Auf wie viel Schadenersatz hat man Anspruch bei zerstörten Dingen, die zum Zeitpunkt des Kaufs heruntergesetzt waren und jetzt nicht mehr?
Ist nur eine theoretische Frage, also bitte nicht wieder reflexartig auf mich beziehen. (man kennt euch ja).
Weder hat mir jemand was zerstört, noch habe ich etwas beschädigt.
Angenommen ich kaufe mir ein Produkt für 150 Euro, das aber heruntergesetzt ist und eigentlich 200 Euro kostet. Jemand macht es kaputt. Muss er mir die 150 Euro oder die 200 Euro ersetzen, wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Beschädigung nicht mehr heruntergesetzt ist?
5 Antworten
In diesem Fall der Wiederbeschaffungswert.
Das Opfer wird durch die deliktische Haftung so gestellt, als hätte der Schädiger das Rechtsgut nicht verletzt (negatives Interesse).
Er zerstört Produkt X, er muss dir das Produkt (adäquat) ersetzen. Wie und zu welchen Kosten er das tut ist sein Problem.
Schadensersatz richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitwert. Bei technischen Geräten kannst du davon ausgehen, dass der Zeitwert bereits um 30 % reduziert ist, sobald du den Laden verlässt. Und es gilt IMMER dein Einstandspreis.
Weder noch!
Ersetzt wird der Schaden zum ZEITWERT, so wie das auch die Haftpflichtversicherungen machen.
Wenn jemand Dein 5 Jahre altest Auto kaputt fährt, bekommst Du ja auch nicht ein nagelneues vor die Tür gestellt!
Es wird also der aktuelle Neupreis ermittelt, daraus wird dann der aktuelle Zeitwert errechnet.
Der Kaufpreis spielt keine Rolle, sondern der Zeitwert.
Die Antwort bleibt gleich, da liegt der Zeitwert wohl beim Neuwert.
Wenn keine Reparatur möglich ist, muss der Verursacher Ersatz beschaffen, wenn der Zeitwert nun teurer ist als vorher neu, ist dies pp für den Verursacher.
dann eben anders.
ich kaufe mir eine sache (heruntergesetzt wie gesagt) und einen tag später macht sie jemand mutwillig kaputt. das produkt ist einen tag später aber nicht mehr heruntergesetzt. dann dürfte das produkt noch in etwa denselben zeitwert haben wie an tag 1.
wie lautet deine antwort jetzt?