Geliehenes Verschenken?
Hallo Leute,
ich habe vor ca. 2 Jahren einem Kollegen ein paar alte Nintendo Gamecube-Spiele geliehen. Darunter waren auch Spiele, an die man heute nicht mehr einfach ran kommt. Nun bin ich kurz danach umgezogen, zwar noch im selben Landkreis, aber soweit, dass ich nicht einfach zu dem Kollegen kann.
Wir haben alle Nase lang mal geschrieben, dass wir uns treffen wegen den Spielen.
Nun habe ich wieder Kontakt aufgenommen, um zu erfahren, dass mein Nicht-Mehr-Kollege alle Spiele einfach verschenkt hat.
Nun zu meiner Frage:
Was kann ich tun? Habe ich irgendein Recht auf Schadensersatz? Vorallem weil ich nicht zu 100% weiss, welche Spiele es waren. Mir geht es nicht um den Schaden oder das Geld, sondern will ich nur dass er einen kleinen Dämpfer bekommt.
Sowas macht man doch nicht... :/
Vielen Dank Leute!
3 Antworten
Bewerte die Spiele und fordere das Geld oder bitte ihn die Spiele zurückzufordern. Natürlich verschenkt man keine geliehenen Dinge - zumindest fragt man den Eigentümer vorher, ob er diese noch benötigt oder zurückhaben will.
Ja, sicher, er kann doch keine geliehenen Sachen einfach verkaufen.
Er muss die so zurückgebe, wie er sie geliehen hatte, in gleicher Erhaltung und Anzahl.
Wenn du das bewiesen bekommst, ist das astrein, ist glasklarer Schadensersatz fällig.
Naja, ich hab den Facebook-Chat n dem auch ein Bild von ihm ist, wo er eine Tüte fotografiert hat, in der die Spiele sind.
nur erkennt man keine Titel...
Du kannst Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen.
Zusätzlich kannst du dir überlegen, ob du die Spiele selbst herausgegeben bekommen willst, § 816 I 2 BGB, oder Schadensersatz verlangst.
Beweisbarkeiten mal außen vor gelassen.
Die Frage ist nur, wie ich das beweise