Bin ich schuld an diesem Riss?
Ich muss bald meine Mietwohnung zurückgeben und habe im Waschbecken einen kleinen Riss entdeckt. Ich könnte mich nicht erinnen etwas fallen gelassen zu haben. Kann man aufgrund der Optik sagen ob dieser Riss durch mein Zutun entstanden ist?
8 Antworten
Wenn der Riss durch einen hineingefallenen Gegenstand entstanden ist, müsste man irgendwo eine Einschlagstelle sehen.
Ich würde dahingehend eher auf einen Haarriss tippen, der dem normalen Verschleiß unterliegt. Dazu müsste man das aber direkt sehen. Ist der Riss fühlbar oder die Oberfläche glatt?
Ohne direkte Einschlagstelle dürfte es aber dennoch unmöglich sein, Dir ein verschulden einzuräumen.
Selbst wenn doch: Das sieht ganz stark nach einem 08/15 Waschbecken aus, das nicht mehr als 30 € kosten dürfte.
Das mit den 2 Jahren glaube ich auch nicht so recht, bzw. lag das dann vorher einige Jahre in einem Lager. Solche Waschbecken mit Seifenablage gibt es schon seit etlichen Jahren nicht mehr.
gut ich verbessere mich, ich hab das WB in ungebrauchtem zustand übernommen. kann natürlich schon lange vorher wo rumgelegen sein.
Dann dürfte der Zeitwert irgendwo bei 1,50 € liegen.
Ich bin nicht Mega-Waschbecken/Porzellan/Keramik-Experte, aber wenn dir etwas in ein Waschbecken fällt, gibt es idR eine Stelle, wo der Gegenstand einen entsprechenden kleinen "Krater" hinterlässt, von dem aus sich dann der Riss ausbreitet. Ein Riss kann auch durch Materialermüdung entstehen oder durch zu starke Belastung von oben.
Kein Ahnung. Aber je mehr du das in den Mittelpunkt rückst, desto sichtbarer wird es werden. Also tust du bei der Wohnungsübergabe gar nichts in dieser Sache. Wie sagte Matin Luther dereinst "Maul halten hat noch niemanden in Schwierigkeiten gebracht."
Und wenn das hochkochen sollte, gibt es immer noch den Mieterschutzbund.
Und wenn das hochkochen sollte, gibt es immer noch den Mieterschutzbund.
Schlechter Rat besser wäre:
Und wenn das hochkochen sollte, gibt es immer noch die Privathaftpflichtversicherung.
oder beides.. :-) Allerdings streite ich ab, dass dieser Rat schlecht ist.
Ein Waschbecken, das man fehlerfrei übernommen hat, gibt man auch wieder fehlerfrei zurück. Zu der Behauptung, dass der Riss von allein entstanden wäre, kann der Mieterschutzbund überhaupt nichts beitragen.
Selbst, wenn man das verschweigt, wird der nächste Mieter schon bei der Übernahme darauf aufmerksam machen und dann wäre das Problem nachträglich festgestellt und man wäre immer noch mit der Forderung des Vermieters konfrontiert.
Dennoch bleibe ich bei meiner Aussage.
Ist es noch in Takt, dicht?
Dann ist es Verschleiß.
Ist es undicht dann kannst du selbst für Ersatz sorgen oder der Vermieter zieht es von deiner Kaution ab
Ich fürchte, darauf kommt es nicht an.
Es ist ein erkannter Schaden und der wurde dem Vermieter nicht mitgeteilt, warum auch immer.
Das Problem soll bitte Deine Private Haftpflicht ordnen und gut ist.
man kann den riss sowohl von oben als auch von unten fühlen und sehen. es ist keine macke sichtbar. dicht ist es aber noch. das waschbecken ist kaum mehr als 2 jahre alt.