Akku explodiert in Rucksack - wie mache ich Schadensersatz geltend??
Hallo,
grade eben ist mir ein handelsüblicher Sony 18650 Akku in meinem Rucksack "explodiert" (es war mehr eine große Stichflamme). Dabei ist mein Rucksack und andere Sachen zerstört worden. Wie mache ich Schadensersatz für ALLE Sachen geltend? Melde ich mich beim Hersteller? Bei einer Versicherung? Bei der Polizei? Bin grade echt ratlos. Danke.
11 Antworten
Hallo,
hast du dir vorher mal die Frage gestellt, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass ein Akku explodiert?
Das passiert ja eigentlich nur, wenn er ungesichert herumgeschleppt wird und Kontakt mit anderen metallischen Gegenständen bekommt.
Allgemeiner Hinweis immer bei Akkus: er gehört in eine Schutzhülle.
Dann kann eigentlich wenig bis gar nichts passieren.
Dem Hersteller wirst du nichts beweisen können - für diesen Schaden einen Prozess mit Gutachten und Gegengutachten anzustellen wird nicht lohnen - zumal der Ausgang sehr ungewiss ist - und unter Umständen dann du auf allen Kosten sitzen bleibst. Wenn du eine gute Rechtsschutzversicherung hast - geh zum Anwalt, lass dich beraten.
Ansonsten den Schaden deiner Hausratversicherung melden - je nachdem, was man versichert hat, könntest du dort Glück haben.
grade eben ist mir ein handelsüblicher Sony 18650 Akku in meinem Rucksack "explodiert" (es war mehr eine große Stichflamme).
Das sind Lithium-Batterien, u.a. für E-Zigaretten. Dabei gibt es - wie in jedem Energiespeicher - immer ein Restrisiko. Fabrikationsfehler, aber auch Alterungsprozesse (und inkorrekte Nutzung) spielen hier die größte Rolle. Wenn man z.B. vollgeladene Akkus durch die Gegend trägt und selbige in einer Umgebung mit viel Metall liegen (Alufolien etc.), kann es auch aufgrund Kurzschlusses zum Brand kommen.
Dabei ist mein Rucksack und andere Sachen zerstört worden. Wie mache ich Schadensersatz für ALLE Sachen geltend? Melde ich mich beim Hersteller?
Ja. Hier bist du aber als Anspruchsteller in der Beweispflicht. Du solltest daher den Rucksack so wie er ist nicht verändern, den Inhalt dokumentieren (Fotos) und unverzüglich dich an den Hersteller der Batterie wenden. Das muss nicht zwingend Sony sein; Detials siehe Angaben auf dem Batteriepack, bzw. auf Batterien aus derselben Charge.
Ich würde dem Fragesteller raten, zunächst seine Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen
Zustimmung - so er denn eine hat...
coole Idee - der Verusacher ist dem Fall mit 99,9% Sicherheit der Fragesteller selber und in dem Fall kann er sich den Gang zur Versicherung auch sparen.
So ne 18650er Zelle ist nicht gefährlich und "explodiert" auch nicht, wenn man die mit der nötigen Sorgfalt behandelt und ausschließlich wie vorgeschrieben in Schutzverpackungen transportiert!
Du siehst hier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Fragestellers erfüllt oder warum vermutest du hier einen Ausschluss der Leistungspflicht der HRV?
weil es grob fahrlässig ist, hochstromfähige Akkuzellen ohne Schutzhüllen zu transportieren, die sicher einen Kurzschluss verhindern.
Ich kann mir schon die Schlagzeile in der Bild vorstellen: e-Zigarette im Rucksack explodiert - Besitzer fordert Schadensersatz von Sony. Diese mordsgefährlichen e-Zigaretten bringen uns noch alle um - Sofort verbieten.
Die erste Frage der Versicherung wird sein, wie der Akku transportiert wurde. Akkuzellen müssen zum Transport gesichert werden. Das kann ein Transportbehälter, kleine Kunststoffbox, Silikonhülle oder eine Schutzkappe auf den Polanschlüssen sein. Wenn du den Akku einfach in dein Rucksack steckst und der kommt z.B. mit einem Schlüsselbund in Kontakt, dann gibt es einen Kurzschluss, der zu Ausgasen führen kann. Wenn das der Fall war, bist du selbst Schuld und kannst froh sein das dir und deiner Umgebung nichts passiert ist, denn dafür bist du haftbar zu machen.
