Schichtänderung während krankheit? Muss mein chef mich informieren?
Hallo, ich bin in der metall-industrie beschäftigt und arbeite in einem 3-Schichtbetreib. Nun zu meinem problem. Vor 2 wochen hatte ich nachtschicht und bin in der nacht von Dienstag auf Mittwoch wegen krankheit nach hause, habe mich aber vorher auf meinem schichtplan informiert welche schicht ich am darauffolgenden montag habe. Dort stand Normalschicht. Wofür ich 2 zeugen habe. Die Normalschicht beginnt um 07:00 uhrund endet um 16:00 uhr. Als ich am montag dann zur arbeit kam , kam mein vorgesetzter auf mich zu und fragte mich wo ich denn gewesen sei, ich hätte nachtschicht gehabt. Da unsere nachtschicht am sonntag bereits beginnt, meinte mein vorgesetzter das er mir die stunden der fehlenden schicht von den Überstunden abzieht. Ich hätte mich ja am freitag telefonisch informieren können. Ist das rechtens? Muss ich mich wenn ich krank bin trotz bestehendem schichtplan informieren welche schicht ich habe? Der plan wurde während meiner krankheit geändert aber niemand hat mich informiert. Im vorraus schonmal vielen dank für die Hilfe 😊
3 Antworten
Ein Schichtplan, der einmal genehmigt aushängt, ist bindend für beide Seiten. Man hätte dich also sogar fragen müssen ob du dem Schichtwechsel zustimmst! Du warst somit auch nicht verpflichtet noch mal nachzufragen. Wende dich an deinen Betriebsrat dort findest du sicher Hilfe.
Einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht, aber Ich werde mich an meinen personalchef/ fertigungsleiter wenden. Vielen dank :)
Wenn Schichten im voraus feststehen, solltest Du Dich auch darauf verlassen können.
Andererseits ist es aber nach zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit nicht unüblich, sich beim AG zu melden. Wie soll er denn wissen, dass Du wieder zur Arbeit kommst und die Arbeit zuverlässig planen? Auch die Belange der Kollegen müssen bedacht werden, die durch Deinen Ausfall selbst kurzfristige Schichtänderungen hatten.
Es gibt hier wieder zwei Seiten. Ich verstehe Dich zwar, wenn Du Dich auf den Schichtplan verlassen hast, habe aber auch für den AG Verständnis, dass er diesen wegen Deines Ausfalls geändert hat.
Du solltest mit Deinem AG noch mal sprechen. Den Abzug der Überstunden als Ausgleich würde ich ablehnen, der ist nicht gerechtfertigt. Gleichzeitig solltest Du dem AG aber auch sagen, dass Du es bei einer evtl. zukünftigen Erkrankung dann anders machen wirst.
Es gibt Betriebe (auch ohne Betriebsrat) die so eine Meldepflicht vor Wiederantritt der Arbeit in ihren Betriebsanweisungen oder sogar im Arbeitsvertrag haben. Das dient einzig der Planungssicherheit, damit keine Schichten ausfallen, weil kein MA anwesend ist. Wenn man sich noch nicht sicher ist, kann man ja sagen: "Voraussichtlich bin ich am Montag wieder da". Sollte sich der Gesundheitszustand dann wieder verschlechtern einfach wie gewohnt und vorgeschrieben abmelden.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange die Vorlaufzeit für die Bekanntgabe von Schichtplänen ist. Man nimmt daher in der Praxis den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz als Anhaltspunkt. Dort wird eine Mindestankündigungsfrist von vier Tagen vorgeschrieben. Das bedeutet, der AG kann auch feste Schichtpläne bei Bedarf (kurzfristiger Urlaub, Krankheit der AN) ändern. Ohne Betriebsrat geht das sowieso ohne Probleme
Wie das genaue Gesetz dafür ist oder heisst oder ob es so eins gibt, weiss ich nicht, meiner Meinung nach hättest du informiert werden müssen. Die wussten ja das du krank bist. Du kannst ja nicht jedesmal wenn du krank bist jeden Tag anrufen und fragen 'hat sich der Plan geändert'? Ein anderer wird die Lage sicher rechtlich wissen :) Jedoch denke ich, dass man sich bei dir hätte melden müssen.
Danke schonmal :)