Wieviel Geld kann ein Betreuer jeden Monat abheben ohne das es als Schenkung gilt?
Die Oma hatte seit 2004 einen Bekannten. Dieser hatte Vollmacht. Und jeden Monat etwa 1500€ abgehoben. Ohne das es Belege gibt. Oma war extrem Sparsam, hat ( wenn überhaupt) monatlich keine 200€ ausgegeben. Müsste nicht das Geld der letzten )10 Jahre wenigstens als Schenkung gelten? Das waren nämlich über 100 tsd €
5 Antworten
Betreuer ist ja n juristischer Status. geregelt im Betreuervergütungsgesetz. Also er kann ja nicht einfach über das Vermögen verfügen, er muß minutiös Rechnung legen. Man kann ja Veruntreuung vermuten, wenn er das nicht tut, und ihn anzeigen, oder ihm über ne einstweilige Verfügung sogar die Betreuung kurzerhand absprechen lassen. Also bloß so n Bekannter mit ner obskuren Vollmacht, das geht nicht, er muß offiziell vom Amtsgericht ne Betreuung benannt kriegen, sonst ist er kein Betreuer, sondern nur ne Gauner-Variante. Holt jedenfalls sofort die Rote Karte vor. 1500 Abhebung und eigenmächtige Verfügung darüber pro Monat ist absolut inakzeptabel.
Er könnte damit gegenhalten, dass sie das Geld jeweils von ihm bekommen hat, welches er aufgrund der ihm erteilten Vollmacht mtl. für die Kontoinhaberin von deren Konto in deren Auftrag verfügt und ihr jeweils noch am gleichen Tag bar übergeben hat.
Schon mal alle Matratzen gründlich durchforstet?
Was hindert Sie daran, die Abhebungen durch die Kontoinhaberin eintsellen zu lassen, indem Sie die Oma vernlassen, die erteilte Vollmacht bei der Bank zu widerrufen?
Gibt es für das Geld und dessen Verbleib vielleicht andere Verwendungsmöglichkeiten als die Ihnen bekannten?
Welche Erklärung über den Verbleib des Geldes hat der Vollmachtnehmer
Letztlich kann die Dame mit Ihrem Vermögen anstellen, was immer Sie will!
Sie als Enkel haben erst dann Ansprüche wenn mal der Erbfall nach Ihren eigenen Eltern eintreten sollte.
Na dann beweisen Sie mal die erfolgten vermuteten Schenkungen!
Wie bereits schon öfters erwähnt, sind dies alles nur Vermutungen von Ihnen @FrauFanta. Sie haben keinen Ahnung von den realen Ausgaben Ihrer Oma. Genauso wenig wissen Sie, wofür der Bevollmächtigte das Geld wirklich verwendet hat.
Eine Schenkung hat hier in erster Linie nicht stattgefunden. Ihre Oma war damit einverstanden, dass der Bevollmächtigte die Finanzen von Ihr verwaltet. Dies hat der Bevollmächtigte bis zu letzt auch getan.
Alles andere z.B. Untreue etc. müssen Sie beweisen.
Sie haben Anspruch auf den Pflichtanteil der noch übrig ist. Es sei denn es wurde ein Testament gemacht, aus welchem hervorgeht dass Sie keinerlei Ansprüche haben.
Jetzt stellt sich mir die Frage, warum Ihre Oma irgendeinen Bekannten als Bevollmächtigten genommen hat und kein nahestehendes Familienmitglied?
Hatten Sie denn überhaupt Kontakt mit Ihrer Oma in den letzten Jahren? Wenn doch, warum ist Ihnen dass nicht schon vorher aufgefallen, das irgendeiner Bekannter knapp 10! Jahre lang Ihre Oma ausnimmt? Oder beschweren Sie sich jetzt nur, weil kaum noch Erbe da ist?
Hey schelm1
Letztlich kann die Dame mit Ihrem Vermögen anstellen, was immer Sie will!
Richtig!
Das geht potentielle Erben nichts an.
Wenn es keine Belege oder Beweise gibt, woher willst du dann wissen, dass er das Geld abgehoben hat?
