Wer haftet für runtergekrachten Spiegelschrank?

6 Antworten

Wenn Dein Vermieter (unberechtigte!) Schadenersatzansprüche gegen Dich richtet, solltest Du das Deiner Privathaftpflichtversicherung melden, denn diese hat auch die Funktion, unberechtigte Ansprüche - notfalls auch vor Gericht - abzuwehren. Du wärest für diesen Schaden nur haftbar, soweit Dich daran irgendein Verschulden träfe. Für Materialfehler oder eine fehlerhafte Montage durch den Vermieter musst Du als Mieter nicht aufkommen.

Wem gehört denn der Spiegelschrank - dir oder dem Vermieter ?

Wenn er dem Vermieter gehört, ist das seine Sache. Allerdings wird er nur eine Gebäude- und keine Hausratversicherung haben - bleibt also auf dem kaputten Schrank sitzen. Daher wohl die Forderung, dass du den Schaden melden sollst. Das würde ich aber nur machen, wenn dir dadurch kein Nachteil ( = höhere Beiträge) drohen. Ansonsten ist das Sache des Vermieters.

frankenfrosch 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 22:14

Der Spiegelschrank gehört dem Vermieter, er war bei Einzug schon von ihm angebracht.

Welfensammler  11.10.2010, 22:31
@Welfensammler

Solltest du ihn abgerissen oder überladen haben, wäre deine Haftpflichtversicherung zuständig.

Deine Hausratversicherung haftet keinesfalls, wenn der Schrank Eigentum des Vermieters ist.

Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung. Die wird die Rechtslage prüfen; bei unberechtigtem Anspruch zurückweisen, oder bei berechtigtem Anspruch zahlen. Dann bist du auf jeden Fall außen vor.

ich würde den schaden trotzdem melden. wenn deine versicherung der meinung ist, dass du nicht schuld bist, dann zahlt sie auch nicht. in diesem fall müsste der vermieter die versicherung verklagen, um die schuldfrage zu klären. das überlegt er sich aber zweimal...

Wenns ein Schaden am Schrank war, ist es Sache des Vermieters. Auch wenn die HAken nicht gehalten haben, wäre es sein Ding.Er hats aufgehängt.