Amtsgericht Hamburg/ Real Inkasso- Welche Gesamtsumme muss beglichen werden?

Mahnbescheid - (Anwalt, Inkasso, Mahnung)

5 Antworten

Man hat euch abgezockt.

Die Inkassogebühren hättet ihr ersatzlos streichen können. Es dürfen nie in der gleichen Sache zwei Rechtsdienstleister abrechnen (hier Anwalt und Inkasso).

Da ihr nun überwiesen habt ist das Thema durch und ein Inkassobüro hat es wieder geschafft erfolgreich auf Bauernfängerei zu gehen.

Wenn ihr nun bezahlt habt widersprecht dem Mahnbescheid aber auch vollumfänglich.

Nein, ihr habt den Betrag bezahlt, der in dem Schreiben stand. Euch ist das Schreiben 15.10. zugestellt worden. Normalerweise habe ihr dann eine Zahlungsfrist, die auch in den Schreiben stehen sollte.

Wenn die euch noch Zinsen abverlangen, dann vom 12.10. bis zum Tag der Zahlung durch euch... Die würde dann auf den Betrag von 169,75 € berechnet werden.

Aber so ein Schreiben wie das von euch, ist nicht normal. Es bleiben ja immer irgendwie Zinsforderugen übrig, schon allein vom Datum des Schreibens bis zum Eingang bei euch und dem Datum der Überweisung der Rechnung..... Und auf die würden dann wieder Gebühren anfallen.... das wäre Abzocke.

Wartet erstmal ab, was passiert.

Ich hätte gegenüber den Inkassokosten von 70,20 Teileinspruch getätigt

Schade , wurde nicht gemacht

Na auf dem schreiben steht ja die gesamt Summe.
Diese muss auch bezahlt werden.
Meistens ist in der als letztes aufgeführte "Gesamtsumme"
Schon alles enthalten an offen Forderungen.
Zur not einfach mal dort anrufen und nochmal fragen.
Lg

Nein. Es müssen nur die Zinsen aus den 169,75 Euro bezahlt werden. Das sind vom 12.10.15 bis heute 0,41 Euro (4,17 Prozent aus 169,75 Euro für 21 Tage). Zuzüglich 0,02 Euro pro Tag ab morgen.

Hilfreich ist hier der Zinsrechner aus www.basiszinssatz.de