Schadenersatz bei Wasserschaden im Neubau?
Liebe Community, ich habe - ähnlich wie shooty82, einen Wasserschaden in meinem Neubau, der zwei Tage vor der geplanten Übergabe durch den Bauträger festgestellt wurde. Inzwischen ist die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt: Schuld an der Misere hat die San.-Installationsfirma, dessen Versicherung einen Gutachter bestellt hat, der auch schon vor Ort war und den Schaden dokumentiert hat. Ich wohne inzwischen in einer Ferienwohnung, habe die Möbel einlagern lassen. Bis ich in meinen Neubau einziehen kann, wird es vermutlich noch vier bis sechs Wochen dauern, weil so gut wie sämtliche Räume meines Bungalows - ohne Keller! - betroffen sind. Nun zu meiner Frage: Kann ich Schadenersatz für verminderte Lebensqualität geltend machen? Die FEWO, in der ich jetzt wohne, hat 55qm Wohnfläche und liegt an einer sehr stark befahrenen Straße. Mein Bungalow hat 125qm Wohnfläche und liegt in einem sehr ruhigen Wohngebiet. Welche Kosten kann ich sonst noch geltend machen??? Ich freue mich auf eure - möglichst zeitnahe - Antworten Blackytheterminator
2 Antworten
Du wirst ja sicherlich die Hausratversicherung verständigt haben, dass du umziehen wirst. Somit wird es - erst mal - kein Problem sein, dass diese die Unterbringung und Einlagerung deines Inventars übernimmt. Später holt sie die Kosten bei der Haftpflicht der Versicherung wieder.
Die Erstattung der Übernachtung richtet sich aber nicht nach der Größe des Zuhause, sondern der Kosten, die du vereinbart hast. Werden dir 100 € pro Tag vergütet, kannst du dir entsprechend eine Unterkunft suchen. Wenn nur 40-50 € im Vertrag stehen, wird's schon eher eng. Der Maximalbetrag darf natürlich nicht überschritten werden.
Etwas anderes wirst du aber hier nicht erstattet bekommen. Eine Versicherung besteht, um den Schaden zu regulieren. Bereichern darf man sich daran nicht.
Vielen Dank für den Stern!
Wenn du ein psychisches Gutachten bringst, dann vielleicht. Aber richte dich da auf einen längeren Rechtsstreit ein.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt Schäden an Sachen, Personen und Vermögen. Sind dir solche Schäden entstanden kannst du auch Ersatz dafür einfordern. Ein möglicher Vermögensschaden wäre der Mehraufwand für die veränderte Fahrtstrecke. Aber auch hier kommt ein Gutachter ins Spiel.
Ansonsten musst du wissen welche Kosten dir entstanden sind. Wenn du dir die jetzt erst mal aus den Fingern saugen musst, dann sind das im Zweifel keine Kosten, die erstattet werden.