Hund macht was kaputt. Kann man den besitzer anzeigen?
Hallo ein Hund der bei uns lebt, aber nicht uns ist und wir schon ungefähr 100 mal sagten dass er verschwinden soll, der dem "Freund" meiner Mutter ist, hat mir 2 nintendo switch joy cons im Wert von 80 EUR, die Halterung 35 EUR und das Spiel Super Mario Kart 8 deluxe 60 EUR kaputtgebissen. Schäden von ca. 200 EUR.
Da dieser "Freund" allerdings nicht dazu bereit ist, mir diese Dinge SOFORTIG zu ersetzen bzw. Nichtmal das Geld zu geben (will er nie machen), frag ich mich, kann ich dagegen rechtlich angehen und ihn verklagen bzw. Bei der Polizei Anzeigen?
PS. Mutter und "Freund" sind nicht verheiratet und im Moment auch nicht so Dicke und Wohnung ist von meiner Mutter aber "Freund" macht einen auf chef. Er soll raus da er nichts in der Bude an Haushalt macht und macht was er will.
7 Antworten
Für eine Strafanzeige brauchst du die Unterschrift deiner Mutter, aber klar, grundsätzlich kannst du ihn anzeigen. Genauso kannst du versuchen, dein Geld auf dem Zivilklageweg zurückzubekommen. Beides ist jedoch recht zeitaufwendig.
Besser wäre es, deine Mutter findet ihr Rückgrat wieder und macht mal 'ne Ansage.
der Hundehalter sllte für den Hund eine Haftpflichtversicherung haben, der sollte der Schaden gemeldet werden! Der Hund macht nur was kaputt wenn ihm langweilig ist und er keine Beschäftigung hat. Beschäftige du den Hund!
Er ist für seinen Hund verantwortlich. Also ja, für solche Schäden muss er die Kosten tragen. Bzw die Versicherung übernimmt es idR. Wenn er es nicht einsieht, kannst du ihn anzeigen. Aber deine Mutter entscheidet ob er da wohnt und ob Geld für einen Anwalt genommen wird.
Wenn ein Hund etwas kaputt macht, haftet der Halter. Natürlich unabhängig davon ob er versichert ist oder nicht.
Aber die Forderung müsste deine Mutter geltend machen.
Nein, der Mann hat ja keine Straftat begangen - daher kannst du den auch nicht anzeigen.
Er ist schadenersatzpflichtig, wenn sein Hund dir Sachen kaputt macht. Aber diesen Schadenersatz musst du zivilgerichtlich einklagen - also musst du zum Anwalt. Der kostet sicher mehr als 200 Euro ....
Es wäre Sache deiner Mutter, diesen Typen erstens der Wohnung zu verweisen. Geht er nicht, dann kann sie die Polizei holen .... und sie müsste auch darauf drängen, dass er dir den Schaden ersetzt. Macht sie das nicht, dann hast du wohl einfach echt Pech