Erbbetrug & Diebstahl
Hey Zusammen
Die Situation ist ziemlich kompliziert: Wir haben eine Nachbarin die nun 87 Jahre alt ist. Sie hat seit einigen Jahren Demenz, diese wurde in den letzten Monaten immer stärker.
Zwar ist niemand aus meiner Familie mit ihr Verwandt, allerdings war und ist sie für mich und meine Geschwister wie eine Grossmutter, seit wir klein waren. Als meine Schwester etwa 8 oder 10 war, schenkte sie ihr eine Goldkette. Wir waren wie Kinder für sie. Sie selbst hatte keine und ihr Mann war schon seit einigen Jahren verstorben. Sie versprach meiner Schwester auch weiteren Schmuck und schrieb dies auch so ins Testament.
Ihr Haus, in welchem sie auch jetzt noch lebt, wollte sie ihrer Nichte vermachen. Diese hat eine Behinderung und könnte das Geld gut gebrauchen. Auch das hat sie so ins Testament geschrieben.
Nun ist meine Nachbarin wegen der Demenz nicht mehr zurechnungsfähig und hat keinen grossen eigenen Willen mehr. Nun habe ich über meine Eltern erfahren, dass sie das Haus nun doch ihrem Bruder vererben möchte. Ihr eigener Wille ist das allerdings sicher nicht. Der hat bestimmt irgendwie mit gemischt. Es war immer ihr Ziel das Haus an ihre Nichte zu vermachen. Auch verschwinden in letzter Zeit immer mehr Gegenstände aus ihrem Haus. Zu den wenigen die Zugang zu ihrem Haus haben, gehört natürlich der Bruder. Auch der Schmuck der sie meiner Schwester vererben wollte ist spurlos verschwunden. Nichts ist mehr vorhanden. Sogar der Ehering von ihrem verstorbenen Mann ist nicht mehr da. Alles weg.
Natürlich ist es nicht möglich zu beweisen, dass die Gegenstände & Wertsachen von ihrem Bruder gestohlen wurde oder, dass er sie manipulierte damit er das Haus bekommt und die Nichte meiner Nachbarin, trotzdem müsste das doch irgendwann auch offiziell klar werden, dass etwas nicht stimmt, wenn im Testament nicht mehr existierender Schmuck vererbt wird, oder? Wie strafbar ist dein Handeln?
Gibt es irgendeine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen?
Ich danke euch für jede Antwort
Gruss
5 Antworten
Ausschlaggebend ist das Testament. Und wenn nichts mehr da ist, dann kann nichts mehr vererbt werden. Sollte die Nichte als Hauserbin eingesetzt sein, dann erbt sie es auch. Vorausgesetzt, das Testament ist auffindbar. wenn nicht, dann wird die Erbfolge eingesetzt. Da die alte Dame keine eigenen Kinder hat, geht das Erbe an ihre Geschwister zu gleichen Teilen. Wenn diese ausschlagen, werden deren Kinder das Erbe antrreten. Ich glaube, wenn die alte Dame das Testament nicht bei Notar oder einer vertauten Person hinterlegt hat, dann habt ihr leider schlechte Karten. Trotzdem wünsche ich euch ganz viel Glück und grüße ganz herzl. bienemaus63
Solange kein Vormund/Gebrechlichkeitpfleger vom Gericht bestellt ist, kann die Dame mit Ihren Sachen machen was Sie will. Der Bruder, vorausgesetzt, der hat keine weiteren Geschwister, - die Eltern der 87-jährigen dürfte ja lange tot sein - erbt nach dem Gesetz ohnehin alles, falls kein anderslautendes Testament auffindbar wäre. Die Nichte als Tochter des Erbberechtigten erbt erst nach dessen Tod.
Zuwendungen an Sie und Ihre Geschwister könnte der Erbe jederezit zurückfordern, falls die Schenkungen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen oder wie Sie selber schreiben im Zustand geistiger Verwirrung erfolgt wären!?! Sie sind gut beraten zu schweigen!
Vererbt werden kann natürlich nur das, was zum Todeszeitpunkt vorhanden ist. Da sie keine eigenen Kinder hat, ist wohl der Bruder der einzige Erbe, wenn kein handschriftliches Testament aufgefunden wird.
Was irgendwann einmal gesagt worden ist, ist vollkommen irrelevant.
Gibt es denn kein:
-
Testament
-
Generalvertretung
-
Vorsorgevollmacht
-
Betreungsverfügung
-
Patientenvergfügung
Was gibt es?
Kinder
Enkelkinder
Das ist nicht deine Angelegenheit und du kannst da gar nichts machen, da du nicht mit der alten Dame verwandt bist.