Für 18650er Akkus gibt es diese Transportboxen:
https://www.nkon.nl/accessories/powerpax-cases.html
Das solltest du lesen:
https://www.wolke101.de/akku-umgang/
Gruß, Frank
der akku war in keiner hülle - aber alleine in einer seitentasche meines rucksacks. er ist an einer stelle einfach aufgeplatzt, errst dann war er in der nähe meines schlüssels - weil sich das feuer durch die tasche gefressen hat.
am bessten meldest du dich nirgendwo und verbuchst das Ganze unter "oh Mann, da hatte ich ja nochmal Glück, das durch meine Blödheit nicht noch mehr passiert ist"
Du schreibst 18650er-Sony-Akku unter dem Tag "E-Zigarette" - ergo wars wohl nichts fest verbautes sondern ein handelsüblicher Akku, der für Dampfen,Taschenlampen oder Modellbau verwendet wird. Diese Akkuzellen sind hochstromfähige Zellen, die sorgfältig behandelt werden müssen und diese Sorgfalt hast du komplett ausser Acht gelassen und grob fahrlässig gehandelt! Sei froh, das du nicht noch andere geschädigt hast, für den Schaden Anderer müsstest du nämlich aufkommen, weil du die elementarsten Grundsätze für den Sicheren Umgang mit solchen Akkus verletzt hast!
- Akkuzellen trasportiert man immer und grundsätzlich in geeigneten Schutzverpackungen, die sicherstellen, das es zu keinen Kurzschlüssen und/oder Beschädigungen am Akku kommt!
- man verwendet ausschließlich Akkus, die keine Beschädigungen aufweisen - keine Löcher in der Umhüllung, keine Dellen... nach Stürzen aus mehr als Tischhöhe ersetzt man den Akku, auch wenn der äusserlich keine Beschädigungen aufweist!
- man verwendet ausschließlich geeignete Akkus, wozu beim Dampfen auch gehört, das die Akkus ausreichend belastbar sind - je leistungsfähiger ein Gerät ist, um so höher MUSS der Entladestrom sein (viel W = viel A!)
yo du "community experte", woher weist du das denn alles? Warst du dabei? Der akku war noch top, zudem war er alleine in einer seitentasche des Rucksacks. ich weiß - viele dampfer wollen es nicht wahr haben - aber akkus können explodieren. zudem war der akku bestens zum dampfen geignet. wenn du in zukunft deine plakative, nicht zielführende Meinungsmache betreiben willst, nicht unter meinem post. danke.
Was war das genau für ein Akku und für welche Dampfe hast du ihn benutzt?
standart sony 18650 3100mAh Akku, gedampft wurde mit 0,33Ohm und maximal 75Watt
alleine in ner Tasche - also ohne Schutzhülle! Da reicht es schon wenn die Seitentasche nen Metallreißverschluss hat oder der Akku durch den Stoff Kontakt zu Metall bekommt, Stoff schützt nicht vor Kurzschlüssen! - AKKUS TRANSPORTIERT MAN GRUNDSÄTZLICH NUR IN DAFÜR GEEIGNETEN SCHUTZHÜLLEN, DIE ZUVERLÄSSIG UND SICHER EINEN KURZSCHLUSS VERHINDERN ODER IM GERÄT! Obs dir nun gefällt oder nicht - an durchgehenden Akkus war bisher immer der Nutzer selbst schuld, wenn diese nicht fest in einem Gerät verbaut waren und das was ich dir unter deinen Beitrag geschrieben habe, gilt für alle die mit solchen Akkus hantieren. Guck dir das hier mal an: https://www.srf.ch/play/tv/kassensturz/video/explosion-in-der-hosentasche-so-gefaehrlich-sind-akkus?id=10d6e326-d94c-4cdd-b9db-d149b9d9153a&station=69e8ac16-4327-4af4-b873-fd5cd6e895a7
Und zum Dampfen besstens geeignet und "Sony Akku mit 3100mAh passen nicht zusammen! Du hast nur einen VTC6er Akku, der ohne Temperaturüberwachung nicht höher als 15A belastet werden darf - 0,3 Ohm und 75W machen aber schon über 15A aus... da du eh nen neuen Akku brauchst, kauf dir bitte die die VTC5A, die kannst du mit deinem Setup wirklich sicher betreiben.
