Schimmel in gewerblich genutzten gemieteten Räumlichkeiten - Vermieter handelt nicht
Hallo zusammen,
wir haben für unser kleines Fitnessstudio gewerbliche Räume gemietet. Das Studio war bereits vorher schon 25 Jahre (vom Vorbesitzer) in diesen Räumlichkeiten. Nun regnet es seit einiger Zeit immer wieder mal durch das Dach hinein, d.h. die Holzvertäfelung innen tropft, und es gibt bereits Wasse-Laufspuren an den Wänden hinab. Außerdem riecht es muffig. Wir haben den Vermieter bereits darauf angesprochen, aber nichts tut sich. Wir werden nun die Mängel auch nochmal schriftlich anzeigen und ihn zur Mängelbeseitigung auffordern. Wir gehen davon aus, dass das Schrägdach (enthält Asbest) erneuert werden muss, was weit über 10.000€ kosten dürfte.
Was können wir noch tun? Ich habe gelesen, dass im Streitfall ein Gutachten nötig wäre, dass eine Toxizität der Schimmelsporen nachweist, ansonsten sei das quasi nur ein Schönheitsfehler. Solche Gutachen kosten aber 500-700€? Oder hat jemand von Euch andere Erfahrungen? Ans Gesundheits- oder Ordnungsamt möchten wir uns nicht wenden, da wir Angst davor haben, dass das Studio dann geschlossen wird. Wir haben uns bereits nach anderen Immobilien in der Nähe umgeschaut, aber nichts entsprechendes gefunden.
Die Miete mindern ist denke ich ohne Gutachten ebenfalls schwierig. Falls der Vermieter vor Gericht geht und Recht bekommt, dürfen wir nachher noch das Verfahren bezahlen...
Wer weiß Rat? Danke bereits im Voraus!
3 Antworten
Feuchtigkeitsschäden rechtfertigen Mietminderung, insbesondere, wenn der Vermieter nicht reagiert. Schimmel in Wohnräumen ist immer gesundheitsgefährdend. Ihr solltet mit mehreren Gutachtern verhandeln, die Preise sind unterschiedlich. Eigentlich müßte der Vermieter nachweisen, dass seine Mietsache frei von Mängeln ist - was ihm nicht gelänge. Kürzt einfach die Miete so lange bis es ihm weh tut, dann reagiert der schon. Es gibt die Möglichkeit, diese Wellasbestzementplatten mit einem bestimmten Dachlack zu streichen. Das "streckt" dann die Haltbarkeit wieder um einige Jahre. Vielleicht ist ihm dieser Vorschlag angenehmer.
Mit Nässeschäden und Schimmel kann man jederzeit die Miete mindern! Und zwar erheblich! Beweise sichern: Fotos, Zeugenaussagen (Geruch). Schimmelsporen sind IMMER toxisch!
Schriftlich per einschreiben mit Unterschrift Mängel melden mit Fristsetzung in angemessenem Rahmen zur Beseitigung. Schritt 2 termin setzen mit Ankündigung der Mietminderung und einschalten eines Anwalts. Schritt 3 einschalten eines Anwalts gegebenenfalls Schadensersatz ermitteln lassen.