Könnte man einen Cheater auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen wenn dieser unerlaubt in einem Computerspiel cheatet?
Indem man unerlaubte drittsoftware zum cheaten benutzt greift man doch in das Urheberrechtlich geschützte Spiel ein. Heißt ja quasi das eine Urheberrechtsverletzung vorliegt sprich ein Schaden wo der Spielehersteller auf ersatz des Schadens klagen kann.
Das der Cheater gebannt werden kann da er gegen die AGB verstößt ist klar aber könnte der Spielehersteller die nicht sogar auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen? Oder geht das nicht?
3 Antworten
Das deutsche UrhG schreibt etwa in § 14 Entstellung des Werkes:
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
Und in UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen heißt es:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Aber um beides geht es den davon betroffenen Spielern und Spiele-Abietern wohl nicht. Sie wollen ja kein Werk genießen oder davon profitieren, sondern ein Spiel spielen oder davon profitieren.
Daher hilft dagegen sicher eher das BGB und das StGB.
So heißt es im BGB zu AGBs in § 305 (die Ausnahmen stehen weiter unten in Abschnitt 2):
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss [...] und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Falls die AGBs also wirksamer Bestandteil des Vertrages des Spielers mit dem Spiele-Anbieter sind, kann eine Vertragsverletzung vorliegen.
Dazu schreibt das BGB in § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung:
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
Und hier schuldet der Spieler als Vertrags-Partner dem Spiele-Anbieter ja die Unterlassung von Verhaltensweisen oder Taten, die in den AGBs eigens genannt sind. Mehr dazu in BGB Verpflichtung zur Leistung.
Und für die Spieler könnten sich daraus Rechte nach dem BGB ergeben, wie es in § 823 Schadensersatzpflicht heißt:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Wenn ich also etwa für 20,- € Gebühr im Monat an einem Spiel teilnehme, und ein anderer Spieler hindert mich einen halben Monat lang daran, könnte mir ein Schadensersatz von 10,- € zustehen.
Für den seelischen Schaden - also insbesondere Ärger und Frust, oder auch das Warten auf ein korrektes Spiel an einem knapp bemessenen Feierabend - wäre Schmerzensgeld möglich. Siehe BGB § 253 Immaterieller Schaden.
Falls ein Spieler betrügt und sich damit bereichert und damit das Vermögen eines anderen Spielers schädigt (etwa beim Pokern um Geld), oder das Vermögen des Spiele-Anbieters, könnte StGB § 263 Betrug greifen:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Am wahrscheinlich einschlägigsten erscheint mir hier noch StGB § 263a Computerbetrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier im Strafverfahren verurteilt das Gericht den Verursacher / Täter zwar nicht zu einer Unterlassung wie im Zivilprozess, aber eine Strafe sollte als Mittel der Prävention auch als Movens für eine Unterlassung wirken ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet im Vertragsrecht eine der anderen Vertragspartei verbindlich zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der versprechende Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. ( Quelle)
Einer Vertragsstrafe müsste jeder Vertragspartner beim Vertragsabschluss oder nachträglich eigens zustimmen. Eine Vertragsstrafe hat gegenüber einer Forderung nach Schadensersatz den Vorteil, dass nicht über die Höhe (hier also des Schadens) verhandelt werden muss (etwa vor Gericht). Allerdings kann später darüber gestritten werden, ob die Festsetzung der Höhe der Vertragsstrafe recht und billig und daher überhaupt gültig war, weshalb viele Leute heute dafür eine flexible und daher möglichst "gerichtsfeste" Lösung vorziehen, hier meist nach dem „modifizierten Hamburger Brauch“ oder nach dem „neuen Hamburger Brauch“.
Ansonsten müsste ein Schaden beziffert und belegt werden. Mir sind allerdings noch keine Urteile bekannt, die sich mit Pauschalen für einen Schadensersatz befassen.
Richtig ist jedenfalls, dass Cheater in den Ablauf eines Geschäftsbetriebs eingreifen und dadurch Schaden anrichten - auch durch die Notwendigkeit, Vorsorge zu betreiben, um Schäden zu verhindern. Ich kenne das vom Online-Schach, wo auch schon einige Leute entlarvt worden sind als Betrüger. Hier wurden meines Wissens aber nur Siege und Titel aberkannt und die Leute von der weiteren Benutzung der Plattform ausgeschlossen. Von einem Schadensersatz ist mir nichts bekannt.