Wenn er es abgehoben hat, warum sollte er Schenkungssteuer zahlen? Kannst du Ihm nachweisen, dass er das Geld für sich verwendet hat und nicht für deine Oma?
Da er die Vollmacht für das Konto hat, kann er so viel abheben wie er will, da es quasi im Auftrag deiner Oma stattfindet. Deshalb sollte man sich den Bevollmächtigten auch gut aussuchen.
Das weiß ich nicht, ob es tatsächlich so ist, das er über so viel Jahre abheben kann wie er möchte. Da gibt es irgendwo eine Grenze
Ja, wenn das Konto leer ist.
tatsache ist daß der "bekannte" bevollmächtigt war. er hat sich also offiziell in keinste weise strafbar gemacht !
vollmacht ist nun leider mal voll mächtig ! der typ hat es eben sehr gut verstanden wie man eine alte frau ausnehmen kann.
tut mir leid für dich ! ( ich hab was ähnliches mit meiner oma erlebt )
Auch als Vollmachtsinhaber kann man sich ja strafbar machen. Die Vollmacht sorgt lediglich "technisch" für die Möglichkeiten - Dürfen tut man damit aber auch nicht alles.
Eine andere wichtige Frage ist freilich die Beweisbarkeit, klar.
Kannst du beweisen, dass er deiner Oma das geld nicht gegeben hat?
200€ für essen, trinken, Strom, Miete, Hygieneartikel, Lohn für den Pfleger... ?
Nein , sie hatte Eigentum und Strom waren 30 € jeden Monat. Einen Pfleger hatte sie nicht. Aber Strom und Einkäufe liefen ja übers Konto ( sie hat immer mit Karte bezahlt) und sie ging nie weg. Dieser Typ hat sie nur sporadisch besucht und jeden Monat soviel Geld bekommen
30,00 € Strom im Monat kann man ja noch erreichen wenn man nicht viele elektronische Artikel nutzt.
Aber was ist mit den restlichen Nebenkosten die auf einen Eigentümer zukommen, wie Warmwasser (Heizkosten), Grundsteuer, Abwasser, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Instandhaltung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Elementarversicherung oder die Hausratsversicherung?
Das sind die Kosten die monatlich mehrere hundert Euro verschlingen. Mit den oben genannten Nebenkosten, Reparaturen und Lebensmitteln kommt sie niemals unter 500,00 € im Monat.
Dazu kommen Fahrtkosten und sonstige Versorgungsaufwände.
ps: zusätzlich kommt noch z.B. der Kabelanschluss, Fernsehen/Telefonie/ Internet-Anschluss, Handy oder die Rundfunkgebühren hinzu.
Die 1.500 € im Monat, sind im Vergleich zu einem Pflegeheim garnichts.
Aber was ist mit den restlichen Nebenkosten die auf einen Eigentümer
zukommen, wie Warmwasser (Heizkosten), Grundsteuer, Abwasser,
Müllentsorgung, Straßenreinigung, Instandhaltung, Gebäudeversicherung,
Haftpflichtversicherung, Elementarversicherung oder die
Hausratsversicherung?
hat die alte dame ja wohl vorher auch nicht in bar bezahlt. sonst wären die barabhebungen vor dem "betreuer" ja auch schon bei 1500 euro gelegen. meine ich ! ?
Es ist durchaus möglich und nicht gerade unüblich, dass der Bevollmächtige / Betreuer die laufenden Kosten über sein eigenes Konto abbuchen lässt, um einen besseren und schnelleren Überblick über die Finanzlage zu haben.
Um diese Kosten zu decken, braucht er ja schließlich das Geld von Ihr um diese Ausgaben zu decken. Wenn er eh die Vollmacht für Ihr Konto hat, ist eine Baraus- und einzahlung / Umbuchung am schnellsten.
Daher wäre eine Barauszahlung, seit dem Beginn der Vollmacht, durchaus normal.
Meine Eltern sind schon verstorben, die Oma jetzt auch. Ich habe sehr wohl Pflichtteilsergänzungsanspruch, der aufgrund von Schenkungen der letzten 10 Jahre berechnet wurde.