Habe Ebay Auktion mit Geboten beendet. Jetzt will der Höchstbieter Schadenersatz. Hat er Anspruch?

12 Antworten

Nachfolgend meine Meinung (und KEINE Rechtsberatung)

Es wird zu den AGB von Ebay verkauft. Da du ja eine Sache im Auftrag für jemand anders verkauft hattest, bist du auch für die Erfüllung zuständig (egal ob der es nun beschädigt, verliert oder sonstwas!). In jenem Fall gelten meines Erachtens die Grundsätze von Ebay zwar auch für dich, aber nicht, wenn dein Freund die Sache verliert oder zurückzieht. Das nennt man denn Pech (vgl. einem Verkäufer, der vom Lieferanten im Stich gelassen wird und etwas verkauft, was er garnicht mehr besitzt). Dem Höchstbietenden steht imho tatsächlich Schadensersatz zu - ein Anwalt in dieser Frage ist bei der Erstberatung mind. ebenso teuer. Einzige Lösung:

Geh zum Amtsgericht und lass dich von einem Rechtspfleger beraten, das kostet dich ca. 15-30 Euro höchstens und du kannst dir halbwegs sicher sein. Ansonsten: Sei beim Verkauf für Freunde besonders vorsichtig - die können ja selbst ihr Zeug verkaufen.

Urteil OLG Oldenburg 8 U 93/05.

Es besteht ein gültiger Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Bietenden. Er hat also Anspruch auf Erfüllung und du Anspruch auf Zahlung des verhandelten Preises.

Lesen:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

Ratirat  12.09.2013, 22:02

All diese Urteile sind gefällt worden, bevor sich der BGH 2011 dazu geäußert hat: http://lexetius.com/2011,4672

Und der verneint einen Schadenersatzanspruch, wenn die Beendigung nachweislich in einem der von eBay vorgesehenen Abbruchgründe begründet war.

AndyundManu  12.09.2013, 20:52

Das steht in diesem Urteil, vom Landgericht Bonn, aber wieder was anderes. Und dein Link ist ja auch schon 8 Jahre alt, also kann sich da einiges getan haben. Aber hier mal der Link, vom Landgericht Bonn, das vom letzten Jahr ist.

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/ebay-auktion-vorzeitig-beendet-sachmangel-beschaedigung-kaufsache-schadensersatz/

Ronox  12.09.2013, 21:26
@AndyundManu

Dort geht es aber um die Frage der Auslegung und Anwendbarkeit der Ebay-AGB und die Anerkennung des Grundes der unentdeckten Beschädigung der Kaufsache vor Einstellung des Angebots für die Rücknahme. Der Fragesteller hat die Auktion jedoch ohne jeglichen Grund beendet.

Ratirat  12.09.2013, 22:22
@Ronox

Der Fragesteller hat die Auktion jedoch ohne jeglichen Grund beendet.

Na ja, zumindest hat er angegeben: "Artikel ist beschädigt oder verloren gegangen". Ob das aber stimmt, wissen wir nicht.

Ebay ist nun mal kein Kinderspielplatz, da werden rechtskräftige Kaufverträge geschlossen. Und sobald ein Gebot abgegeben wurde, gehört dir der Artikel nicht mehr und ist dem entsprechend zu behandeln. Ich rate dir, den Artikel dem Höchstbietenden zu schicken. Ich an seiner Stelle würde darauf bestehen.

Was bitte heißt er will Schadensersatz, auch wenn er in diesem Fall ein theoretisches Anrecht auf 785€ hätte, heißt das nicht das er die einfach fordern kann.

Prinzipiell wird zahlen aber trotzdem das günstigste sein.

Du konntest dein Angebot nicht wirksam zurücknehmen und hast es auch nicht. Es ist ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten zustande gekommen. Der zur Zeit der Rücknahme Höchstbietende hat einen Anspruch auf Erfüllung. Leistest du nicht, ist natürlich auch ein Schadensersatzanspruch denkbar.