von Nacht auf Spät und spät auf früh geht das?

5 Antworten

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Nein das ist nicht zulässig, aber in vielen Branchen dennoch der Usus. Je nach Alter wäre das sogar höchst illegal mit Nachtarbeit und kurzem Wechsel...

Auszubildende unter 18 Jahre dürfen nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr arbeiten. Das steht im Gesetz, das dem, was der  Ausbildungsbetrieb oder  Ausbildungsvertrag sagt, vorgeht. Je nachdem, in welchem Bereich oder Betrieb man lernt, sind jedoch frühere oder spätere Arbeitszeiten zulässig. Mit Nachtschichtarbeit müssen dennoch nur volljährige Azubis rechnen.
Keine Ausnahmen für Azubis über 18 Jahre
Für  Auszubildende über 18 Jahre gilt das  Arbeitszeitgesetz und damit keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern. Arbeitgeber dürfen Azubis danach auch in Schichtarbeit einsetzen. Zulässige  Höchstarbeitszeit sind 48 Stunden pro Woche. Zwischen zwei Schichten muss es eine Pause von mindestens 11 Stunden geben.
Für Azubis unter 18 Jahren gilt die Nachtruhe
Arbeitnehmer und damit Azubis, die noch keine 18 Jahre alt sind, schützt das  Jugendarbeitsschutzgesetz. Arbeit nur erlaubt zwischen 6:00 Uhr 20:00 Uhr steht dort unter der Überschrift „Nachtruhe“. Aber wie so oft gilt: keine Regel ohne Ausnahme! Azubis ab 16 Jahren dürfen  Arbeitgeber in bestimmten Fällen länger beschäftigen. Bis 22:00 Uhr dürfen danach Azubis arbeiten, die im Bereich Gaststätten bzw. auf Jahrmärkten und Volksfesten tätig sind. Auch Bäcker, Konditoren, Landwirte müssen bekanntlich früh aufstehen. Wer einen solchen Beruf erlernt und über 16 ist, darf bereits ab 5:00 Uhr beschäftigt werden. In der  Landwirtschaft, die auch die  Binnenfischerei umfasst, ist die Arbeit zudem bis 21:00 Uhr zulässig. Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien zudem schon ab 4:00 Uhr arbeiten.
Ausnahmsweise dürfen auch über 16-Jährige bis 23 Uhr in mehrschichtigen Betrieben arbeiten. Mehrschichtig ist ein Betrieb, wenn die Beschäftigten in mehreren Gruppen arbeiten und sich an den Arbeitsplätzen abwechseln. Auf die Zahl der Schichten – Frühschicht, Tagschicht, Spätschicht, Nachschicht – kommt es nicht an. Entscheidend ist aber, dass man als Azubi auch einen Arbeitsplatz im Bereich der  Schichtarbeit hat.
Ausnahme bei unnötigen Wartezeiten
Ein Betrieb darf zudem Jugendliche bis 21:00 Uhr beschäftigen, wenn er das der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigt – allerdings nur zur Vermeidung für unnötiger Wartezeiten, weil man als Azubi z. B. mangels passender Busverbindung oder Fahrgemeinschaft nicht früher nach Hause kommt. Mehrschichtige Betriebe können aus demselben Grund den Arbeitszeitbeginn zudem von 06:00 Uhr auf 05:30 Uhr vorverlagern, weil der Bus beispielsweise so früh fährt, dass man vor Arbeitsbeginn Däumchen drehen muss. Mit Blick auf das Arbeitsende ist eine Ausdehnung von 20:00 Uhr auf bis zu 23:30 Uhr aus demselben Grund zulässig. Azubis müssen in diesem Fall aber über 16 Jahre alt sein.
Beginnt am nächsten Tag vor 09:00 Uhr die Berufsschule, muss unabhängig von den genannten Ausnahmen spätestens ab 20 Uhr Feierabend sein.
Nachtschichten für Azubis sind, solange sie noch nicht volljährig sind somit – trotz der zahlreichen Ausnahmen – verboten.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachtschicht-fuer-azubis-kommt-drauf-an_111999.html

Als erstes solltest du dir angewöhnen, am Satzende einen Punkt zu machen, damit das Gegenüber dich auch verstehen kann. Hat auch was mit Respekt zu tun.

Zweitens gibt es ein Arbeitszeitgesetz, da steht ganz genau drin, wie lange man pro Tag maximal arbeiten darf und wie lange Pause dazwischen sein muss. Das gilt auch für deinen Chef. Sollte er sich nicht daran halten, kann man auch mal die Aufsichtsbehörden informieren...

Manu227 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 10:04

Oh, das habe ich komplett vergessen aber danke dass du mich unhöflichst darauf aufmerksam gemacht hast.Und danke für dein Engagement meine Frage zu beantworten.

