Änderungsschneiderei haftet für Schäden?

5 Antworten

Hallo,

Was ist, wenn der Schneider mir da die Jacke total verhunzt, weil er evtl unfähig ist?

Sollte es zu einem objektiven Schaden an der Jacke kommen, ist der Schneider natürlich im Rahmen seiner Haftung zum Schadenersatz verpflichtet. Sollte er jedoch fachlich einwandfreie Arbeit abliefern, die jedoch dem Kunden im Nachhinein nicht gefällt, kommt es darauf an, wie genau der Auftrag erteilt wurde. Mitunter kann man dem Schneider dann nichts anlasten und geht mit seiner Forderung leer aus. Wichtig ist, was im Vertrag (der auch mündlich geschlossen werden kann) vereinbart wird. Wenn der Schneider seine Haftung z.B. über die AGB auf einen bestimmten Wert maximiert und man das akzeptiert, hat man mit höheren Forderungen sicherlich keine Chancen mehr...

Wenn das Ettikett zB noch dranhängt, muss er mir den Mantel dann erstatten?

Ist damit gemeint, dass das Etikett als Beleg für die Neuwertigkeit des Mantels zu sehen ist? Grundsätzlich haftet der Schneider maximal bis zur Schadenhöhe. Ist der Mantel z.B. aufgrund seiner fehlerhaften Arbeit komplett nicht mehr zu gebrauchen (weil er meinetwegen die Ärmel abgetrennt hat), muss er den Schaden bis zum aktuellen Zeitwert erstatten. Hat noch kein Wertverlust stattgefunden, auch bis zum Neuwert. Ist der Mantel noch zu gebrauchen, hat aber aufgrund der Maßnahmen des Schneiders an Wert verloren, gibt´s die entsprechende Differenz als Schadenersatz. (Wie gesagt immer unter der Voraussetzung, dass keine Haftungsobergrenze vereinbart wurde.)

Außerdem habe ich Angst, dass der Schneider evtl behaupten könnte, er hätte sie verloren oder ähnliches.

Normalerweise erhält man doch einen Beleg als Nachweis, dass man die Jacke abgegeben hat, oder? Insofern ist die Grundlage für einen Schadenersatz nach Verlust gegeben. Auch hier gilt: Wenn der Höchstwert vorher maximiert wurde, dann ... (s.o.)

Etikett wollte ich wie gesagt dranlassen - um zu imponieren

Wem? Dem Schneider?

In jeder Schneiderei liegen die Bedingungen aus - in unterschiedlichen Situationen sind die Haftungsgrenzen auch unterschiedlich. Aber Situationen, in welchen der Schneider für den vollen Preis der Neuware haftet, dürften selten sein. Laß Dir also die Bedingungen geben und lies sie erst einmal zuhause in aller Ruhe durch. Danach kannst Du immer noch entscheiden.

Fynnlay 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 14:40

Nicht dem Schneider...Meiner Freundin. Aber danke

Ein Änderungsschneider kann sehr gut sein, übt aber denoch handwerkliche Arbeit aus. Das ist immer noch etwas anderes als industrielle Fertigung vom Zuschnitt bis zum letzten Knopfloch. Und im nachhinein Veränderungen...ich würd´s lassen...an einer nagelneuen Jacke. Übrigens- Kunden die mit Etiketten pransen wollen braucht sicher keine Schneiderei..... und programmierten Ärger brauchen die auch nicht.

Keine Ahnung warum man einen Dienstleister mit einer Arbeit beauftragen möchte wenn man derartig negativ und pessimistisch eingestellt ist.... Da ist der Krawall doch schon vorprogrammiert...

Ist ja gruselig

Übrigens sind Schneider auch keine dummen Menschen und werden schon wissen was zu tun ist vorausgesetzt Du bist in der Lage das auch ordentlich zu erklären...Werden Fehler gemacht weil Du was falsch oder missverständlich erklärt hast, dann kannst Du auf dem Schaden sitzen bleiben... und dabei ist es ist auch wurscht ob es sich hierbei um eine Wellensteyn oder KiK Jacke handelt.

Ebenso sind Betriebe entsprechend versichert.. nennt sich Betriebshaftpflichtversicherung....

Wenn du ihm nicht traust, kannst du es ja selbst machen.

Wenn es ein angemeldeter Betrieb ist, hat er wahrscheinlich eine Haftpflichtversicherung. Diese leistet allerdings nur im Rahmen von Höchstbeträgen. (z.B. den 20fachen Arbeitspreis).

Natürlich müsstest du ihm ein Verschulden nachweisen.