Heizungsanlage - Gutachten zur Mietminderung?


06.10.2021, 09:38

nach Einholung des vom gerichtl. bestellten Gutachters kann ich dann die Mietminderung erklären, wenn der Vermieter das Gutachten vorliegen hat und nichts ändert?

4 Antworten

Das verstehe ich nun gar nicht.

Ein Gutachter repariert, was Fachleute nicht hinbekommen, da kann aber etwas nicht stimmen.

Jede Anlage kommt von einem Hersteller, den anrufen, der Werkskundendienst möge kommen, und die Rechnung wird von der Miete abgezogen.

Ich denke, das dauert keine 4 Wochen, ein Gerichtliches Beweisverfahren kostet, muss selber bezahlt werden, und endet nach 2 bis 3 Jahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast ein Rechtauf eine mangelfreie Wohnung nach §535 BGB. Der Vermieter ist in der Pflicht Heizungsmängel zu beseitigen. Dem Vermieter ist also bekannt, dass die Heizung deiner Wohnung nicht (voll) funktionsfähig ist. Du hättest daher sofort ein Mietminderungsrecht nach § 536 und §536 a BGB. Dazu musst du keinen Gutachter bestellen sondern einfach nur eine angemessene Mietminderung beginnen von dem Tage an, an dem der Vermieter von der defekten Heizung Kenntnis erlangte.

Diese Mietminderung endet mit der Beseitigung des Mangels.

Wie äußert sich denn die Funktionsstörung? Ist es eine Zentralheizung oder eine Therme in deiner Wohnung?

es ist Sache des Vermieters dafür zu sorgen das du eine warme Wohnung hast. Wenn ein Gutachten benötigt wird dann ist es Sache des Vermieters.

Jupp2017 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 09:41

okay, danke

Jupp2017 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 09:39

ja das denke ich auch, der reagiert aber nicht, so dass ich aufgrund des von mir beauftragten Gutachtens die Miete mindere

Biberchen  06.10.2021, 09:41
@Jupp2017

die kannst du auch ohne Gutachten mindern, du mußt ihm allerdings eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen.

Oponn  06.10.2021, 10:24
@Biberchen

Ein Frist ist nicht notwendig.

Statt das Geld für das Gutachten auszugeben, solltest Du eher einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren.