Geliehenes Verschenken?

3 Antworten

Bewerte die Spiele und fordere das Geld oder bitte ihn die Spiele zurückzufordern. Natürlich verschenkt man keine geliehenen Dinge - zumindest fragt man den Eigentümer vorher, ob er diese noch benötigt oder zurückhaben will.

Ja, sicher, er kann doch keine geliehenen Sachen einfach verkaufen.

Er muss die so zurückgebe, wie er sie geliehen hatte, in gleicher Erhaltung und Anzahl.

Wenn du das bewiesen bekommst, ist das astrein, ist glasklarer Schadensersatz fällig.

Ehmdraehl 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 09:47

Die Frage ist nur, wie ich das beweise

KevinvomAmt  11.09.2018, 09:48
@Ehmdraehl

Ja, das ist ja dein Problem^^

Am besten, wenn er es zugibt.^^

Ehmdraehl 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 09:55
@KevinvomAmt

Naja, ich hab den Facebook-Chat n dem auch ein Bild von ihm ist, wo er eine Tüte fotografiert hat, in der die Spiele sind.

Ehmdraehl 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 09:56
@Ehmdraehl

nur erkennt man keine Titel...

Du kannst Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen.

Zusätzlich kannst du dir überlegen, ob du die Spiele selbst herausgegeben bekommen willst, § 816 I 2 BGB, oder Schadensersatz verlangst.

Beweisbarkeiten mal außen vor gelassen.