Erbbetrug & Diebstahl

5 Antworten

Ausschlaggebend ist das Testament. Und wenn nichts mehr da ist, dann kann nichts mehr vererbt werden. Sollte die Nichte als Hauserbin eingesetzt sein, dann erbt sie es auch. Vorausgesetzt, das Testament ist auffindbar. wenn nicht, dann wird die Erbfolge eingesetzt. Da die alte Dame keine eigenen Kinder hat, geht das Erbe an ihre Geschwister zu gleichen Teilen. Wenn diese ausschlagen, werden deren Kinder das Erbe antrreten. Ich glaube, wenn die alte Dame das Testament nicht bei Notar oder einer vertauten Person hinterlegt hat, dann habt ihr leider schlechte Karten. Trotzdem wünsche ich euch ganz viel Glück und grüße ganz herzl. bienemaus63

Solange kein Vormund/Gebrechlichkeitpfleger vom Gericht bestellt ist, kann die Dame mit Ihren Sachen machen was Sie will. Der Bruder, vorausgesetzt, der hat keine weiteren Geschwister, - die Eltern der 87-jährigen dürfte ja lange tot sein - erbt nach dem Gesetz ohnehin alles, falls kein anderslautendes Testament auffindbar wäre. Die Nichte als Tochter des Erbberechtigten erbt erst nach dessen Tod.

Zuwendungen an Sie und Ihre Geschwister könnte der Erbe jederezit zurückfordern, falls die Schenkungen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen oder wie Sie selber schreiben im Zustand geistiger Verwirrung erfolgt wären!?! Sie sind gut beraten zu schweigen!

Vererbt werden kann natürlich nur das, was zum Todeszeitpunkt vorhanden ist. Da sie keine eigenen Kinder hat, ist wohl der Bruder der einzige Erbe, wenn kein handschriftliches Testament aufgefunden wird.

Was irgendwann einmal gesagt worden ist, ist vollkommen irrelevant.

Gibt es denn kein:

  1. Testament

  2. Generalvertretung

  3. Vorsorgevollmacht

  4. Betreungsverfügung

  5. Patientenvergfügung

Was gibt es?

Kinder

Enkelkinder

Das ist nicht deine Angelegenheit und du kannst da gar nichts machen, da du nicht mit der alten Dame verwandt bist.