Nichtannahme einer Schenkung?
Onkel und Tante haben mit meiner Frau vor 13 Jahren einen Schenkungsvertrag über ein Haus gemacht. Sinn war es, wenn der erste verstirbt(dann muss man eine Auflassung auslösen,um die Schenkung anzunehmen), dass wir die Raten weiter zahlen. Damit der noch Lebende (mit Niessbrauchsrecht) im Haus bleiben kann, wenn er die Raten nicht zahlen kann und damit das Haus in Familienbesitz bleibt. Sie waren damals sehr allein, der einzige Sohn war bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Die Schwiegertochter/Witwe verbot jeden Umgang mit den 2 Enkeln, es gab null Kontakt.Das hat sich völlig geändert. Die Enkel sind über 30, es gibt innigen Kontakt, die verwitwete Tante ist oft bei der Enkelin in deren grossem Haus mit 2000qm Umschwung. Das Wohnzimmer ist voll von Fotos von den Familien, wo früher nur ein Bild von uns stand. Das ist ja gut so.Wir hatten den Onkel öfters gefragt, wie die Abzahlung läuft, er lachte...Super und fand immer einen Vorwand um vom Thema wegzukommen. Nun bekamen wir erstmals Einsicht in die Unterlagen.Das Haus wurde um 2000 gebaut, praktisch wurden fast nur die Zinsen bedient, es gibt 3 grosse Kredite. So wurde ein hoher 5-stelliger Kredit monatlich nur mit in die 60 Euro monatlich "abgezahlt". Es wurden weitere Kredite aufgenommen, so wurde völlig überteuert ein Neuwagen gekauft, dafür gab es von Autohändlers Bank einen 5-stelligen Extrakredit. Es z.B.wurde ein Bausparvertrag über 100000Euro abgeschlossen mit fast 80jährigen: Einzahlung 10 Euro im Monat??? Ich bin seit einem schweren Autounfall vor 4Jahren arbeitslos und nun völlig ohne Einkommen, meine Frau hat einen normalen Bürojob. Kann man diese Wahnsinns"Schenkung" noch ablehnen?
8 Antworten
Der Schenkungsvertrag wurde notariell geschlossen? In diesem Fall ist eine rückwirkende Aufhebung zwar nicht unmöglich, jedoch nur sehr schwer durchzusetzen. Ohne eingehende anwaltliche Beratung geht hier sowieso nichts.
Sinn war es, wenn der erste verstirbt(dann muss man eine Auflassung
auslösen,um die Schenkung anzunehmen), dass wir die Raten weiter zahlen.
Wer hat euch denn dazu geraten? Das ist doch unsinnig kompliziert; ein vernünftiges Testament mit Vor- und Nacherben respektive eine Teilschenkung (mit/ohne Nießbrauch und Wohnrecht) sowie ein entsprechendes Testatement hätten vollauf genügt. Außerdem wäre hier m.E. zwingend eine Offenlegung der Finanzierung erforderlich gewesen, bevor man so eine BlackBox erwirbt!
Das Haus wurde um 2000 gebaut, praktisch wurden fast nur die Zinsen
bedient, es gibt 3 grosse Kredite. So wurde ein hoher 5-stelliger Kredit
monatlich nur mit in die 60 Euro monatlich "abgezahlt". Es wurden
weitere Kredite aufgenommen, so wurde völlig überteuert ein Neuwagen
gekauft, dafür gab es von Autohändlers Bank einen 5-stelligen
Extrakredit. Es z.B.wurde ein Bausparvertrag über 100000Euro
abgeschlossen mit fast 80jährigen: Einzahlung 10 Euro im Monat???
Super. Viel Spaß dabei, da wieder rauszukommen.
Ich bin seit einem schweren Autounfall vor 4Jahren arbeitslos und nun
völlig ohne Einkommen, meine Frau hat einen normalen Bürojob. Kann man
diese Wahnsinns"Schenkung" noch ablehnen?
