Trotz Krankmeldung kein freier Tag?
Hallo ihr lieben..
Vorab möchte ich mich für die unpräzise Überschrift entschuldigen,aber mir ist keine bessere eingefallen.
Folgendes Problem : ich bin azubi und war diese Woche eingeteilt für samstagsarbeit. Am Montag hatte ich einen Arbeitsunfall und war bis einschließlich Mittwoch krank geschrieben. Ich war also gestern sowie heute arbeiten. Ich hätte aber eigentlich laut Plan Mittwoch meinen freien Tag gehabt zum Ausgleich für den Samstag. Dadurch das ich jetzt aber krank war sagt meine vorgesetzte das mir kein weiterer rolltag in dieser und auch nicht in der nächsten Woche zusteht. Sprich ich soll diese Woche Samstag arbeiten und kriege keinen tag frei? Andere Mitarbeiter haben mir gesagt das mir trotz Krankheit ein freier Tag zusteht(wie beim Urlaub)
Also meine Frage ist jetzt : stimmt es das durch mein krankheitsausfall tatsächlich mein freier Tag war, der 7 Tage vorher geplant war, wegfällt oder steht mir doch einer zu?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
Nein, Dir steht kein anderer freier Tag zu.
Du warst an einem Tag an dem Du sowieso nicht hättest arbeiten müssen arbeitsunfähig. Du hättest also dort nicht arbeiten müssen und bekommst daher den Mittwoch nicht angerechnet.
Um Deine vereinbarten Wochenstunden zu erreichen ist also die Samstagsarbeit wie geplant notwendig.
Wenn Du nicht am Mittwoch sondern am Samstag frei gehabt hättest und bis Samstag arbeitsunfähig geschrieben wärst, würdest Du den Samstag doch auch nicht bezahlt bekommen da keine Arbeit geplant war.
Danke fürs Sternchen
Ich meine mich so zu erinnern: Bei so einem freien Tag ist das Pech. Ist das gleiche als wenn jemand immer mittwochs frei hat, und da fällt dann ein Feiertag drauf - Pech. Bei Urlaub wäre das anders, der darf bei Krankheit nicht angerechnet werden.
So sehe ich das auch.
Abstrakt betrachtet, wird die Zeitstrecke der Krankheit dem bestehenden Plan "übergestülpt". Am Plan hat sich ja nichts geändert. Der freie Tag ist weg.
Ich weiß es leider nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht.
Beim Urlaub wäre das richtig. Beim Freizeitausgleich für Überstunden nicht und nach meiner Meinung entspricht deine Situation letzterem.