Großeltern wollen Enkel die Eigentumswohnung schenken bzw. vererben und vor dem Sozialamt retten?
Hallo! Meine Schwiegereltern wollen unserem volljährigen Sohn ihre Eigentumswohnung vererben oder schenken, damit diese bei Pflegebedürftigkeit nicht dem Sozialamt in die Hände fällt. Meine Schwiegereltern sind bereits 85 und 90 Jahre alt und rechnen damit über kurz oder lang pflegebedürftig zu werden. Damit die Eigentumswohnung nicht verkauft werden muss und erhalten bleibt, hatten sie die Idee diese unserem Sohn zu überschreiben, schenken oder zu vererben. Geht das? Was wäre denn am Sinnvollsten? Ich hatte mal gelesen, dass das Sozialamt eh 10 Jahre lang auf das Vermögen Zugriff hat.
10 Antworten
Mal davon ab, dass dabei Schenkungssteuer anfällt kann das Sozialamt binnen 10 Jahren die Rückabwicklung verlangen.
Ferner haften die leiblichen Kinder und Ehegatten mit ihrem Einkommen und Vermögen und haben für die zu Pflegenden aufzukommen.
20.000,- € für Enkel.
Beispielsweise: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer
"für Enkelkinder
200.000 €"
Bin verwirrt. :S
200.000,- € sind richtig.
Das Geld soll von Großeltern an Einkel fließen. Zum Wert des Hauses steht leider nichts da.
Für eine Übertragung ist es nun fast zu spät. Es sei denn, sie haben genug Vermögen, um die letzten Lebensjahre, wenn sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen, selbst zu bestreiten.
Bevor das Sozialamt sie unterstützt, ist das eigene Vermögen zu verwerten, danach wird die Leistungsfähigkeit von Kindern geprüft. erst dann, wenn beides nicht vorhanden ist dann würde das Sozialamt eintreten.
Die Eigentumswohnung, solange sie selbstgenutzt wird, kann nicht herangezogen werden. Sind beide im Heim, wäre diese ggf. zu verwerten, damit sie 1,. selbst ihre Heimkosten decken und ihre Kinder davor verschonen
2. dem Staat und damit die Solidargemeinschaft nicht schädigen, indem sie ihr Eigentum "retten" und dafür den Staat zur Kasse bitten
D.h. auch wenn sie jetzt noch eine Schenkung machen, wird, im o.g. Fall das Sozialamt darauf zukommen, verlangen, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird und das Geld zunächst verwertet wird, bevor es in Leistung tritt.
Das hättet ihr vor 10 Jahren machen müssen, dann wäre jetzt kein Zugriff mehr möglich.
Macht ihr jetzt die Übertragung, fallen Kosten an für den Notar, denn über einen solchen muss es laufen und dann noch einmal, wenn das Ganze rückabgewickelt wird. Und die gehen dann zu Lasten der Großeltern, die zahlt nicht das Sozialamt.
Ärgerlich, aber so ist es leider. Andererseits auch richtig, denn wenn man Vermögen hat, kann man nicht erwarten, dass dieses geschont wird.
Besser mit richtig warmer Hand schenken- hier wäre eine Schenkung mit Wohnrecht möglich gewesen- damals.....
Natürlich können sie ihm die Wohnung vermachen. Aber ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen - das sollte sowieso schriftlich festgelegt werden - ob Euer Sohn dann Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer bezahlen muss und wenn ja, wieviel. Schenkungssteuer ist, glaube ich, noch höher als Erbschaftssteuer.
lg Lilo
Das geht. Trotzdem sind alle direkten Angehörigen an der möglichen Pflege beteiligt. Also die Kinder und Enkel gleichermaßen, sofern sie leistungsfähig sind.
Eine gründliche Bratung im Beisein aller Beteiligten ist ratsam.
Vererben geht erst nach Ableben der Großeltern. Lasst euch bei einem Fachanwalt über eine Schenkung beraten.
Ist steuerlich das gleiche.
Aber der Freibetrag ist doch 2 x 200.000 €, oder? Dürfte wahrscheinlich reichen.