Waschbecken kaputt, muss ich zahlen?
Hallo, ich habe ein kleines Problem... Mir ist vorgestern aus meinem Spiegelschrank im Badezimmer eine Parfümflasche rausgefallen und ins Waschbecken geknallt. Dabei ist ein 3mm großes Loch (kein Riss) entstanden.
Nun habe ich meinen Hausmeister informiert, und die Antwort bekommen "Das müssen sie selber bezahlen".
Ist das wirklich so? Denn das Waschbecken ist ja in der Miete inbegriffen, und nicht vorsätzlich kaputt gemacht worden.
Wie verhält sich das nun? Falls das irgendwie eine Rolle spielt, ich habe keine Hausrat oder haftpflichtversicherung die die Kosten übernehmen könnte.
10 Antworten
Ja, das Waschbecken ist in der Miete drin und das rechtfertigt nun, dass der Vermieter die Reperatur bezahlen muss ?
Wenn du die Türen ausversehen kaputt machst, dann musst du das logischerweise auch bezahlen...
Du hast den Schaden verursacht und musst den Zeitwert ersetzen. Wenn das Waschbecken noch gebrauchsfähig ist, würde ich es erst beim Auszug auswechseln lassen. Es kann ja sein, dass dir wieder was ins Waschbecken fällt, dann kannst du es nochmal ersetzen. Frag beim Vermieter nach, wie alt das Waschbecken ist und zieh einen Wert alt gegen neu ab wenn du ein gleichwertiges Waschbecken ersetzt (das meiste wird die Montage und Neuinstallation des Waschbeckens kosten, und die sind ganz zu bezahlen). Bin mir nicht sicher, aber ich glaube man geht von 20 - 25 Jahren aus, dass ein Waschbecken bei normalen Gebrauch hält (Anfrage bei einer Versicherung oder Gutachter, wenn du Glück hast, bekommst du die entsprechende Auskunft).
Ob vorsätzlich oder nicht, es handelt sich nicht um eine durch den Mietzins gedeckte normale Abnutzung. Du hast das Waschbecken kaputt gemacht und dieses Recht hast du trotz Mietzinszahlung nicht, auch wenn es sich um eine Art Unfallgeschehen handelt.
Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung.
Verstehe ich nicht ganz, denn es handelt sich doch um einen Mietsachschaden? Na ja, Versicherung eben, die meisten sind entbehrlich (die PHV leider nicht).
Die Versicherung,sofern vorhanden,würde den Schaden begleichen.Das Waschbecken ist ja Eigentum des Vermieters.
Ich habe aber keine Versicherung...
Ja,das hatte ich gelesen.Eine Haftpflicht sollte aber jeder haben.
Was ist daran Eigenschaden, wenn es sich bei dem Waschbecken um das Eigentum des Vermieters handelt?
Dietmar kauft stets seine Waschbecken selbst.
Wahrscheinlich soll der Vermieter auch noch das Parfüm bezahlen, das hast Du ja auch nichr absichtlich kaputt gemacht. Menno, zahlen mus wer was kaputt gemacht hat ob absichtlich oder nicht.
Wenn es nicht gerade das tollste Designerwaschbecken ist, wird es schon nicht soviel kosten. Aber bezahlen muss immer, wer einen Schaden verursacht. In der Miete enthalten ist die Benutzung eines Waschbeckens einer bestimmten Form, Aussehen und Qualität, nicht jedoch das kaputtmachen und neu kaufen. Ein Waschbecken nutzt sich bei guter Pflege, die man von Dir als Mieter erwarten darf so gut wie nicht ab. Ein 3 mm großes Loch ist ein Schaden, der mit normalem Gebrauch nichts zu tun hat. Hausratversicherung würde nicht bezahlen, da es nicht Dein Waschbecken ist und die Haftpflichtversicherung ist genau für solche Fälle da, denn bei Vorsatz würde auch die Haftpflicht nicht bezahlen. Und noch ein Rat: Für dieses Jahr (und wieviele vorher?) hast Du Dir die Prämie für eine Haftpflichtversicherung gespart. Das wirst Du künftig hoffentlich nicht mehr, denn ein kaputtes Waschbecken ist kein Beinbruch, aber es kann einem soviel, nicht nur in der Mietwohnung, sondern vor allem außerhalb passieren, dass es fahrlässig und eventuell gegenüber von Dir Geschädigten sogar gemein ist, ohne eine solche Versicherung durchs Leben zu gehen. Mit den ersparten Beiträgen kannst Du das Waschbecken bezahlen.
Eigenschaden - zahlt auch keine Haftpflichtersicherung.