Rechnung für Schadenersatz mit oder ohne USt?
Moin, vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Folgender Sachverhalt: Ein Gast in einer Gaststätte hat einen Fernseher mutwillig zerstört. Dieser soll nun eine Rechnung über Betrag x für den Schaden erhalten.
Wir gehen nun davon aus, dass diese Rechnung ohne USt. aufgestellt wird - sehen wir das richtig?
4 Antworten
Ihr schreibt die Mehrwertsteuer dann drauf, wenn ihr den Fernseher tatsächlich reparieren habt lassen oder wenn ihr einen neuen gekauft habt. Andernfalls bekommt ihr den Schaden ohne die Steuer.
Danke. So hab ichs inzwischen auch woanders gefunden.
Es handelt sich um einen echten Schadenersatz, der nicht steuerbar ist, da kein Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zwischen den Beteiligten stattfindet.
Daher kann die Rechnung ohne USt ausgestellt werden.
Ihr seid wahrscheinlich ein regelbesteuerter Betrieb, d.h. ihr kriegt die Vorsteuer wieder vom Finanzamt. Daher wäre es richtig, den Nettobetrag zu verlangen.
Du kannst natürlich noch 50 Eu Beschaffungs- und Bearbeitungskosten auf die Rechnung draufschlagen
Eine Privatperson kann eh keine Ust geltend machen und demzufolge muß diese auch nicht extra aufgeführt werden.
Ja natürlich, aber der der bezahlen soll ist doch die Privatperson.
Das wäre egal, wer bezahlt. Es ging nur darum, ob die Rechnung versteuert wird oder nicht. Nicht, ob die USt. aufgeführt wird oder nicht. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass bei echtem Schadenersatz keine Versteuerung stattfindet.
Wir sind die Gaststätte. Keine Privatperson. Die Rechnung wird selbstverständlich im Namen der Gaststätte ausgestellt.