Arbeitsschutzgesetz für alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 12 Jahren?
Hallo,
Ich arbeite schon seit 8 Jahren in meiner Firma im Büro ohne Kundenkontakt und hatte immer eine Regelarbeitszeit inkl Gleizeit von 07:00 – 15:00 Uhr. (Mo-Fr)
Nun ist am 28.5 eine neue Arbeitszeit gekommen, dieser unterliegen wir alle, diese beinhaltet eine Regelarbeitszeit mit 3 Schichtmodellen von 06:00 – 23:00 Uhr.
Also z.B. Spätschicht von 14:00 – 22:00 Uhr und Frühschicht von 06:00 – 14:00 Uhr.
Ich bin aus finanziellen Gründen und Trennung meines Mannes nun zur Vollzeit verpflichtet um für meinen 2 jährigen Sohn und mich zu sorgen.
Er besucht nun schon eine Vollzeit Kita und diese öffnet um 07:30 . Mein Chef usw sehen wohl keine Präferenzanträge mehr angemessen wobei ich im Kopf habe gehört zu haben das Alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 12 Jahren Schichtbefreit sind.
Wenigstens von der Spätschicht. Ich sehe mein Kind kaum noch und habe nachts niemanden der ständig meinen Sohn um 19:00 – 19:30 Uhr ins Bettbringt wenn ich bis 23 Uhr arbeiten muss.
Was soll ih tun?
Dazu kommt noch das unser Standort 80km von meinem Zuhause ab 2019 umzieht. Jetzt sind es nur 30km.
Ich war von Mai 2016 /als mein Sohn auf die Welt kam/ bis Oktober 2018 in Elternzeit . Dann war ich von Oktober 2017 bis März 2018 auf Teilzeit und wurde von diveresen Ämtern unterstützt. das war aber irgendwie finanziell so schwer da ich mich auch auf eine Kindesunterhaltszahlung vom Ex nicht verlassen konnte und war eig mehr oder weniger gezwungen in Vollzeit zu gehen. Jetzt arbeite ich seit März 2018 Vollzeit und bin aufgeklärt worden das ab Mai die Arbeitsbedingungen immer schlimmer werden.
Zudem muss ich sagen bin ich beim Marktführer der Telekomunikation beschäftigt, also ein großer Konzern.
7 Antworten
Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a)
nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
Konfrontiere doch mal Deinen Abteilungsleiter damit und frag ihn, ob er das umsetzen kann und will.
nicht ob, sonder wie!
Mir ist nur der § 6 Abs. 4 Satz b Arbeitszeitgesetz bekannt:
"Der AG hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn im Haushalt des AN ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann"
Gibt es denn im Betrieb keinen Betriebsrat? Der hab bei Schicht-/Dienst-/Arbeitsplänen ein Mitspracherecht.
Was steht denn zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag? Sind dort Deine ursprünglichen Arbeitszeiten vereinbart? Hast Du eine Gleitzeitvereinbarung im Arbeitsvertrag? Gibt es evtl. eine Betriebsvereinbarung über Gleitzeit/Kernarbeitszeit?
§6 Arbeitszeitgesetz ist auch für deinen Arbeitgeber bindend.
Was viele AG nicht verstehen, nicht der AN muss die Vorschläge liefern, sondern der AG.
Du bist alleinerziehend, ein Kind unter 12 Jahren, also greift das Gesetz. Wenn ihr keinen BR habt, dann gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Seit wann wird im Büro Schicht gearbeitet?
Wenn Du keinen Unterhalt bekommst, kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen. Das zum Finanziellen.
https://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/urteil/alleinerziehende-muetter_aid_54540.html
Ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht.
Ich habe nie im Schichtsystem im Büro gearbeitet.
Sollte ein solcher Konzern nicht über eine Gewerkschaft verfügen?
Rede mit denen.
An deiner Stelle würde ich nochmal ein Jahr beim Kind bleiben und dann einen Job suchen, wo du keine Schwierigkeiten hast, dein Kind gut versorgt wissen. Unterhaltsvorschuss bekommst du vom Jugendamt.
familienfreundlich geben sie sich aus aber das is alles andere als familienfreundlich. bei denen fehlt die Menschlichkeit. unsere Gewerkschaft kann nicht mal unseren Standort schützen und denen sind ständig die Hände gebunden
Oh, sicher wird in Büros auch Schicht gearbeitet.
Auftragsbearbeitung, Kündigungen, Wechsel, Umzug usw. - das alles geht im drei Schicht-System.