Gezahlte Umsatzsteuer wieder zurück bekommen?

5 Antworten

Bin aus Ö. So viel ich weiß, musst du bei der Anmeldung bekannt geben, für welche Option du dich entscheidest, mit oder ohne USt. Im Nachhinein zurück optieren geht mE nicht. 

Ich würde im USt-System bleiben. 

Das USt-System hat nichts mit der Absetzbarkeit deiner Ausgaben zu tun. Wenn du Umsatzsteuer verrechnest, kannst du ja von deinen Ausgaben die USt, also die Vorsteuer, teilweise zurück holen. 

ctanja 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 21:24

Ja das ist hier DE auch so...musste zwischen Kleingewerbe oder Normal entscheiden. 

Translateme  20.11.2015, 21:29
@ctanja

Bleib bei USt. Du hast den Vorteil, dass du bei deinen Ausgaben die Vorsteuer gegenverrechnen kannst, dadurch wird die Zahllast für die USt geringer. 

nicht über 17000€ Einkommen (??, maßgebend ist hier dein Umsatz und nicht dein Einkommen). Falle ich dann automatisch ins Kleingewerbe?

Nein, es bleibt wie es ist (auf eigenen Wunsch möglich aber nicht ratsam, weil dann rückw. alle Rechnungen nach §14c(2) zu ändern wären. Steuer käme zwar vom Finanzamt zurück, wäre aber an die Kunden zu erstatten !)

Kann ich dann trotzdem Kilometer,Anschaffung vom MacBook,Telefonrechnung etc. absetzen?

Klar, deine Betriebsausgaben kannst du stets gewinnmindernd geltend machen - unabhängig von deiner Besteuerungsform bei der Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung greift grundsätzlich dann, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € betragen hat. Wenn man die Tätigkeit aufnimmt - da gibt es ja kein Vorjahr - dann ist der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr ausschlaggebend. Diesen Umsatz gibt man ja auch normalerweise im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.

Was hast Du denn da angegeben? Oder, wenn Du das dem Finanzamt nicht mitgeteilt haben solltest, wie hoch hast Du den Jahresumsatz zu Beginn des Jahres geschätzt?

Sollte die Schätzung über 17.500 € liegen dann musstest Du auch von Beginn des Jahres an Umsatzsteuer ausweisen. Nächstes Jahr könntest Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

ctanja 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 22:06

Ich weiß nicht mehr was für eine Summe der Steuerberater angegeben hat. Ich zahle aber schon von Anfang an Umsatzsteuer und mache jeden Monat dementsprechend auch die Umsatzsteuervoranmeldung

Helefant  20.11.2015, 23:50
@ctanja

Ich weiß nicht mehr was für eine Summe der Steuerberater angegeben hat

Das wäre erstmal festzustellen. Denn es macht einen Unterschied, ob Du zur Umsatzsteuer optiert hast oder nicht.

Frage 1:

Durch Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde zur Regelbesteuerung optiert.

für die Umsatzsteuer ist nicht das Einkommen entscheidend, sondern der Umsatz.

mMn ist es evtl. möglich, rückwirkend auf die Kleinunternehmerregelung zurückzuwechseln. hierfür sollte aber ein Profi (=Steuerberater) hinzugezogen werden.

zweite Frage:

was hat diese mit der Umsatzsteuer zu tun?

ich denke mal, Du meinst, ob diese Kosten als Betriebsausgabe angesetzt werden können. Antwort: ja

Helefant  20.11.2015, 21:56

Es kann auch sein dass ctanja nicht zur Umsatzsteuer optiert hat sondern den Umsatz zu Beginn der Tätigkeit auf über 17.500 geschätzt hat. Dann müsste sie in diesem Jahr USt ausweisen und könnte nächstes Jahr auf Kleinunternehmer machen. Sollte aber eine Option vorliegen die sie nicht zurücknehmen kann, dann ist sie daran fünf Jahre gebunden.

ctanja 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 21:39

Nach meiner Recherche habe ich es so verstanden: wenn ich ein Einkommen unter 17000€ erziele bin ich ja eigentlich eine Kleinunternehmerin und die sind von Umsatzsteuer befreit?! Oder gilt man als Kleinunternehmer wenn der UMSATZ unter 17000€ ist?

Mein Steuerberater hält mich bestimmt schon für doof...soviele fragen wie ich habe🙈

wurzlsepp668  20.11.2015, 21:41
@ctanja

wenn Du einen Steuerberater hast, solltest Du diesen Fragen und nicht hier im Forum .....

und was hat das EINKOMMEN mit der UMSATZSTEUER zu tun?

ctanja 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 21:49
@wurzlsepp668

Mein Steuerberater hat jetzt Wochenende und mein Kopf platzt gleich😜

NickgF  21.11.2015, 00:07
@ctanja

Oder gilt man als Kleinunternehmer wenn der UMSATZ unter 17000€ ist?

So ist es ... fast

Der Betrag lautet korrekt 17.500 €

Naja normalerweise bekommt man nur die Differenz zwischen vor und Umsatzsteuer oder? :)
Bist du von Österreich? Weil dann würde ich dir raten, dass du Kontakt mit der neufög aufnimmst :)

sportsockee  20.11.2015, 21:57

als junger Gründer eines Unternehmens ist die neufög schon eine Anlaufstelle fuer Informationen

Translateme  20.11.2015, 21:23

Neufög hat damit null zu tun. 🤑

ctanja 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 21:22

Ne aus Deutschland...dieser Steuerkramm geht einfach nicht in mein Kopf 🙈