Ist der Vermieter zuständig für Reperatur am Gartenhäuschen?
Hallo, Ihr Wissenden,
beim letzten Sturm hat sich die Dachpappe von dem Gartenhaus verabschiedet. Ich wohne in einer gemieteten DHH, bin also eigentlich für alles verantwortlich.
Ist der Vermieter nun verpflichtet, das Dach neu zu decken? Ich selbst bin gar nicht in der Lage, das Dach mit der Dachpappe zu verkleiden, müsste jemanden beauftragen.
Ich wäre ja auch bereit, die Pappe zu besorgen und zu bezahlen, aber der Rest?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
Habt noch alle einen schönen Tag
Christiane
6 Antworten
Dachpappe gesandet 10 m² für rund 10 € bei Hornbach. Woanders wohl ähnlich.
Zwei oder drei Rollen. Mehr wird wohl nicht benötigt.
Dazu einen Hammer und ein paar Nägel. Vielleicht noch ein Nageleisen als Hilfsmittel und einen Tacker. Ein bis zwei Stunden Zeit.
Wenn der Vermieter das Haus aufgestellt hat, wird er auch die Reparatur am liebsten wieder selbst machen. Rede mit ihm.
Du bist zwar zuständig für Pflege, also sauber- und ggf. trocken halten, aber sicher nicht für Dachsanierung.
Wenn Du dem Vermieter drohst, dass Du es selber machst, wird er bestimmt sehr gerne und schnell kommen.
Normal müsste sowas der Vermietet alleine bezahlen und organisieren. Es ist ja sein Eigentum. Wenn dir das Dach vom Haus weg fliegt, musst du es ja auch nicht bezahlen.
Habt ihr mit dem Vermieter gesprochen? Evtl hat er ja eine Versicherung für solche Fälle.
Wenn dir das Gartenhäuschen mitvermietet wurde, ist für dessen Instandhaltung bzw. Instandsetzung in jeglicher Beziehung der Vermieter verantwortlich.
Den Mangel unbedingt schnellstens schriftlich dem Vermieter anzeigen, dabei eine enge Frist für die Beseitigung setzen. Für den Fall des Verzuges ankündigen, dass du selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Was ist konkret zum GH im Mietvertrag vereinbart?
Je nachdem, wie der Vermieter versichert ist, fällt ein solcher Schaden in die Wohngebäudeversicherung. Dazu muss er den Schaden aber wissen, damit er ihn unverzüglich seiner Versicherung melden kann.
Du solltest also Deiner Informationspflicht genüge tun und dann bist Du raus. Für solche Schäden bist Du nicht zuständig.