Sachbeschädigung nicht melden. Was kann auf einen zu kommen?
Ich weiß, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat darstellt. Jedoch frag ich mich, ob es strafbar ist, wenn ich angenommen ein Fahrzeug beschädige indem ich z.b. stolper und dort eine Delle entsteht (fahrlässige Sachbeschädigung = nicht strafbar) und dies nicht melde. Das zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz bestehen ist mir auch klar. Mir geht es lediglich darum, ob es Konsequenzen hat, wenn man sich versucht vor den Schadensersatz Ansprüchen zu drücken.
6 Antworten
Das ist keine Straftat nach $142 StGB. Richtig. (KEIN unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, weil kein Unfall, weil du kein Fahrzeug bist.)
Schadensersatz muss nach BGB durchgesetzt werden. StGB spielt hier nur eine Nebenrolle
Ach Ja: es gibt
BGB und StGB werden aber nicht gegeneinander "aufgerechnet", außer es gibt ein rechtskräftiges Urteil.
Sich vor den Folgen einer Zivilklage zu "drücken" kann demzufolge keine Strafrechtlichen Folgern haben
Ach ja: Es gibt KEINE Verpflichtung zur Selbstanzeige!!!
Danke für die ausführliche Antwort und die interessanten Beispiele :)
Nein, wieso? Niemand muss sich selbst belasten. Du darfst ja auch vor Gericht zb als Angeklagter lügen, dass sich die Balken biegen.
Du sagst doch selber, das fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist.
Und selbst wenn: die ein oder andre Lücke ist doch ganz praktisch. Es muss ja nicht so sein, wie in des USA, wo Gesetze erst entsthehen, wenn ein entsprechender Fall vorliegt.
Ws bedeuten würde, das du dich praktisch FST strafbar gemacht hättst in diesem Fall; man dich anzeigen darf, udn rest vor Gericht festgestellt wird, ob da überhaupt starfbar ist. Und, wenn da so entschieden wird, daraus dann ein Gesetz entsteht! (So läuft da nämlich in den USA ungefähr ab!) Und da ist Zivil und Strafrecht auch nicht so eng getrennt.
Bestest Beispiel: Die "Dame" die sich durch eigne Dusseligkeit einen Becher Kaffee übers Bein gekippt hat, und sich gewundert hat, das er heiß war! Sie hat Schadnesersatz eingeklagt, und seitdem müssen auf TakeAway-Kaffebechern (Nein NICHT ToGo! Das heißt "Zum Gehen", nicht zum mintnehmen! nur so)
Die Zivilklage hatte ein strafrechtlich relevantes Gesetz zur Folge... Ziemlich krank, iwie.
Ob das i ndeinem Beispiel moralisch gerechtfiertigt ist, musst du natürlich selbst entsheiden.
Du darfst ja auch vor Gericht zb als Angeklagter lügen, dass sich die Balken biegen.
Das ist nicht ganz richtig. Man muss sich zwar nicht selbst belasten, aber lügen darf man auch nicht. ;) In dem Fall besser einfach den Mund halten. (Der Täter)
Was die Sachbeschädigung angeht:
Mag ja sein, dass es nicht strafbar ist (kenn mich da nicht so aus), aber allein schon das eigene Gewissen sollte einem klar machen, dass man sich beim Geschädigten meldet. Sei es durch klingeln, wenn man weiß, wo er/sie wohnt oder im blöden Fall eben einen Zettel hinterlassen, oder Kennzeichen merken und bei der Polizei melden, wenn gar nix anderes übrig bleibt.
Denn selbst, wenn es aus versehen war, bleibt der Geschädigte, den hier definitiv keine Schuld trifft, auf den Kosten sitzen und das ist/wäre eine Frechheit.
Das mit dem "Gewissen" hatte ich erwähnt ("moralisch gerechtfertigt"), und eigentlich explizit drauf hingewiesen, das da Eine mit dem Anderen nix zu tun hat! (Moral vs. Gesetz). Es ging in der Frage NUR nach dem Recht, nicht nach der Moral!!!!
Und doch, du darfst als Beschuldigter vor Gericht lügen.
"Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen, jedoch in der Regel nicht, wenn dadurch andere Straftaten wie die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d
StGB), die falsche Verdächtigung (§ 164
StGB) oder ein Beleidigungsdelikt (§§ 185 ff.
StGB) verwirklicht werden. Ausnahmen wurden nur in Fällen anerkannt, in denen die falsche Verdächtigung Konsequenz des Bestreitens der eigenen Täterschaft war, wenn also nur zwei Personen als Täter in Betracht kamen und der Täter die Begehung einer Straftat abstritt."
Quelle:
Ob es fahrlässig ist oder nicht, das kann doch nicht jeder für sich selbst entscheiden und woher sollte das der Fahrzeughalter wissen, wenn er ans Auto kommt. An der Delle steht es bestimmt nicht: "So'n Pech, da ist jemand gestolpert."
Fahrlässige Sachbeschädigung = nicht strafbar - soweit richtig. Ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass du auch so einen Schaden zu melden hast. Tust du dies nicht, dann ist dies unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und somit strafbar...
Also ich hab keine Antwort auf meine Frage, wenn ich die hätte würde ich auch nicht fragen. Hab dich nur korrigiert. Verstehe nicht warum du es so persönlich nimmst
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort setzt voraus, dass ein Verkehrsunfall vorliegt (zwei Fahrzeuge z.B.) hier ist es kein Verkehrsunfall sondern nur eine Sachbeschädigung
Na dann habe ich doch gleich mal ne Frage an dich: Warum fragst du hier sowas wenn du es im Nachhinein eh besser zu wissen glaubst???
Du schreibst doch selbst
Ich weiß, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat darstellt.
Also nicht die Beschädigung ist strafbar, sondern das Entfernen.
Naja wenn du dich davor drücken willst ist es so eine art betrug und somit meiner Meinung nach Strafbar.
Danke für die Info .. Stellt das nicht eine Art Regelungslücke dar?