Schlechtwettergeld bei Kündigung des Arbeitnehmers
Hallo
mein Mann arbeitet im Baugewerbe und hat jetzt zum Monatsende gekündigt. Jetzt musste er wegen schlechtem Wetter im Februar und im März noch zu Hause bleiben. Angeblich wird ab dem Zeitpunkt wo er gekündigt hat KEIN Schlechtwettergeld mehr gezalt. Weiß jemand ob das stimmt?
Danke
Andrea
6 Antworten
Das Schlechtwettergeld heisst mittlerweile "Saison-Kurzarbeitergeld" ... aber das nur nebenher.
Insgesamt sind die persönlichen Voraussetzungen zur Gewährung ein bisschen schwammig formuliert; ich vermute, dass die Arbeitsagentur sich darauf bezieht:
"Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt"
So könnten die Damen und Herren natürlich argumentieren, denn im Falle einer Kündigung ist diese Voraussetzung nicht mehr gegeben. (Das ist aber meine persönliche Meinung und muss nicht richtig sein)
Lies mal hier nach: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08d-Saison-Kurzarbeitergeld.pdf
Ja das stimmt.
Er hat doch aber einen gültigen Arbeitsvertrag! Wenn das Arbeitsamt kein Schlechtwettergeld zahlt dann wird der Arbeitgeber wohl zahlen müssen.
Seine arbeitskraft steht zur Verfügung. Nur Arbeit bekommt er im Moment keine, eben wegen Schlechtwetter. Der Arbeitsvertrag muß von Seiten des Betriebes trotzdem erfüllt werden.
Eigentlich ist auch ohne eine Kündigung zuerst der Alturlaub aufzubrauchen, bevor der ArbN Anspruch auf SWG haben kann. Die Zeitkonten sind in jedem Fall dann anstelle von Schlechtwetter aufzulösen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet worden ist. Max hat also bereits die richtige Antwort geliefert.
Hallo Maximillian
Ja er hat einen gültigen Vertrag. Ich hab echt keine Ahnung von der Sache deswegen frage ich hier nach. Er zahlt monatlich ca. 25 Euro Winterbauumlage. Jetzt nach dem er gekündigt hat weil er die Firma wechselt sagen seine Chefs das er kein Schlechtwéttergeld mehr bekommt. Das heißt das sie seine Überstunden und den Resturlub verechnen. Ich wollte nur gerne wissen ob das in Ordnung ist oder nicht?
Gruß Andrea
Ja das ist richtig. Was will er sonst mit seinen Überstunden machen? Kurzarbeit bzw Schlechtwettergeld ist ja für den Erhalt des Arbeitsplatzes gedacht. Wenn er gekündigt hat dann werden die Polster erst mal verbraucht.
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