Ich hatte solch einen Fall noch nie und müsste die Bedingungen für Brand nochmal genauestens prüfen, aber da es eine offene Flamme war scheint hier eindeutig die in der Hausratversicherung versicherte Gefahr "Brand" eingetreten zu sein. Evtl. Sogar "Explosion" beides sind versicherte Gefahren einer Hausratversicherung. Nun stellt sich aber noch die Frage welcher Teil der Hausratversicherung dafür Eintritt, das ist entweder die Versicherung am versicherungsort falls es Zuhause passiert ist oder die Ausenversicherung der Hausratversicherung, falls versicherte Sachen vom versicherungsort mitgenommen wurden und außerhalb zu schaden gekommen sind.
Der gravierende Unterschied ist der, das Hausrat am Versicherungsort zum gleitenden Neuwert bis zur Versicherumgssumme versichert ist, in der Ausenversicherung der Hausratversicherung jedoch drastisch eingeschränkt sein könnte, oder in der Ausenversicherung Selbstbeteiligung gilt (was ich allerdings bei den infrage kommenden Gefahren Brand und Explosion kaum glaube.)
Du musst dir selbst die Frage stellen wo es passiert ist? Zuhause oder außerhalb und dann entweder im allgemeinen Teil der ahb oder im Teil Ausenversicherung der ahb nachschauen.
Am einfachsten ist es aber deine betreuende Versicherungsagentur aufzusuchen und die Hilfe deines Versicherungsfachman in Anspruch zu nehmen
Ergänzung:
nach Sichtung der vom GDV empfohlenen Musterbedingungen für Hausratversicherungen kann ich folgendes Ergänzen:
- Versicherte Gefahr kann in diesem Fall nur der "Brand" sein, da eine Explosion nur vorliegt wenn ein Behältnis (Kessel / Topf usw) explodiert. Da das Handy kein Behältnis im eigentliche Sinne darstellt, kann hier das versicherte Ereignis "Explosion " nicht eingetreten sein.
- auch bei der versicherten Gefahr "Brand" gelten in der Außenversicherung der Hausratversicherung die gleichen Summenbegrenzungen und vereinabrten Selbstbeteiligungen wie im Vertragsbestandteil "Außenversicherung der Hausratversicherung" gegenseitig einvernehmlich mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart wurde.
Es geht aber nicht um ein Handy(akku). Die 18650er Zellen werden normalerweise in Akkupacks für Bohrmaschinen o.ä. verbaut. Es gibt sie aber auch "lose" und wir verwenden sie in unseren Akkuträgern(e-Zigarette). Dafür gibt es Regeln, wie damit umzugehen ist und die hat der Fragesteller wohl missachtet.
Wenn dafür eine Versicherung aufkommt, dann ist das okay.
Es gibt schon genug Negativpresse um die e-Zigarette. Das sind Schlagzeilen die Niemand braucht.
Wie sieht das bei Fahrlässigkeit aus, tritt dann die Versicherung auch ein?
Die Hausratversicherung leitstet mindestens bei Fahrlässigkeit, evtl, sogar bei grober Fahrlässigkeit, aber das schließe ich (beides) in diesem Fall nach der Schilderung des Schadenhergangs aus. Niemand muss damit rechnen das ein Handyakku explodiert wenn man es in einem Rucksack lagert.... Ausser natürlich man würde den Rucksackk auf einer eingeschalteten Herdplatte lagern oder das Handy laden während es an einem unbelüfteten Ort lagert.
Fahrlässigkeit liegt vor wenn man etwas rein durch Unachsamkeit verursacht, grobe Fahrlässigkeit liegt vor wenn man damit rechnen muss, das etwas passiert und wieder besseren Wissens handelt.
dann ist es hier wohl eindeutig grobe Fahrlässigkeit - so ein 18650er Akku hat eine enorme Energiedichte, die schlimme Schäden verursachen kann, wenn man die grundlegensten Sicherheitsregeln im Umgang mit solchen Zellen nicht einhält. Der TE lann froh sein, das er nicht noch andere geschädigt hat, deren Schaden er dann ersetzen müsste.
Ich würde dem Fragesteller raten, zunächst seine Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen, da zu erwarten ist das alle Gegenstände zum gleitenden Neuwert versichert sind. Die Versicherung würde sich in dem Fall bestehende schadensersatzpflichtige Ansprüche zum Wiederbeschaffungswert vom Verursacher erstatten lassen. Von all dem bekommt der versicherte nichts mit, er bekommt die Regulierungssumme ausgezahlt und den Rest regelt die Versicherung nur noch mit dem Hersteller.