Dicken Schimmel im Treppenhaus
Hallo zusammen,habe zum 31.10. gekündigt, seit ca. 2 Wochen haben wir dicken schwarzen Schimmel im Treppenhaus.Hinter dieser Wand liegt mein Badezimmer.Ein Fachmann bestätigte mir das die Kacheln nur noch wegen dem Druck an der Wand hängen,können aber jederzeit runterkommen.Möchte nun keine Mietminderung machen,sondern am liebsten keine Miete nä. Monat meht bezahlen,da dies eine Zumutung ist.Ist Schimmel ein Fristloser Kündigungsgrund.Finde zudem wegen siesen Anblick keinen Nachmieter!!
5 Antworten
Es wird mal wieder konsequent die Frage nicht richtig gelesen und dementsprechend falsch argumentiert: Der Schimmel ist im Treppenhaus und nicht in der Wohnung! Ich sehe deshalb in diesem konkreten Fall nicht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, ganz im Gegensatz, wenn dieser Schimmelbefall in der Wohnung wäre. Eine Minderung der Miete ist aber trotzdem angezeigt, aber wiederum nicht so hoch wie wenn in der Wohnung. Das Treppenhaus ist zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Mieter. Deshalb max. 5 % Minderung aus meiner Sicht. Vermieter auffordern, die Ursache des Schimmels (die losen Fliesen im Bad mit andauernder Hinterfeuchtung) zu beseitigen und danach die Wand im Treppenhaus zu sanieren.Damit wäre das Problem vermutlich erledigt.
Da der Schimmel eine akute Gesundheitsgefährdung darstellt kannst Du fristlos kündigen und ausziehen. Mach Fotos, such Dir Zeugen und hol das Gesundheitsamt, geh zum Mieterschutzbund und schalte ggf. die örtliche Presse ein. Ihr müsst da sofort raus. Sprich auch mit Deinem Hausarzt. Ein Befall der Lunge kann lebensgefährlich werden. Lasst Euch auf jeden Fall gründlich untersuchen. Viel Erfolg und alles Gute.
Du hast das FBI, CIA und BND vergessen zu mobilisieren. Und ABC-Schutzmasken müssen sie noch besorgen. ;-)
Was kostet es wenn ich das Gesundheitsamt einschalte??
Hallihallo, na, was sagt man denn dazu? ich kümmere mich gerade um genau das selbe Problem und bin Gott sei Dank zum 1.8. zufälligerweise dem Mieterschutzbund beigetreten (gerade mal €30 jährlich), der mich hervorragend beraten hat.
Punkt 1: Richtig, du kannst fristlos kündigen. Doch eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn du auch innerhalb einer kurzen Frist ausziehst. Lässt du dir 2 oder 3 Monate Zeit, ist die fristlose Kündigung nicht mehr wirksam
Punkt 2: Nein, du musst dich mit einer Mietminderung zufrieden geben. Diese erreichnet sich daraus, wie viel Prozent die befallenen Räume oder der befallene Raum von der Gesamtfläche, die angemietet wurde, ausmacht.
Punkt 3: Die Vermieter müssen unverzüglich reagieren und den Schimmel fachmännisch beseitigen lassen. Auf die Hilfe des Gesundheitsamtes kannst du hierbei nicht hoffen, die sind nicht zuständig und schicken dich wieder weg. Nur ein Anwalt von einem Mieterschutzbund kann dir hier weiterhelfen, sonst niemand.
Punkt 4: Es empfiehlt sich eine Raumluftfeuchtigkeitsmessung. Kosten: etwa €300. Wenn sich der Vermieter weigert diese Kosten zu übernehmen, musst du die vorstrecken und bekommst sie im Falle eines positiven Befundes wieder von ihm erstattet. Dabei wird gemessen in wie vielen Räumen sich wie viele Schimmelsporen tummeln und wie hoch die Feuchtigkeit in den Wänden ist
Ich hoffe ich konnte dir helfne
Noch ein Tipp: Dokumentiere ALLES!!! Hol dir Zeugen, fotografiere alles, schreib dir alle Fakten und Vorkomnisse mit Datum, Uhrzeitz und immer einer Unterschrift eines Zeugens nieder. Wenn du Schadenersatz einklagen willst, musst du zunächst für diese Raumluftfeuchtigkeitsmessung sorgen, die dir schriftlich die Auswertung mitteilt und wo du nachlesen kannst, von welcher Art von Schimmelsporen sich wie viele Keime in der Wohnung befinden. Diese Keime wiederum musst du von einem Arzt in deinem Körper feststellen lassen. Solltest du Husten, Fieber, geschwollene Nasennebenhöhlen, etc. haben (so geht es meinem Freund, der seither Allergiker ist), musst du dir von einem Facharzt wiederum bestätigen lassen, dass diese Symptome von den Schimmelsporen kommen, die zuvor in deinem Körper festgestellt wurden und mit denen in deiner Wohnung übereinstimmen.
Sorry, genauso kompliziert ist es leider. Du als Vermieter befindest dich nämlich in der Beweispflicht
Noch einmal, da Doppelposting! : Zu allererst muss eine Mängelanzeige an den Vermieter erfolgen! Keine Miete zahlen geht nicht!
schimmel ist leider kein grund für eine 100%ige mietminderung
doch, doch, wenn der Befall so arg ist, dann schon!