Eine Anfechtung ist vielleicht möglich, jedoch ist das ein langwieriger Prozess, der auf jeden Fall eine gute Kanzlei erfordert. Allzu große Hoffnungen würde ich hier nicht wecken wollen, denn im Prinzip ist die Annahme einer Schenkung mit Zusage der Kreditübernahme euch ja nicht untergeschoben worden, sondern ihr wusstet genau, dass dies Teil der Schenkung war. Dass sich der Überlasser nicht sonderlich bemüht hat, die Darlehen zeitnah zu tilgen, ist per se nicht justitiabel, sondern schlicht Lebensrisiko. Eine Klausel, welche die Tilgungshöhe festschreibt, wurde eurerseits eben nicht aufgenommen. Es ist in meinen Augen zudem auch unerheblich, ob sich der Onkel bemüht hätte, hoch zu tilgen oder eben nicht - denn wäre der Todesfall 1 Tag nach der Schenkung (also der Unterzeichnung des Schenkungsvertrages) eingetreten, stündet ihr ja auch nicht wesentlich schlechter da als jetzt.
Ich fürchte, hier bleibt nur die PI und der Verkauf der Immobilie zur Tilgung.
Privatinsolvenz
Die Frage die sich mir stellt ist, ob die Schenkung überhaupt wirksam werden kann.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde ein Schenkungsvertrag mit aufschiebender Wirkung gemacht. Wirksam wird er mit dem Tode des Erstversterbenden.
Auflagen:
1. Nießbrauch für den Überlbenden (Wohnrecht wäre besser gewesen)
2. Übernahme der Restschulden.
Damit ist das Ding aber so, oder so schwebend unwirksam, weil da die Bank zustimmen muss.
Übrigens, der Kredit für das Auto ist da nicht betroffen, oder wurde das auto mit in den Vertrag aufgenommen und die Schuldübernahme für den Autokredit vereinbart?
Ich vermute mal, das ganze endet in einem Eklat für die Tante/den Onkel.
Alternative, sie übertragen zu gleichen Bedingungen an die Schwiegertochter/Witwe des Sohnes, wenn es der besser geht udn sie sich das leisten kann.
Was habt Ihr denn bei dieser "Schenkung" alles übernommen?
Immobilie, Grundschuld... und was noch?
Ich hoffe, Ihr habt nicht das Darlehen übernommen oder gebürgt?
Wieviel Grundschuld bzw. Hypothek steht denn im Vergleich zum Wert der Immobilie?
Und wie habt Ihr das damals mit der Schenkungssteuer gedreht?
Es war nur abgemacht, dass wir die Raten weiter zahlen, das Haus ist max. 150T wert, die Schulden 120T. Es gab noch keine Steuer, da erst einer sterben musste, nur einen Voreintrag im Grundbuch.Die Post von den Banken, dass wir das Darlehen übernehmen sollen, soll lt.Witwe unterwegs sein.Kennt Jemand einen guten Anwalt?
Was genau heißt hier Voreintrag?
Was habt Ihr eintragen lassen? Gab es dazu einen Notartermin? Was hat euch der Notar gesagt, was Ihr da unterschreibt?
Es war nur abgemacht, dass wir die Raten weiter zahlen,
Bitte den entsprechenden Vertragstext der Schenkung einstellen.
das Haus ist max. 150T wert, die Schulden 120T.
Das kann so nicht stimmen. Entweder die Wertangabe der Immobilie ist zu niedrig, oder die genannten Schulden beziehen sich nicht alleine auf das Haus, sondern auf weitere Verbindlichkeiten des Erblassers. Die sind dann aber Sache der Erben, nicht der Beschenkten.
Üblicherweise liegt die Beleihungsgrenze bei Immobilienkrediten bei 60%. Wenn das Haus also selbst jetzt (17 Jahre später) nur € 150000.-- wert wäre, könnte die Immobilie nur bis maximal € 90000.-- belieen werden. Dann müssten die fehlenden € 60000.-- (bzw.deren Äquivalenzwerte aus dem Jahre 2000) durch andere Sicherheiten erbracht respektive abgesichert worden worden sein.
Es gab noch keine Steuer, da erst einer sterben musste
Das ist richtig. Die Schenkungssteuer kann erst fällig werden beim Vermögenszuwachs - der ja hier aufgrund der bedingten Schenkung erst mit dem Ableben des Schenkers erfolgt.
Wenn diese Deine Aussage stimmt:
> dann muss man eine Auflassung auslösen,um die Schenkung anzunehmen
ist es ja ganz einfach, Ihr beantragt nicht die Auflassung und nehmt dadurch nicht die Schenkung an.
Da aber hier niemand die Details Deines Vertrags kennt, und da der Vertrag möglicherweise nicht ganz so aussieht, wie Du glaubst und erzählst, gehst Du besser umgehend zum Anwalt.
Lasse dich von einem Anwalt oder einer Rechtsberatung (Gemeinde) beraten - da bist du auf der sicheren Seite.
Was ist PI?