Schaden durch Handwerker im Treppenhaus
Folgendes hat sich ereignet : Wir lassen uns eine neue Heizung im Keller einbauen. Der Handwerker hat nun den Wärmespeicher mit einer Sackkarre die Treppe hinunter transportiert. Die alten Öltanks wurden ebenfalls durch das Treppenhaus nach draussen transportiert. Bei dieser Aktion wurden die Tapeten und Wände,die ich erst im letzten Jahr renoviert hatte beschädigt. Was kann ich nun tun?
3 Antworten
Hallo,
der Handwerker ist hier in der Haftung, da er einen Sachschaden verschuldet hat.
Die Kosten der Schadenbeseitigung können bis max. zur Höhe des Zeitwerts bei ihm geltend gemacht werden.
In aller Regel sollte er im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung sein, die für solche Fälle aufkommen sollte. (Dies ist aber für den Geschädigten von untergeordneter Bedeutung; seine Ansprüche sind vom Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Versicherung unabhängig...)
Viele Grüße
Loroth
Der Handwerker müßte für solche Fälle eine Versicherung haben.
Die Kostenübernahme beim handwerker anfordern.
Der hat dafür eine Betriebshaftpflichtversicherung.