Mietwohnung „normale Abnutzung“ Türen/Fenster?
Hallo, meine Frage ist was genau unter die „normale Abnutzung“ in einer Vermieteten Wohnung zählt und was schon zu Beschädigungen zählt und evtl vom Mieter ersetzt/bezahlt werden muss. Ich habe unten ein paar Bilder hinzugefügt ( ich bin der Vermieter). Auf den Fensterbrettern sind Wasserflecken und die Türen haben Macken und an manchen Stellen sind Sticker die nicht abgehen oder bunte Farbe. Auf den Fensterbrettern sind auch Kritzeleien mit Kugelschreiber. Die Wohnung war bis vor kurzem an eine Einrichtung für Jugendliche vermietet (die haben das so hinterlassen). Also meine Frage jetzt nochmal: zählt das noch zu normalen Gebrauchsspuren oder schon zu Schäden und der Mieter muss evtl dafür Haften?
Achja das Mietverhältnis ging schon sehr sehr lange und es gibt nicht wirklich einen ordentlichen Mietvertrag in dem solche Dinge klar gestellt werden. Eine Kaution gab es auch nie (die man sonst in so einem Fall zum Teil hätte einbehalten könnte).
Danke schonmal für Hilfreiche Antworten:-)
8 Antworten
Selbstverständluch zählen Wasserränder, Kugelschreiberkritzeleien, tiefe Kratzer oder Beschädigungen am Schließblech durch Aufhebeln nicht zu einem vertragsgemäßem Gebrauch oder üblicher Abnutzung.
Das sind Beschädigungen, die als Mangel von dir oder auf deine Kosten zu beheben sind.
Und wenn der Zustand nicht im Übergabeprotkoll als bereits vorhanden dokumentiert ist, haftest du für während der Mietzeit entstandene Schäden auch für Dritte.
Ah super, Vielen Dank! Ich bin allerdings der Vermieter😄 aber umso besser! Danke dir
Es sind auf jeden Fall Schäden die mit normalen Abnutzungen nichts zu tun haben.
Wenn beim Auszug der Mieter ein Übergabeprotokoll gemacht wurde und das als Schaden vermerkt wurde müssen die Ex-Mieter das auch zahlen.
Sollte es das nicht geben,wird es schwer,denn es wurde wohl beim Einzug auch nicht gemacht und so können sie behaupten das es bereits beim Einzug schon so war.
Ich drücke die Daumen, ansonsten kann man grad bei Holz einiges selber reparieren.
Ich bin auch der Meinung, dass diese Schäden keine normale Abnutzung sind und deshalb vom Mieter behoben bzw. bezahlt werden müssen.
Der Hammer ist aber der ausgebrochene und notdürftig geflickte Türrahmen. Sowas passiert, wenn jemand die Tür eintritt bzw. sich mit Gewalt gegen die geschlossene Tür wirft.
Hatten wir (als Vermieter) auch schon mal und musste selbstverständlich der Mieter bezahlen.
Auch von mir: Von durch eine vertragsgemäße Nutzung entstandenen Schäden/Mängel kann man in Deinen Beispielen nicht sprechen. Das sind eindeutig Punkte, die dem Mieter (hier Behörde/Jugendamt ?) anzulasten sind.
Das sind alles Beschädigungen. Allerdings kann er das nicht vom NACHMIETER verlangen, wenn du die Wohnung mit Kugelschreiberkritzeleien übernommen hast dann kann er nicht bezahlen dass du das jetzt zahlst obwohl du das als der jetzige Mieter nicht warst. Er hat die Wohnung ja so zurückgenommen
Also ich bin der Vermieter ( hab ich vergessen zu erwähnen) und die Wohnung war zuletzt an die Jugendeinrichtung vermietet. Also die haben das so hinterlassen. Jetzt haben wir das Mietverhältnis beendet und es sollen neue Mieter rein.