Diebstahl Fußmatte
Hallo!
Ich habe heute morgen bemerkt, dass jemand meine Fußmatte vor meiner Haustür gestohlen hat. Sie war recht teuer (von EMP) und auch noch neu! Gibt es dafür rechtliche Ansprüche für mich? Also kann ich das irgendwo anzeigen? Oder zählt es nicht, da die Matte vor der Tür lag.
Da momentan Handwerker im Haus arbeiten stehen die Türen den ganzen Tag offen. Es liegt nahe dass da irgendwer ins Haus gekommen und die Matte hat mitgehen lassen.
Kann ich mich da an die Wohnungsbaugenossenschaft wenden? Denn eigentlich haben die Handwerker einen Schlüssel für das Haus. Aber da dass vermutlich zu umständlich ist ständig aufzuschließen, stehen alle Türen nach draußen weit geöffnet.
10 Antworten
Die Anzeige kannst du bei der Polizei machen, wobei mir die Zeit dafür zu schade wäre, denn das wird von der Staatsanwaltschaft nach 6 Monaten eingestellt und das war es dann. Wenn du eine Hausratversicherung hast, dann versuche doch dieser den Diebstahl zu melden. Könnte sein die bezahlen dir die Matte.
Das "Klauen" einer Fußmatte erfüllt den Tatbestand eines Diebstahls gem. 242 StGB. Dass die Matte vor Deiner Tür lag ist unerheblich, denn du hast, wenn auch gelockerten, Geahrsam an der Matte, sprich, man kan sie Dir auch Wegnehmen. Da es sich nur m eine Fußmatte handelt, welche, denke ich unter 50 € wert ist, musst du Strafantrag gem. 248a StGB stellen. Auch wenn die Matte mehr wert sein könnte wird die Staatsanwaltschaft aufgrund fehlenden öffentlichem Interesse das Verfahren einstellen und dich auf den Privatklageweg verweisen. Dann musst aber DU die Kosten des Verfahrens zahlen. Ist das die Fußmatte wert? das nächste Mal lieber eine billigere nehmen, dann ist das auch egal.
Zwar kann das Offenstehenlassen der Haustüre eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Vermieters darstellen was unter Umständen zu einem Schadensersatz für dich führen könnte. Allerdings gibts du ja selber zu, dass du wusstest, dass Handwerker im Haus sind, und die Türre ofensteht. Insofern hättest du die Fußmatte ja auch in dieser U7Zeit in die Wohnung verbringen können. Im Übrigen sehe ich auch in diesem Fall keine Pflichtverletzung des Vermieters, da er ja den Handwerkern den Zugang zum Objekt garantieren muss.
Ergo: Vergiss die Angelgenheit, alles andere wäre teuer bzw. aussichtslos
Ob sie vor der Tür lag, spielt keine Rolle, denn sie ist ja Dein Eigentum. Doch es wird wohl zu überlegen sein, ob der Aufwand einer Anzeige im Verhältnis zum Wert steht. Bei der Polizei und der Wohnungsgesellschaft wird man wenig Verständnis dafür haben und auch nichts unternehmen. Doch da es wirklich ärgerlich ist, würde ich schon mit Nachdruck die Handwerker und Nachbarn befragen und es nicht einfach so stillschweigend hinnehmen.
Diesen Diebstahl kannst Du wohl zur Anzeige bringen. Dann bekommst Du in einigen Monaten Post mit der Mitteilung, daß das Strafverfolgung eingestellt wurde. Lohnt also nicht.
Ich glaube, dass du die Fußmatte vergessen kannst. Anzeige kannst du natürlich aufgeben aber da wird wohl nichts bei rauskommen.
Die Wohnungsbaugenossenschaft kann da wohl auch nicht wirklich was dran ändern.