Opa verstorben hinterlässt einen Testament wo nur 2 Enkel erbberechtigt sind was ist mit der Enkelin bekommt die nichts sie steht nicht im Testament?

10 Antworten

Ich frage mal ganz dumm: Geht es hier nur um Geld und wertvolle Gegenstände?

Wenn es deiner Tochter darum geht, ein Erinnerungsstück an ihren Opa zu bekommen, dann kann man sicherlich den Notar (?) oder einen Anwalt fragen, ob sie sich vor der Entrümpelung der restlichen Sachen etwas aussuchen kann. 

Meist ist das, was für Angehörige als Erinnerung wertvoll ist, materiell nicht so wertvoll, so dass diese Sachen (Tagebücher, Fotoalben, Dekogegenstände etc.) sowieso entsorgt worden wären.

Ggf. könnte das auch über den leiblichen Sohn, also ihren Vater laufen; denn der sollte ja Verständnis für den Wunsch seiner Tochter haben, etwas als Andenken an den Opa zu behalten.

tampres 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 13:03

Es geht hier mindestens um 3 Millionen Bar Vermögen ein 11 Stöckiges Haus glaube ein paar Frisuer Läden einen Eigentumshaus und halt alles was dazu gehört.Ich habe nicht so ganz den durchblick.Der Vater hatte bisher keinen Sorgerecht für die Kinder die Kinder leben auch nicht bei ihm.Was ich nur Wissen wollte ist warum meine Tochter leer aus geht?der Opa hat den Testament vor kurzem wohl geändert und es nur auf die beiden Enkeln übertragen so das sie jetzt leer aus geht.Ich war bisher immer im Glauben laut Testament das es unter den 3 Kindern aufgeteilt wird.Wo ich ehrlich gesagt auch etwas froh darüber war das sie im alter etwas abgesichert wäre.Aber das haut mich wirklich weg.

Daoga  12.07.2016, 13:48
@tampres

Ein Testament kann nach Belieben ausgestellt werden. Sicher sind nur die Pflichtteile, und davon ist die Tochter ausgeschlossen, außer ihr Vater überträgt ihr den seinen. Schlicht und einfach: Pech gehabt.

Die Kinder des Verstorbenen haben ein Anrecht auf einen Pflichtteil, also hat der Vater deiner Tochter ein Anrecht auf einen Erbteil.

Deine Tochter hingegen hat dieses Recht nicht, wenn sie im Testament nicht erwähnt wird, so geht sie hier leer aus.

tampres 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 13:13

Der Vater meiner Tochter ist auch der Vater von den anderen beiden kinder.

AnglerAut  12.07.2016, 13:28
@tampres

Das stellt die Frage in den Raum, ob der Vater deiner Tochter auf seinen Pflichtteil bestehen wird oder ob er akzeptiert, dass seine anderen beiden Kinder alles bekommen. Macht die Situation deiner Tochter nicht besser.

tampres 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 14:06
@AnglerAut

Wie soll er auf sein Pflichtanteil bestehen können wenn er selber enterbt worden ist?Ich finde es von dem Opa aber auch nicht fair warum er gerade meine Tochter enterben tut die hat ihm doch nichts getan.Nie im leben wird er das tun so wie er drauf ist verwöhnt bis zum geht nicht mehr.Der hat jahrelang nicht an seine Tochter gedacht warum sollte er das jetzt tun??der hat schon immer in Luxus gelebt ohne dafür irgendetwas zu tun.Mama und Papa zahlen ja alles war auch übrigens der Grund warum ich mich getrennt habe.Der ist nie arbeiten gegangen und nie mal etwas sinnvolles gemacht Hauptsache wie ein Pascha leben geht gar nicht.Mir tut nur meine Tochter leid weil sie das nicht verdient hat.Ich kann es auch absolut nicht verstehen warum der Opa so reagiert hat und meine Tochter von Kopf ausgestoßen hat.Ich weiß es nicht vielleicht weil ich eine Türkin bin und im Moment wir sehr schlecht zu reden sind keine Ahnung wäre meine einzige Erklärung.

AnglerAut  12.07.2016, 14:13
@tampres

Der Vater deiner Tochter kann nicht enterbt werden, wenn er sich nicht ziemlich viel zu schulden hat kommen lassen. Er ist Erbberechtigter erster Ordnung und ihm steht ein Pflichtteil zu.

tampres 
Beitragsersteller
 12.07.2016, 15:30
@AnglerAut

Was wäre wenn er doch enterbt wäre weil er sich etwas zu schulden kommen lassen hat?

AnglerAut  12.07.2016, 15:32
@tampres

Wenn das so ist und diese Enterbung muss einige große Hürden nehmen, dann würde der Zweig deiner Familie tatsächlich komplett leer ausgehen.

Normalerweise gibt es doch den Pflichterbanteil, wenn ich mich nicht irre... das wären 10 % meines Wissens. Ich würde aber sicherheitshalber mal einen Anwalt zu Rate ziehen. 

ShitzOvran  12.07.2016, 12:43

Enkel und Urenkel können nur dann einen Pflichtteil verlangen, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind und deren Eltern nicht mehr leben. Solange also der Vater noch lebt, kann er einen Pflichtteil verlangen und nicht seine Tochter.

Laut Gesetz geht Ihre Tochter wohl leer aus, da es im Testament steht, dass nur die 2 Enkel betroffen sind. Vielleicht suchen Sie am Besten einen Anwalt auf, der könnte da vielleicht was biegen.

tampres 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 11:01

Naja so einfach ist es doch nicht.So wie ich das jetzt über das Nachlassgericht erfahren habe ist meine Tochter unabhängig vom Vater erbberechtigt da sie die Enkelin vom Großvater ist.Laut Testament sollen die so steht es drin  Zu alleinigen unbeschränkten Erben berufe ich die Kinder meines Sohnes meine Enkelkinder.Und dazu gehört meine Tochter auch nur das ihr Name nicht drin steht.Sie sagte das ich das Testament anfechten lassen soll und es auch ein Notarieller Fehler sein könnte und der Name vergessen worden ist zu schreiben.Sie wäre unabhängig vom Vater Erbberechtigt.Und Gründe für eine Enterbung gäbe es nicht da gerade eben weil sie grad mal 6 Jahre alt ist und dem Opa in keinerlei Hinsicht schaden zufügen könnte wo man hätte sagen können das sie deswegen enterbt worden ist und sie ein recht darauf hat eben weil sie die Enkelin ist muss das ganze angefochten werden.Die Oma ist ende 2012 verstorben und das Testament ist April 2013 geändert zu Gunsten der Enkelkinder verändert worden.Da könnte man schon davon ausgehen das innerhalb dieser kurzer Zeit  eine Verwirrung aus Trauer statt gefunden hat wo der Opa den einen und anderen Namen vergessen hat.Ich kann mir bei meinem besten willen nicht vorstellen warum der Opa meine Tochter aus dem erbe abstoßen sollte.

tampres 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 11:11
@tampres

Achso auch wenn sie nicht im Testament stehen würde hätte sie laut ein Gesetzliches anrecht darauf  da sie wie schon gesagt eines der Enkelkinder seines Sohnes ist unabhängig vom Vater.Er hätte im Testament angeben müssen das er nur diese Beiden  Enkelkinder als erben berufen tut.Die Betonung liegt hier bei nur.Aber laut Testament beruft er die Kinder seines Sohnes seine Enkelkinder.Schon etwas kompliziert das jedes einzelne Wort sehr wichtig ist wie es gemeint sein könnte.

Evtl. kann dir ein Notar, oder Anwalt helfen?