Schichtänderung während krankheit? Muss mein chef mich informieren?

3 Antworten

Ein Schichtplan, der einmal genehmigt aushängt, ist bindend für beide Seiten. Man hätte dich also sogar fragen müssen ob du dem Schichtwechsel zustimmst! Du warst somit auch nicht verpflichtet noch mal nachzufragen. Wende dich an deinen Betriebsrat dort findest du sicher Hilfe.

jonas20081990 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 02:02

Einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht, aber Ich werde mich an meinen personalchef/ fertigungsleiter wenden. Vielen dank :)

Wenn Schichten im voraus feststehen, solltest Du Dich auch darauf verlassen können.

Andererseits ist es aber nach zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit nicht unüblich, sich beim AG zu melden. Wie soll er denn wissen, dass Du wieder zur Arbeit kommst und die Arbeit zuverlässig planen? Auch die Belange der Kollegen müssen bedacht werden, die durch Deinen Ausfall selbst kurzfristige Schichtänderungen hatten.

Es gibt hier wieder zwei Seiten. Ich verstehe Dich zwar, wenn Du Dich auf den Schichtplan verlassen hast, habe aber auch für den AG Verständnis, dass er diesen wegen Deines Ausfalls geändert hat.

Du solltest mit Deinem AG noch mal sprechen. Den Abzug der Überstunden als Ausgleich würde ich ablehnen, der ist nicht gerechtfertigt. Gleichzeitig solltest Du dem AG aber auch sagen, dass Du es bei einer evtl. zukünftigen Erkrankung dann anders machen wirst.

Es gibt Betriebe (auch ohne Betriebsrat) die so eine Meldepflicht vor Wiederantritt der Arbeit in ihren Betriebsanweisungen oder sogar im Arbeitsvertrag haben. Das dient einzig der Planungssicherheit, damit keine Schichten ausfallen, weil kein MA anwesend ist. Wenn man sich noch nicht sicher ist, kann man ja sagen: "Voraussichtlich bin ich am Montag wieder da". Sollte sich der Gesundheitszustand dann wieder verschlechtern einfach wie gewohnt und vorgeschrieben abmelden.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange die Vorlaufzeit für die Bekanntgabe von Schichtplänen ist. Man nimmt daher in der Praxis den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz als Anhaltspunkt. Dort wird eine Mindestankündigungsfrist von vier Tagen vorgeschrieben. Das bedeutet, der AG kann auch feste Schichtpläne bei Bedarf (kurzfristiger Urlaub, Krankheit der AN) ändern. Ohne Betriebsrat geht das sowieso ohne Probleme

Wie das genaue Gesetz dafür ist oder heisst oder ob es so eins gibt, weiss ich nicht, meiner Meinung nach hättest du informiert werden müssen. Die wussten ja das du krank bist. Du kannst ja nicht jedesmal wenn du krank bist jeden Tag anrufen und fragen 'hat sich der Plan geändert'? Ein anderer wird die Lage sicher rechtlich wissen :) Jedoch denke ich, dass man sich bei dir hätte melden müssen.

jonas20081990 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 01:12

Danke schonmal :)