Haftpflicht für Schäden an Mietfahtzeug?
Hallo,
ich habe heute versehentlich eine Scheibe in einem gemietetem Minibagger zerbrochen. Der Bagger wurde von meinem Vater gemietet und er hat auch eine Privat-Haftpflicht. Nun habe ich in den Vertrag nicht reingeschaut. Aber übernimmt so eine Versicherung etwa nicht auch für solche Schäden? Die Baggerarbeiten wurden auf seinem privatem Grundstück verrichtet.
Danke
4 Antworten
Wenn du im Vertrag deines Vaters mit versichert bist, ist das ein Eigenschaden. Hier greift der Ausschluss "gemietete Sachen" und die Benzinklausel, da der Bagger ja motorgetrieben ist.
Nur ein Schaden der mit diesem Fahrzeug verursacht worden wäre, ist gedeckt. Keinesfalls Teile des gemieteten Fahrzeugs selbst. Das wäre nur über eine Maschinen-Kasko zu versichern.
Mein Reden.
Die PH wird es auf keinen Fall regulieren
Wie meine "Vorredner" schon sagten, es kommt u.a. auf den genauen Schadenhergang an und darauf ob bei der Privathaftpflicht Schäden an gemieteten / geliehenen, bweglichem Gegenständen mitversichert sind.
Wenn Du den Schaden verursacht hast, stellt sich die Frage ob Du in der Privathaftpflicht deines vaters überhaupt mitversichert bist, ich entnehme deiner Schilderung dass Du selbst keine Privathaftpflicht hast.
Das ist höchstwahrscheinlich der Fall aber trotzdem wäre auch noch zuklären ob der Minibagger als Fahrzeug denn überhaupt unter den Versicherungschutz fällt.
ich bin NICHT mitversichert und in dem Vertrag steht unter dem Kapitel "Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?":
g) Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder diese Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Es handelt sich um die Allianz. Die AGBs sind hier zu sehen: http://www.comfortplan.de/bedingungen/Allianz-Haftpflicht-Bedingungen.pdf
so wie ich das verstehe, und ich verstehe nur selten Sätze in AGBs, besteht keine Haftung für gemietete Sachen. Aber wenn der Miet-Vertrag auf meinen Namen liefe und mein Vater seiner Versicherung sagen würde, dass er den Bagger gefahren hat und er habe ihn beschädigt, dann wäre das kein Problem. Sehe ich das richtig so?
In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen meist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ob das auf Euren Vertrag zutrifft, müsstet Ihr prüfen. Außerdem ist der genaue, tatsächliche Schadenhergang relevant.
die Frage ist, ob Du eine Privathaftpflichtversicherung hast (denn Du hast ja den Schaden verursacht) und wie der Schadenhergang war. Ohne diese Details kann die Frage nicht beantwortet werden.
Die Benzinklausel bezieht sich auf Schäden durch den Gebrauch eines Kfz., nicht auf Schäden an einem Kfz.. Und hier handelt es sich wahrscheinlich auch noch um ein mitversichertes Kfz. in der Privathaftpflicht (selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h).