Kann ich den Beitrag zurück fordern?
Hallo, Ich habe meine Tochter Anfang Februar im sportverein angemeldet und ende März wieder gekündigt sowie die einzugsermächtigung zurückgezogen. Im April wurde dann der Jahresbeitrag abgebucht. Ich habe auch keine Anmeldebestätigung sowie kündigungsbestätigung erhalten. Kann ich den Beitrag zurück fordern?
Vielen Dank
7 Antworten
Kommt drauf an zu welchem Zeitpunkt die Kündigung akzeptiert wird. Welche Fristen hier einzuhalten sind, findet sich sicherlich in der Vereinssatzung.
Die Regelungen zum Mitgliedsbeitrag stehen in der Vereinssatzung. Meistens ist in einem Verein die Kündigung nur zum Jahresende möglich, so dass es vollkommen korrekt wäre, dass der Beitrag eingezogen wurde.
Eine Kündigung muss auch nicht unbedingt bestätigt werden, auch wenn es wünschenswert wäre. Du kannst höchstens mit dem Vorstand reden, ob man dir aus Kulanz einen Teil erstattet. Aber du solltst bedenken, dass auch eine kurzfristige Mitgliedschaft dem Verein Arbeit macht, die von den Leuten ehrenamtlich bewältigt werden muss.
Es kommt darauf an, was in der Satzung bzgl. Kündigung und Kündigungsfrist steht - üblicherweise ist der Mitgliedsbeitrag ein Jahresbeitrag und wird nicht gezwölftelt, wenn man austritt; zudem wirkt die Kündigung i. d. R. auch erst zum Jahresende - d. h. der Beitrag ist dann bis zum Jahresende zu zahlen.
Ich denke,du hast mit dem Sportverein einen Vertrag geschlossen.
Schau da mal ins Kleingedruckte,wie die Kündigungsfristen sind,an die du dich halten musst,da du den Vertrag unterschrieben hast.
Einfach so aus Gutdünken kündigen und meinen,das war es,ist meist ein Trugschluss
Ein Sportverein hat eine Satzung. Dort ist die Kündigungsfrist geregelt. In der Regel ist eine Kündigung nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich.