Freundin beschädigt Waschbecken in meinem Haus
Hallo Zusammen,
meine Freundin ist vor zwei Monaten bei mir eingezogen (eigenes Haus, keine Mietwohnung). Umgemeldet ist sie auch. Zur Zeit haben wir beide noch jeweils eine eigene Haftpflicht- und Hausraterversicherung.
Heute morgen ist ihr leider eine Parfümflasche auf mein 6 monate altes, sehr hochwertiges Waschbecken gefallen. Eine kleine Ecke am äußeren rand ist abgeplatzt.
Welche Versicherung muss nun aufkommen?
Um den Schaden vollständig zu beheben müsste im Prinzip das Waschbecken samt unterschrank ausgetauscht werden. Ggf. gibt es den ohne neuen Ober-Spiegelschrank nicht zu kaufen. Handwerker müssten kommen, demontieren und montieren. Mitz etwas Glück geht noch eine fliese Kaputt....
Zahlt die Versicherung hier mehrere tausende Euro um einen Schaden zu regulieren, der halb so groß wie mein kleiner Fingernagel ist? Wenn ja, kann der Versicherungsnehmer mit steigenden Beiträgen rechnen?
Aus dem KFZ-Bereich kenne ich es, dass ein Schaden Netto an den Geschädigten gezahlt wird, wenn dieser von einer Reparatur absieht. Da ich wenig Lust habe mir mein Bad auseinanderbauen zu lassen käme das für mich auch in Frage.
An wen müssen wir uns wenden und wie / was wird reguliert?
Vielen Dank für eure Antwort im Voraus.
Gruß
16 Antworten
So viele tolle Antworten und das meiste Blödsinn (Hausrat-Haushalt etc.)! - aber bei allen wurde eines vergessen: eine Haftpflichtversicherung zahlt immer nur dann, wenn der Schädiger einen Schaden SCHULDHAFT verursacht hat (bspw. als Fußgänger bei ROT über den Fußgängerüberweg gehen und es gibt deshalb einen Unfall usw.). Das alles aber unabhängig von der jetzigen "Wohngemeinschaft und den zwei Versicherungen" betrachtet. Wenn mir also jemand "unbeabsichtigt" bspw. durch ungewolltes Versehen einen Schaden zufügt, kann man ihn nicht haftbar machen. Wenn also die Freundin schreibt "grob": "Ich habe die Flasche so ungünstig dort abgestellt, dass man hätte einen Schaden vorhersehen können" hat sie schuldhaft gehandelt. Aber bei euch fehlt eben noch die Feststellung der genauen Rechtsverhältnisse (Mieter/Untermieter/Eigentümer usw.) - und so kommt es dann, dass nach Strich und Faden gelogen wird bis es passt und der kreative Versicherungsfritze das auch noch mitmacht, um beim Kunden nach einer Zahlung gut dazustehen. Genau das aber verursacht die immer mehr steigenden Beiträge und endet nicht unoft in Betrug! Nebenbei: Ein vom Mieter beschädigtes Waschbecken ist innerhalb der PHV in heutigen Verträgen unter "Mietsachschaden" abgedeckt. Wenn ihr alles richtig machen wollt, meldet der Versicherung den genauen Sachverhalt ohne Lügen. Das Ergebnis müsst ihr dann aber auch akzeptieren. Es gibt hier noch zig andere Dinge zu berücksichtigen - und: es gibt richtig gute Gesellschaften, die nicht so "kleinlich" sind. Aber da haben wir wieder das Problem: Beitrag und Leistung! Das gibt es zwischen 5-15 EU monatlich - NUR für die Haftpflicht, nicht den ganzen Haushalt.
Hier ist der Ausschluss klar definiert. Da wird überhaupt nicht nach Schuld gefragt.
Bei uns hat meine Versicherung nicht bezahlt als mir eine Gewürzmühle auf das neue Ceranfeld geflogen ist und ein kleiner Sprung darin war.
Die Begründung, da wir in einer eheähnlichen Beziehung leben haften wir selbst für entstandene Schäden. (Oder so ähnlich) ärgerlich War damals dass ich mich 2 Wochen davor erst offiziell umgemeldet hatte und aus meiner Wohnung ausgezogen War.
Hallo,
die bisherigen Aussagen sind grundsätzlich nicht falsch.
Jedoch kann es sein, dass - je nach genauer Formulierung in den Versicherungsbedingungen - man sehr wohl eine Deckung durch die PHV der Freundin bejahen und argumentieren kann.
