Haftpflicht ja oder nein - Schaden an Fassade?
Meine Kinder haben an unserem gemietetem Haus an der Fassade einen kleinen Schaden verursacht. Beim Versuch diesen zu beheben sind durch mich (Mieter) nun einige kleine unschöne Streifen zurückgeblieben. Übernimmt evtl. Forderungen durch den VM die Privat-Haftpflicht (grundsätzlich sind Schäden am Mietimmobilien abgedeckt)
3 Antworten
Das dürfte abgedeckt sein.
Nein, weil Deine unschöne Arbeit als Nichtfachmann als Vorsatz gewertet wird.
Du hast vorsätzlich Reparaturarbeiten an der Fassade ausgeführt, die eigentlich Sache eines Fachmanns gewesen wären.
Aber wird der Vermieter wirklich deswegen die Fassade neu streichen lassen und dafür Geld von Dir fordern? Red mal mit ihm.
Da der FS aber wusste, dass er es nicht kann und ein schlimmes Ergebnis dabei raus kommen kann, wusste er doch vorher, dass der Schaden höchstens noch größer wird. Ok. Will mich nicht darauf versteifen.
Vielleicht war es dann grobe Fahrlässigkeit und die ist bei manchen Verträgen eingeschlossen.
Ach Gottchen: Das sind doch Kleinigkeiten. Eine Hausfassade ist doch kein Wertgegenstand, sondern ein "Gebrauchsgegenstand". Mit anderen Worten: Machen Sie nichts mehr und warten doch einfach ab, ob der Vermieter überhaupt wegen so einer Banalität an Sie herantritt.
Warum machen Sie sich denn wegen so einem Kleinkram überhaupt Gedanken?
fragnet 2010
Das Ganze bzw. den Kommentar sehe ich anders. Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein 8 - 10 Familienhaus und jeder würde an der Fassade einen kleinen Schaden anrichten. Wie sieht das Objekt nach 1 Jahr aus ? Des weiteren ist es Wert mindernd anzusehen. Wie würden Sie als Eigentümerin reagieren ? Also wirklich, als " Kleinkram " würde ich es nicht ansehen.
Was man sich vorstellen kann, ist das eine, was ist, ist das andere. Als Eigentümerin bin ich diese Angelegenheiten natürlich versichert. Das zahle ich als Eigentümer doch nicht aus der eigenen Tasche.
Frage : Sind Sie Eigentümerin ? Wahrscheinlich haben Sie sich noch nie mit Versicherungen auseinander gesetzt, wenn es um Schuldfragen geht. Da steht dann Aussage gegen Aussage.
Nein, das ist kein Vorsatz.
Vorsatz bedeutet, dass man etwas in der Absicht einen Schaden zu erzielen macht. Das ist hier nicht passiert.