Heizungsanlage - Gutachten zur Mietminderung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit März 2021 bewohne ich eine Mietwohnung in 672 …. (im 2. Geschoß) und es ist dem Vermieter und der von ihm beauftragen Fachfirma nicht möglich, die Heizungsanlage funktionstüchtig zu halten und mir eine nach den gesetzl. Vorgaben warme Wohnung zu ermöglichen.
Da der Vermieter + die Fachfirma bereits im März 2021 und in der letzten/vorletzten Woche KW 38+39 auf mein Drängen hin, Versuche unternommen haben, die Heizungsanlage in einem einwandfreien Betrieb zu bekommen, damit ich eine warme Wohnung erhalte, möchte ich gerne den Rat eines Sachverständigen des Gewerks Heizung einholen.
Ich bezahle Monat für Monat meine Miete pünktlich und erhalte dafür eine nicht vollfunktionsfähige Mietwohnung, was ich jetzt ändern möchte und die Miete mindern werde und dafür ein Gutachten benötige, dass bzw. warum die Heizung nicht so arbeitet, wie es nach den anerkannten Regeln der Technik bzw. den gesetzl. Vorgaben zu sein hat.
nach Einholung des vom gerichtl. bestellten Gutachters kann ich dann die Mietminderung erklären, wenn der Vermieter das Gutachten vorliegen hat und nichts ändert?
4 Antworten
Das verstehe ich nun gar nicht.
Ein Gutachter repariert, was Fachleute nicht hinbekommen, da kann aber etwas nicht stimmen.
Jede Anlage kommt von einem Hersteller, den anrufen, der Werkskundendienst möge kommen, und die Rechnung wird von der Miete abgezogen.
Ich denke, das dauert keine 4 Wochen, ein Gerichtliches Beweisverfahren kostet, muss selber bezahlt werden, und endet nach 2 bis 3 Jahren.
Du hast ein Rechtauf eine mangelfreie Wohnung nach §535 BGB. Der Vermieter ist in der Pflicht Heizungsmängel zu beseitigen. Dem Vermieter ist also bekannt, dass die Heizung deiner Wohnung nicht (voll) funktionsfähig ist. Du hättest daher sofort ein Mietminderungsrecht nach § 536 und §536 a BGB. Dazu musst du keinen Gutachter bestellen sondern einfach nur eine angemessene Mietminderung beginnen von dem Tage an, an dem der Vermieter von der defekten Heizung Kenntnis erlangte.
Diese Mietminderung endet mit der Beseitigung des Mangels.
Wie äußert sich denn die Funktionsstörung? Ist es eine Zentralheizung oder eine Therme in deiner Wohnung?
es ist Sache des Vermieters dafür zu sorgen das du eine warme Wohnung hast. Wenn ein Gutachten benötigt wird dann ist es Sache des Vermieters.
okay, danke
die kannst du auch ohne Gutachten mindern, du mußt ihm allerdings eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen.
Ein Frist ist nicht notwendig.
Statt das Geld für das Gutachten auszugeben, solltest Du eher einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren.
ja das denke ich auch, der reagiert aber nicht, so dass ich aufgrund des von mir beauftragten Gutachtens die Miete mindere