Schenkung der Eigentumswohnung rückgängig machen wegen groben Undank

8 Antworten

Wohnung war total heruntergekommen und hätte unter deren Wert verkauft werden müssen

Nö, wenn die Wohnung total heruntergekommen ist, dann reduziert sich der Wert schlicht und ergreifend:

Der Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Sprich, der Verkehrswert bezieht sich immer auch auf den Zustand der Wohnung.

Habe gelesen das es wegen grober Undankbarkeit möglich ist.

Wobei das im Einzelfall natürlich immer strittig ist, ob Grober Undank vorliegt.

Der Preis ist Super, da aber nun meine Liebe Mutter mitbekommen hat was für eine Summer in meiner Tasche fließt, will sie wegen Undankbarkeit die Schenkung rückgängig machen. Ich sag es mal ganz ehrlich, habe Überstunden gekloppt damit Geld ran kommt und Monate in der Wohnung hantiert. Es ist wirklich eine Luxuswohnung.

Da sie die Wohnung veräußert haben, ist eine Rückübertragung rechtlich sowieso unmöglich. Zurückgefordert werden kann, wenn dann der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung.

Schenkung kann bei schwerer Verfehlung oder groben Undank widerrufen werden schau mal in § 530 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach. Also d muss schon was erhebliches passieren

Ist es in meinen Fall auch möglich?

Wie denn?

  1. Wie will sie eine Wohnung zurückverlangen, die bereits verkauft wurde?

  2. Spannungen zwischen Eltern und Kindern sind kein grober Undank.

G imager761

Peschke90 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 22:10

Erstmal vielen Dank.

Nicht das mein Erlös bald weg ist. Da mir ein Umzug auch Geld kostet. Verplanen werde ich erstmal nichts. Von dieser seit habe ich mein Mum noch nicht gesehen.

koch234  30.10.2013, 15:57

s. d.:

sie sind daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit erkennbar wird, dass der Beschenkte dem Schenker nicht die durch Rücksichtnahme geprägte Dankbarkeit entgegenbringt, die der Schenker erwarten kann. Anhaltspunkte dafür, was der Schenker an Dankbarkeit erwarten kann, können dabei neben dem Gegenstand und der Bedeutung der Schenkung auch die näheren Umstände bieten, die zu der Schenkung geführt und deren Durchführung bestimmt haben

Ja das ist möglich.

Allerdings steht dann deiner Mutter nur der damalige Gegenwert der Schenkung (also noch vor der Renovierung) zu.

Ob ein grober Undank vorliegt, kann hier keiner beurteilen, zumal Betroffene (in diesem Fall du) nie objektiv sind. Für solche Fälle gibt es Gerichte. Wenn deine Mutter die Schenkung also rückgängig machen will, muss sie klagen, weil du ihr das Geld wohl nicht freiwillig gibst.