autounfall mit gemietetem anhänger / welche versicherung ist in anspruch zu nehmen
ich habe meinem bruder beim umzug geholfen. mein pkw hat eine anhängerkupplung. einen anhänger habe ich gemietet bei einem gewerblichen anbieter. beim rangieren in der dunkelheit habe ich das fahrzeug eines nachbarn mit dem anhänger beschädigt. ich war der meinung, das der anhänger ja eine versicherung hat, die für den schaden aufkommt. der vermieter ist dagegen der meinung, meine kfz-haftpflicht wäre in anspruch zu nehmen. ist das richtig?
7 Antworten
Den Schaden am Fahrzeug des Nachbarn muß die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges übernehmen. Der Schaden am Anhänger wird von der Vollkaskoversicherung des Anhängers übernommen (SB?). Die Haftpflichtversicherung des Anhängers käme nur in Betracht für einige Schäden, die durch den Anhänger -z.B. aus dessen Betriebsgefahr - verursacht werden, wenn er nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden ist, also wenn Du z.B. den Anhänger mit der Hand rangiert hättest.
Die Auskünfte sind leider alle falsch.
Die KFZ Haftpflicht des Zugfahrzeuges geht in Vorleistung und nimmt bei der Anhängerhaftpflicht 50% Regress. Dies bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2011.
HIer gibts weitere Infos: http://www.kraftfahrzeugversicherung-information.de/anhangerhaftung.html
Der Anhaenger hat auch eine Versicherung, aber eine Haftpflichtversicherung, wenn durch einen Fehler am Haenger etwas passiert. Hier hast DU einen Unfall gebaut, DU hast das verschuldet und DU hast fremdes Eigentum beschaedigt. Also bist auch DU dafuer verantwortlich. Die Haftpflichtversicherung deines Autos sollte evtl dafuer aufkommen.
Falsch, die Haftpflichtversicherung des Hängers ist dafür zuständig.
Ja - das ist vollkommen richtig. Der Schaden ist dem Zugfahrzeug zuzurechnen, so lange ein Anhänger sich noch mit dessen Energie bewegt - also auch, wenn sich der Anhänger während der Fahrt lösen sollte.
Etwas anderes ist es, wenn der Anhänger von Hand geschoben wird und dabei ein Schaden entsteht.
Die Haftplichtversicherung vom Anhänger muss zahlen, dafür ist sie da. Hast Du für die Anmietung des Hängers Geld bezahlt, muss die Versicherung so wie so bezahlen, hast Du den Hänger vom Kumpel geliehen, sieht das moralisch schon etwas anders aus.
Leider falsch...