Sehr interessant und ausführlich. Danke. Ich weiß auch schon wer den Stern bekommen wird. Aber eines noch:
Wenn ein Spieler cheatet schadet er ja nicht nur den anderen Spielern sondern auch dem Hersteller weil das Spiel in ein schlechtes Licht gerückt wird und legitime Spieler (potentielle zahler von ingame Dingen) vergrault werden. Ich habe schon öfters gelesen das Spieler xy das Spiel nicht mehr spielt weil da so viele cheater sind.
Dazu kommt das der Hersteller durch die Cheater ja auch direkte kosten hat wie das Entwickeln von gegenmaßnahmen (Anticheat software, Anti banumgehung) sowie kosten für Personal und Verwaltung die sich um die ganze Angelegenheit kümmern müssen.
Könnte der Hersteller nicht dann theoretisch eine pauschale als Schadensersatz/Vertragsstrafe oder so fordern wenn jemand grob die AGBs verletzt (Auch wenn das Spiel selber free 2 play ist)? Wer im Supermarkt klaut muss z.b. auch Fangprämie zahlen.
Kommt auf die Drittsoftware ein, und wie der eigentliche Code des Spiels beeinflusst wurde.
Wenn die Drittsoftware beispielsweise nur ein Autoclicker ist, ist dies grundsätzlich erstmal kein direktes Eingreifen im Code. Die AGB sind auch kein Gesetz, eher eine Hausordnung. Es dürfte also ähnlich gehandelt werden.
Auch sollte grundsätzliches spielen/modden am Code nicht direkt illegal sein, sofern dort nicht irgendwelche Schutzmaßnahmen gebrochen werden und/oder der modifizierte Code weiterverbreitet wird.
Kommt aber immer darauf an, unter welchen Recht der Cheater fällt. In Deutschland ist Schadenersatz wegen Cheating soweit ich weiß nicht möglich, in einigen anderen Ländern wurde aber mal Schadenersatz wegen Cheating gefordert.
Er könnte natürlich nach dem Hausrecht gehandelt werden und den Cheater ein Nutzungsverbot erteilt werden, das ist ja so wie eine Unterlassung.
Fürs Urheberrecht gibt es ja eine europaweite regelung und in den meisten anderen Ländern kann es auch ziemlich unbequem werden wenn man gegen das Urheberrecht verstößt.
Stimmt Autoklicker und solche kleinen Spielereien fallen weg aber für sowas wie Wallhack muss man ja irgendwie eingreifen um die Darstellung zu verändern. Dazu kommt auch noch das das Spiel sich absichert (Kopierschutz, Anticheat) so das man noch mehr eingreifen muss damit das Spiel nicht unbrauchbar wird.
Beim Hausrecht ist es so das man einen zwar aussperren kann aber man kann einen nichts wenn man dieses "Hausverbot" mit einem zweitaccount umgeht das ist es ja. Und wenn man unerlaubt cheatet und Spieler vergrault entsteht ja ein schaden oder nicht?
, das mit den Kopierschutz meine ich ja.
Kopierschutz darf man natürlich nicht umgehen, wie das mit Software, die Treiber ausspioniert ist, weiß ich nicht.
Ein Hausverbot ist etwas anderes, wie ein Bann. Umgehen wäre in dem Fall illegal, außerdem werden ungewollte Spieler oft per HWID und IPv6 (wenn vorhanden) gebannt.
Naja selbst wenn es nicht geht ... klagen gegen Cheat hersteller fruchten aber auch ordentlich. Nicht umsonst gibt es in Fortnite so wenige Cheater.
naja unterlassung schon und solang man weniger als 15% deren code nimmt ist soweit alles gut :)
Also z.b. wenn jemand in Fortnite (free 2 play Spiel) cheatet und deswegen gebannt wird könnte Epic Games z.b. Pauschal 15€ Schadensersatz verlangen oder eine Vertragsstrafe festlegen die dann gezahlt werden muss?
Du scheinst echt der einzige zu sein der da noch durchblickt 😅