Kind (11 J.) macht Waschbecken kaputt - Haftpflicht?

8 Antworten

Sie bzw. Die Haftpflichtversicherung muss zahlen, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist. Auch wenn das Mädchen etwas schwerer als normal ist, sollte ein Waschbecken das eigentlich aushalten, wenn sich jemand dagegen lehnt. Wenn das Becken nur durch Gegenlehnen kaputt gegangen ist, würde ich einen Vorschaden oder Materialfehler vermuten.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden. Der Schaden sollte jedoch schnell eingereicht werden, da die Versicherungen nur eine bestimmte Frist zulassen. Ist diese Frist abgelaufen, übernimmt sie die Kosten nicht mehr. Die Versicherung wird sicherlich einen Gutachter rausschicken, da es eigentlich nicht ohne weiteres vorkommt, dass ein Waschbecken einen Riss bekommt, nur weil man sich drauf abstützt. Es muss so konzipiert sein, dass es einige Kilo aushalten muss, zumal es dafür gedacht ist, es mit Wasser zu füllen. Mag auch sein, dass der Gutachter feststellt, dass das Waschbecken nur mangelhafte Qualität aufweist, dann muss der Hersteller die Kosten tragen. Reicht den Schaden und den Schadenshergang bei der Versicherung ein und dann wartet ab.

Für Schäden haftet der Verursacher. Bei Minderjährigen könnte es sein, dass die Aufsichtspflicht mit ins Spiel kommt.

Erst an zweiter Stelle kann geprüft werden, ob ggf. eine Versicherung den Schaden regulieren könnte.

Der richtige Schritt ist jetzt, dass die Eltern des Mädchens ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Die Versicherung überprüft dann, ob eine Regulierung möglich ist, ggf. unter Zuhilfenahme eines Gutachters.

So eine Meldung an die Versicherung kann sogar bereits dann erfolgen, wenn noch keine Meinung aus dem Internet eingeholt wurde.

denke nicht das die Versicherung in diesem Fall problem macht zum Thema Aufsichtspflicht. Ein Kind mit 11 Jahren ,,allein" zum Zähneputzen zu schicken ist sicherlich nicht die Definition von verletzen der aufsichtspflicht. So wie das verstanden habe lebt sie aber NICHT in dem haushalt wo das waschbecken kaputt gegangen ist. Den im Haushalt lebende sich sozusagen nicht gegeneinander versichert. Denke aber mal das war bei dir nicht der fall. war ja ,,nur" zu besuch.

Grüße Evo

Habt ihr eine Mietwohnung? Wir haben in unserer Hausratversicherung auch Schäden gegenüber dem Vermieter abgesichert. Wenn wir also unser Waschbecken kaputt machen oder ein Fenster oder oder ...dann wird der Schaden ersetzt. Ein kaputtes Waschbecken hatten wir bereits, als eine Parfümflasche reingeknallt ist. Gegenüber dem Kind könnt ihr keine Schadensansprüche stellen! Eine Haftpflicht zahlt zwar Schäden Dritter, aber bei Kindern ist es etwas anders, da sie im jungen Alter eh nicht haftbar sind. Da steht ihr jetzt definitiv doof da!

seelenstein1281 
Beitragsersteller
 20.07.2011, 10:32

Ne, wir sind Eigentümer. Also dürfen wir das Waschbecken selber zahlen... Na toll.