Dafür ist es zunächst einmal wichtig, dass man genau darauf achtet, wer mitversichert und wer ausgeschlossen ist.
I.a.R. sind in einer Familien-PHV neben dem Versicherten auch seine Angehörigen (ohne Namensnennung) automatisch mitversichert. Der/Die Lebensgefährte/-in KANN mitversichert werden, wenn er/sie namentlich benannt werden.
Ist dies gegeben, sind Ansprüche untereinander nicht gedeckt und somit ausgeschlossen. Die Bedingungen sagen zumeist aber nichts darüber aus, dass Ansprüche von Lebensgefährten (in häuslicher Gemeinschaft) generell ausgeschlossen sind - es sei denn, dass sie, wie gesagt, zu den mitversicherten Personen zählen.
Man beachte, dass dies im Widerspruch zu der sehr häufig vertretenen Meinung, dass Ansprüche von Personen automatisch nicht gedeckt sind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Tipp: Einfach einmal den Schaden der PHV der Freundin wahrheitsgemäß und vollständig melden. Sollte der o.g. Einwand kommen ("Häusliche Gemeinschaft"), einfach einmal um Nennung der Stelle im Bedingungswerk bitten. Erst wenn es da tatsächlich so definiert ist, hat man leider "verloren".
Viele Grüße
Loroth
Hallo,
wieder viele Halbwahrheiten!
Die einzige Antwort die zu gebrauchen ist, ist die von Loroth!
Es handelt sich hier zwar um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, die aber nicht über einen Haftpflichtversicherungsvertrag (für beide) versichert ist. Damit sind auch gegenseitige Ansprüche nicht ausgeschlossen.
Da deine Freundin dein Eigentum beschädigt hat, ist sie grundsätzlich nach BGB haftbar und damit bezahlt selbstverständlich auch ihre eigene Privathaftpflichtversicherung den Schaden. In eurem Fall besteht eigentlich auch noch ein Untermietverhältnis (wenn auch u. U. unentgeltlich). Damit wäre es dann auch ein so genannter Mietsachschaden.
Als Haftpflichtversicherer wird die Haftpflichtversicherung deiner Freundin nur die Reparatur bezahlen. Überstiegen die Reparaturkosten den Zeitwert der beschädigten Sache, wird der Zeitwert reguliert.
Wenn ihr weitere Fragen zum Thema Versicherungen habt, meldet euch. Ich helfe gerne, wenn ich kann.
Gruß
Frank
Partnerschaften im gleichen Haushalten sind nicht ausgeschlossen. Hier besteht ganz klar Versicherungsschutz und selbstverständlich sind die Prämien kalkulierbar!
Damit wäre der Selbstbedienung Tür und Tor geöffnet
Grundsätzlich, sehr geehrter Herr Hans, gelten die Versicherungsbedingungen und wenn sich jemand als Spezialist für Rente und Recht bezeichnet, dann sollte sich dieser Mensch doch wenigstens einmal mit den AHB und den etwaigen besonderen Bedingungen auseinandergesetzt haben. Ergänzend hierzu empfehle ich als Standardwerk Prölss / Martin, Kommentar zum VVG. Alles andere könnte peinlich werden, so in der Öffentlichkeit!
Wenn sie eine Haftpflicht hat, soll sie dieser den Schaden doch melden. Wer sollte den Schaden denn sonst übernehmen?
melden kann sie den Schaden, nur diese werden nicht zahlen, da es ein Ausschlusskriterium ist.
Wenn man doch keine Ahnung hat, warum schreibst Du denn dann üerhaupt.
Wer sonst zahlen sollte? Der Fragesteller natürlich!!
Uns wurde von Freunden gesagt, dass deren Haftpflicht in einem ähnlich Fall nicht zahlen wollte, weil Verursacher und Geschädiger zusammen leben.
Ganz genau. Sie zahlt nicht.
Ausprobieren kann man es ja, wenn keine Versicherung (Hausrat?) zahlt, dann müsst Ihr halt zusammenlegen. Dafür ist man ja eine Gemeinschaft.
Die Versicherungsbedingungen bestimmt die Versicherungswirtschaft aber selbst. Sie lehnt sich am Haftungsparagrafen 823 BGB an. Das heißt noch lange nicht, dass sie alles einschließen. Und Partnerschaften im gleichen Haushalt sind nun mal von der Leistung ausgeschlossen. Sonst wäre die Prämien nicht mehr kalkulierbar.