Arbeitsbedingungen in Apotheke...ist das normal?
Hallo,
ich arbeite momentan in einer öffentliche Apotheke als Apothekerin und bin total verzweifelt. Ich bekomm ein bisschen übertarifliches Gehalt. Damit sind sämtliche Notdienste und ein paar Überstunden abgegolten. Ich habe alle 3 Wochen Notdienst und muss immer 3 Schichten nacheinander ohne Pause arbeiten, also zum Beispiel Montag 8:00 Uhr die ganz normale Tagesschicht, gleich anschließend Notdienst und dann morgens danach sofort wieder bis 19:00 Uhr, d.h. 34h am Stück. Ich bin am nächsten Tat fix und fertig, habe Kopfschmerzen, weil ich nicht schlafen kann. Ich merke das noch Tage danach. Mein Chef will davon nix hören...
auch so werden Leute im Urlaub und an freien Tagen angerufen, ob sie nicht arbeiten können, da wir chronisch unterbesetzt sind....
Praktikanten und PKA‘s müssen bis spät abends Medikamente ausfahren, dürfen sich aber keine Überstunden aufschreiben...Fahrer werden keine eingestellt, da kein Geld da ist.
was denkt ihr? Ist das noch ok?
5 Antworten
Nein, das finde ich nicht normal.
Mir ist bewusst, dass es Apotheken zur Zeit personell nicht einfach haben, gerade auch in dieser extremen Zeit.
Trotzdem gelten auch in Apotheken die aktuellen Gesetze für Arbeits- und Pausenregeln.
Nun... das scheint einfach ein ziemlich schlechter Arbeitgeber zu sein. Und so lange darfst du eigentlich gar nicht am Stück arbeiten. Schau mal ins das Arbeitsschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Ich rate dir dringend, dich nach einer neuen Stelle umzusehen.
So etwas darf und kann überhaupt nicht sein.
Normal ist das nicht
Du bist approbierte Apothekerin und schaffst es nicht selbst das ArbSchG zu lesen?
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen...sehr befremdlich.
Als hättest du meine Gedanken gelesen...
Wenn Du die Fragestellerin schon meinst "abkanzeln" zu müssen - völlig unberechtigt und überflüssigerweise -, dann solltest Du aber schon wenigstens auf das hier (weil es um die Arbeitszeiten geht) richtig anzuwendende Arbeitszeitgesetz ArbZG verweisen (nicht auf das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG)!