Wer haftet für runtergekrachten Spiegelschrank?
Ich wohne in einer Wohnung, in der im Bad vom Vermieter ein Spiegelschrank angebracht wurde. Dieser hing jetzt 2 Jahre dort. Letzte Woche ist das passiert, was man sich nicht vorstellen möchte: der Spiegelschrank ist runtergekracht. Dieser ist in das Doppelwaschbecken gefallen und die Ablageplatte aus Glas zerbracht natürlich. Zum Glück wurde das (Doppel-) Waschbecken nicht beschädigt. Der Spiegelschrank war mit den dafür üblichen Gegenständen bestückt. Der Vermieter will nun, dass ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melde. Soweit ich weiß, sind Gegenstände in der Wohnung, die mitvermietet sind, bei Defekten Sache des Vermieters. Es ist ja nun auch nicht so, dass wir uns an den Spiegelschrank hängen. Es lag auch nicht an den Häken für den Schrank, sondern wahrscheinlich um einen Materialfehler beim Schrank. Muss ich dafür haften? Danke für Antworten.
6 Antworten
Wenn Dein Vermieter (unberechtigte!) Schadenersatzansprüche gegen Dich richtet, solltest Du das Deiner Privathaftpflichtversicherung melden, denn diese hat auch die Funktion, unberechtigte Ansprüche - notfalls auch vor Gericht - abzuwehren. Du wärest für diesen Schaden nur haftbar, soweit Dich daran irgendein Verschulden träfe. Für Materialfehler oder eine fehlerhafte Montage durch den Vermieter musst Du als Mieter nicht aufkommen.
Wem gehört denn der Spiegelschrank - dir oder dem Vermieter ?
Wenn er dem Vermieter gehört, ist das seine Sache. Allerdings wird er nur eine Gebäude- und keine Hausratversicherung haben - bleibt also auf dem kaputten Schrank sitzen. Daher wohl die Forderung, dass du den Schaden melden sollst. Das würde ich aber nur machen, wenn dir dadurch kein Nachteil ( = höhere Beiträge) drohen. Ansonsten ist das Sache des Vermieters.
Dann ist es sein Problem.
Solltest du ihn abgerissen oder überladen haben, wäre deine Haftpflichtversicherung zuständig.
Deine Hausratversicherung haftet keinesfalls, wenn der Schrank Eigentum des Vermieters ist.
Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung. Die wird die Rechtslage prüfen; bei unberechtigtem Anspruch zurückweisen, oder bei berechtigtem Anspruch zahlen. Dann bist du auf jeden Fall außen vor.
ich würde den schaden trotzdem melden. wenn deine versicherung der meinung ist, dass du nicht schuld bist, dann zahlt sie auch nicht. in diesem fall müsste der vermieter die versicherung verklagen, um die schuldfrage zu klären. das überlegt er sich aber zweimal...
Wenns ein Schaden am Schrank war, ist es Sache des Vermieters. Auch wenn die HAken nicht gehalten haben, wäre es sein Ding.Er hats aufgehängt.
Der Spiegelschrank gehört dem Vermieter, er war bei Einzug schon von ihm angebracht.