Autohaus hat Reifen verschlampt (ohne Beleg eingelagert) - Kann ich Schadenersatz fordern?
Hallo,
ich hatte meine Sommerreifen samt Alufelgen, bei einem Autohaus (früherer Arbeitgeber), ohne Beleg, eingelagert.
Jetzt wollte ich die Reifen wechseln lassen und es hieß, dass meine Reifen nicht mehr auffindbar seien. Die früheren Kollegen hatten mir im Vorfeld noch bestätigt, dass diese da sind. Ich hatte meine Reifen seit Jahren (Winder- und Sommerreifen) dort eingelagert, da ich dort mal gearbeitet habe. Diese wurden immer bei den Mitarbeiter-Reifen gelagert. Meine Reifen waren mit meinem Namen deklariert, so dass man jederzeit wusste, wem diese sind.
Nun habe ich erfahren, dass es mal eine große Aufräumaktion gab. Die Kollegen aus dem Lager können sich jedoch nicht erklären, warum meine Reifen bei dieser Aktion verschwunden sind. Mir wurde nochmals bestätigt, dass diese dort waren und jeder aus dem Lager meinen Namen kennt und diese nicht ohne mein Wissen "entsorgen" würde.
Ich gehe nun davon aus, dass diese entweder von einem Mitarbeiter mitgenommen (abschließbares Lager - nur für Mitarbeiter zugänglich) oder der Geschäftsführer diese entsorgt hat. Er ist auf mich nicht mehr so gut zu sprechen.
Kann ich jetzt trotzdem Schadenersatz oder Klärung der Angelegenheit fordern? Es waren orignial Mercedes-Alufelgen mit fast neuen Sommerreifen. Ich habe kein Geld um mir neue zu kaufen.
Finde es einfach dreist. Man hätte mich ja kontaktieren und eine Frist setzen können, dass ich die Reifen abholen soll.
Ich würde mich über einen Rat sehr freuen.
4 Antworten
Ohne Beleg sicherlich schwierig.
Aber offensichtlich gibt es ja Mitarbeiter, die bestätigen können, dass die Reifen dort gewesen sind. Das könnte ein Vorteil sein und als Beweis ausreichen.
Auch ohne Beleg hat ja der Betrieb einen (mündlichen) Vertrag geschlossen, Deine Reifen zu verwahren. Selbst, wenn die Verwahrung der Reifen kostenlos für Dich war, hat er sich ja dennoch bereit erklärt, die Reifen zu lagern, denn sonst hätte er Deinen Wunsch ja ausgeschlagen und die Reifen nicht entgegengenommen, bzw. Dich gebeten, sie sofort wieder abzuholen.
Somit hatte er auch die Sorgfaltspflicht und muss für den Verlust der Reifen geradestehen.
Wenn also diese Mitarbeiter für Dich aussagen, dass die Reifen da gewesen sind und nun nicht mehr, kann das als Beweis genügen. Das sollte der Inhaber eigentlich auch wissen, und Dir aus Kostengründen außergerichtlich vorab entgegenkommen.
Aber selbstverständlich KANN der Mitarbeiter diese Verträge schließen!
Selbst ein AZUBI kann das.
Es sei denn, der Chef hat das ausdrücklich untersagt - aber selbst DANN ist im Außenverhältnis zunächst ein Vertrag entstanden.
Hat der Mitarbeiter die Reifen "heimlich" eingelagert und der Chef wusste nichts davon, ist das natürlich eine andere Geschichte.
Dann waren die Reifen niemals offiziell in der Obhut dieser Firma und Ansprüche können auch nicht geltend gemacht werden.
Wollte es zu einer Beweisaufnahme kommen ist wohl klar.
Angenommen dein Ex Chef hat sie wissentlich entsorgt, dann müssten seine Mitarbeiter gegen das Autohaus Aussagen (respektive gegen den eigene Chef), im schlimmsten Fall für 4 reifen den eigenen Job gefährden.
Klar bist du im Recht wenn die Sachenlage so ist, Versuche doch erstmal im gutrn mit dem AH Auseinandersetzung zu setzten mit dem Verweis das die Ex Kollegen es bestätigen daß sie da waren, da wirst du gleich merken wie er reagiert und San weiter sehen.
Wie du selbst schon erahnst; entweder hat sie sich ein anderer gekrallt oder ein Chef hat gesagt, "weg damit". Einen rechtlichen Anspruch den du einklagen könntest, sehe ich hier nicht. Den hättest du nur, wenn du einen Beleg (Einlagerschein o.ä.) hättest. Du hättest dich mehr um dein Eigentum kümmern müssen. Warum hätte dir dein Chef dein Eigentum nachtragen oder anmahnen sollen?
ohne beweis steht hier aussage gegen aussage
Habe nur per Whatsapp die Nachricht von zwei Mitarbeitern, dass diese sich im Lager befanden.
"Auch ohne Beleg hat ja der Betrieb einen (mündlichen) Vertrag geschlossen"
Vielleicht hat er aber auch nur einen Mitarbeiter gefragt ob er die Reifen als ehemaliger Kollege dort lagern kann. Dieser Mitarbeiter kann natürlich nicht als Vertragspartner angesehen werden. Das kann aber nur der Fragesteller beantworten.
Und dass die Reifen vom GF entsorgt wurden ist ja auch nur eine Vermutung des Fragestellers