Schenkung von Geld auf Geschäftskonto möglich?
Angenommen mein Vater schenkt mir einen Geldbtrag (5-stellig). Dieser ist eine Schenkung und wird direkt auf mein Geschäftskonto überwiesen. Bei mir ist Privat und Geschäftskonto eins.
Da es sich um eine Schenkung handelt muss ich ja weder Umsatzsteuer noch Einkommenssteuer bezahlen.
Dieses Schenkungsgeld würde ich gern in mein Geschäft investieren. (Anschaffungen tätigen) In diesem Moment mache ich dann natürlich die Steuer geltend!
Gibt es hierbei Probleme mit dem Finanzamt? Hatte vor einiger Zeit im Internet mal gelesen, dass sie solche Konstellationen sehr ungern sehen.
5 Antworten
Btw - familiäre Erbstreitigkeiten sind keine Seltenheit
Das familiäre Umfeld ist zwar nicht bekannt aber grds. sollten größere Beträge stets auch dokumentarisch als Schenkung festgehalten werden.
Beispiel: X und Y stellen hiermit einvernehmlich fest, das es sich bei dem am ... von X an Y überwiesenen Geldbetrag i.H. von ... - in Worten bla,bla - um eine unwiderrufliche Schenkung handelt, Ort, Datum u.Unterschriften
Damit hast du später etwas in der Hand, wenn bspw. andere Verwandte (im Erbschaftsfall) die Schenkung anzweifeln und nur als Kredit ansehen usw.
nein, kannst du machen, was sie gerne haben und nicht, spielt keine rolle, aber dein vater kann dir natürlich geld schenken und du es in deinen betrieb einbringen
welche steuer machst du geltend, dass du es als betriebsausgaben absetzt, was du kaufst oder was meinst du?
das geht natürlich auch, es ist wie dein geld
die mwst nur, du kannst es doch ganz absetzen
entweder direkt als betriebsausgabe oder als vermögen, dann schreibst du es auf 3 jahre oder so ab
die programme müssen doch alle paar jahre lang neu?
Steuerliche Probleme sollte es keine geben, da die Steuerfreibeträge bei der Schenkungssteuer zu hoch sind.
Die Frage wäre vielleicht, ob man nicht noch einen Steuerspareffekt erzielen kann, da sich das Ganze ansonsten steuerneutral verhält.
Kannst Du machen ist völlig unproblematisch. Es wird einfach als Privateinlage gebucht (bei Bilanzierung), in einer Einnahmen-Ausgabenüberschussrechnung taucht es nicht auf.
Es gibt keine Einnahmen-Ausgabenüberschußrechnung! Es gibt Gewinnermittlungen für gewerbliche oder selbständige sowie landwirtschaftliche Tätigkeiten. Für Überschußeinkünfte gibt es Überschußrechnungen (Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten).
Es gibt die Gewinnermittlung gem. §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG (Betriebsvermögensvergleich) und gem. § 4, Abs § EStG Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, auch als Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung bezeichnet.
Welche Gewinnermittlungsart man wählt hängt davon ab, ob man die entsprechenden Grenzen überschrietet. Für freie Berufe kann man ohne Rücksicht auf Grenzen immer die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 wählen, aber es ist nicht zwingend, ein Freiberufler darf auch bilanzieren wenn er möchte.
Da der FRager nicht angegeben hat, welche Gewinnermittlungsart er nutzt, habe ich beide Möglichkeiten beschrieben. Auswirkung die gleiche, die Schenkung geht nicht in den Gewinn ein.
Solange Dein Unternehmen keine juristische Person darstellt, ist das kein Problem.
Mit "kein Problem" meinte ich, dass man dabei nichts weiter beachten muß. Bei jur. Personen sind Schenkungen natürlich auch möglich, es muss dabei aber deutlich mehr berücksichtigt werden.
Warum sollte dies bei juristischen Personen Probleme geben? Es kommt doch nur darauf an, welche vertraglichen Vereinbarungen mit der Gesellschaft geschlossen werden.
welche steuer machst du geltend, dass du es als betriebsausgaben absetzt, was du kaufst oder was meinst du?
--> angenommen ich schaffe neue Software für meine Server an dieser kostet schnell mal 5000 €. Somit hole ich mir ja am Ende vom Finanzamt 798,32 € wieder. So war das gemeint.