ,das Die Haftpflicht das bezahlt.

FratzBubi333 
Beitragsersteller
 19.01.2013, 16:41
@Dackelmann888

Danke für die nette Antwort! :)

Wenn du deine Haftpflichtversicherung oder im Zweifelsfall du selbst. Du sagst ja selbst, du hättest den Schlüssel holen können, auch wenn es verständlich ist, daß in so einer Situation das logische Denken erstmal aussetzt.

du zahlst den Schaden bzw. ggf. deine Versicherung

FratzBubi333 
Beitragsersteller
 19.01.2013, 16:34

Okay, danke ich werde das mal versuchen mit der Versicherung zu klären.

Du hast den Schaden verursacht - also zahlst wohl Du (bzw. Deine Haftpflichtversicherung)

TIPP; Kündige dem Altenheim einen Leseerbrief an, das haben die nicht so gerne.

Jorgfried  19.01.2013, 17:05

Was hat denn das Heim verbrochen?

hell11  19.01.2013, 18:17
@Jorgfried

das war ein Notfall, es ging evtl. um Leben oder Tod, da zählt jede Minute.und die Heime Verdienen sehr gut. Unkosten (Kollateralschaden)