Dein Chef soll sich mal die §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz anschauen (Ordnungswidrigkeit/Straftat). Er verstößt hier gegen geltendes Recht.

Zwischen einzelnen Schichten ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwingend vorgeschrieben (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Es gibt zwar Ausnahmen (z.B. Pflege, Gaststätten, Verkehrsbetriebe.....) in denen diese bis auf 10 Stunden reduziert werden kann, diese Verkürzung muss aber wieder durch Verlängerung ausgeglichen werden.

Was Dein Chef verlangt, geht also überhaupt nicht und Du darfst Dich weigern so zu arbeiten.

Davon mal abgesehen, Du hast bis 6.00 Uhr gearbeitet. Wie kommt Dein Chef um diese Uhrzeit dazu, Dich für heute noch mal einteilen zu wollen? Ruft er Dich an? Schreibt er Dir? Falls ja, bist Du nicht verpflichtet den Hörer abzunehmen, bzw. Texte zu lesen und zu beantworten. Wann schläfst Du eigentlich?

Manu227 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 10:02

Ja er rief mich heute so um 8:00 Uhr an und meinte so ich wäre angeblich nicht auf der Nachtschicht gewesen dabei sind überall Kameras in der Halle, Und er meinte halt das ich jetzt bitte von 14:30 Uhr bis 23:00 Uhr kommen soll, und morgen von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr und ich hab gesagt, dass das nicht geht dass mindestens 11 Stunden dazwischen liegen müssen und er meinte er diskutiert nicht mit mir entweder komme ich oder ich kann gehen

ringsnuten  18.11.2019, 10:05
@Manu227

Dann soll er dir das doch bitte schriftlich geben... Kommt beim Arbeitsgericht besser

Hexle2  18.11.2019, 10:08
@Manu227
er meinte er diskutiert nicht mit mir entweder komme ich oder ich kann gehen

Wie lange bist Du schon in der Ausbildung? Ich vermute mal, Du bist nicht mehr in der Probezeit. Da kann Dein AG Dich nicht so einfach kündigen. Lass Dich bloß nicht einschüchtern.

Du solltest das mal bei der zuständigen Kammer (z.B. IHK) melden. Auch die Gewerkschaft interessiert sich für solche AG und das Gewerbeaufsichtsamt (da kann man auch anonym Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz melden) "freut" sich über solche Arbeitgeber.

Du hast doch bestimmt im Voraus einen Schichtplan bekommen. Den darf der AG nicht einseitig ändern, er ist für beide Seiten verpflichtend, solange es keinen Notfall wie z.B. Überschwemmung, Feuer oder Erdbeben gibt.

Betriebsrat wird es wohl nicht geben, der wäre auch ein Ansprechpartner

Manu227 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 15:51
@Hexle2

Ich bin seit zwei Jahren in der Ausbildung von aus der Probezeit raus Grad weil ich in der Ausbildung bin denkt mein Arbeitgeber dass er mit mir irgendwelche Spiele spielen kann und ja ich hab mich jetzt schon mehrfach dagegen gewehrt und hab auch schon bei der Handwerkskammer angerufen dort wo ich wohne und die kommt mir aber auch da leider nicht weiterhelfen und bei der Berufsgenossenschaft da erreiche ich leider niemanden und ja

Hexle2  18.11.2019, 16:15
@Manu227

Melde das mal dem Gewerbeaufsichtsamt. Das ist zuständig für die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze. Man kann da auch anonym anrufen.

Außerdem solltest Du Dich an die zuständige Gewerkschaft wenden.

Wie schon gesagt, Dein AG darf Dir solche Arbeitszeiten nicht geben und kann Dich nicht kündigen, wenn Du seinen Anweisungen nicht folgst. Er wird Dich einschüchtern wollen mit seiner Drohung.

Manu227 
Beitragsersteller
 18.11.2019, 10:01

Vielen Dank

Ruhepausen (§ 4 ArbZG)

Nach mehr als sechs Stunden Arbeit muss der Arbeitnehmer eine halbstündige Pause nehmen. Es ist aber auch möglich, dass der Beschäftigte zweimal für jeweils eine Viertelstunde pausiert. Nach spätestens sechs Stunden muss jedoch eine Pause eingelegt werden.

Zwischen 2 Arbeitsschichten müssen mindestens 11 Stunden liegen.

Ruhezeiten (§ 5 Abs. 1 ArbZG)

Nachdem der Beschäftigte seine Arbeit beendet hat, steht ihm eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.

Und zukünftig stelle bitte Dein Telefon auf lautlos - Du musst zwischen 2 Schichten für Deinen Ausbildungsbetrieb nicht erreichbar sein.

Desweiteren gilt auch für Dich eine Maximalarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche. Und davon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden - auf 10 Stunden an einem Arbeitstag.

Normalerweise muss zwischen Anfang der Schicht und Ende mindestens 12 Stunden liegen, du musst halt auch irgendwie schlafen