Rundfunkbeitrag obwohl ich bei Eltern wohnte?

5 Antworten

Pfänden dürfen die dein Konto, wenn es kein P-Konto ist. Vor allem droht die Abgabe der Vermögensauskunft verbunden mit einem bösen Schufaeintrag der bis 3 Jahre nach Abzahlung der Schulden bleibt.

Schuld an dem Ärger ist deine Mutter, da die jahrelang den Kopf in den Sand gesteckt hat. anscheinend hat sie dir auch die seit mehreren Monaten eintreffenden Briefe des Beitragsservice, die an dich adressiert waren, unterschlagen.

Um eine Gebührenbefreiung in Anspruch zu nehmen, muss man den jeweiligen Bescheid innerhalb 2 Monaten nach Erhalt an den Beitragservice senden - sonst gilt die Befreiung erst ab Zusendung. Ob Mahnungen kommen, ist dabei völlig unerheblich.

Besorg dir die Briefe von deiner Mutter und ihre Befreiungsnachweise und sende sie mit einem freundlichen Brief, der das Problem sinnvoll zusammenfasst an den BS.

ylberius 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 16:51

Ohgott, unter Hinweise steht: Im Falle der Nichtzahlung von Bußgeldern werde ich nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz sofort Erzwingungshaft beantragen.

Georg63  14.10.2015, 19:52
@ylberius

Das mit der Haft kannst du vergessen. Die gibts nur, wenn du nicht zahlst UND die Vermögensauskunft verweigerst.

Aber die Schufa ist kein Spass - die bringt dir ne Menge Nachteile für ne lange Zeit.

Der Beitragsservice kann sich an jeden volljährigen Bewohner wenden und muss da keine Prioritäten einhalten. Wenn einer befreit ist, ist der nächste dran.

Kann es sein, dass du schon 21 bist?  Die geforderte Summe entspricht 3 vollen Jahren. Ab Volljährigkeit musst du dich selbst anmelden und brauchst nur dann nicht zahlen, wenn bereits jemand anderes für die Wohnung bezahlt oder du selbst befreit bist.

Somit hilft dir auch dir Befreiung deiner Mutter nicht.

Wenn du Bafög bekommst, schick den Nachweis sofort nachweisbar ab. Dann wirst du rückwirkend ab Gültigkeit des Bafög-Antrags befreit.

Für alles andere kannst du wohl nur einen Deal über Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren. Such dir also schleunigst einen Job - notfalls als Tagelöhner - um das abzutragen.

ylberius 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 16:47

Mein Konto ist leer und das wird auch bis ich Bafög bekomme so bleiben. Meine Mutter hat sich eben nicht befreien lassen, Sie hat es einfach so hingenommen, dass der Rundfunk sie nie kontaktiert hat. bis April 2014 haben meine Mutter und Ich zusammen mit meinem Stiefvater gelebt. Möglicherweise hat er Gebühren gezahlt, leider wird er mir keine Auskunft geben. Das weiß ich jetzt schon. Und ist es nicht irgendwie so, dass die zunächst den Mieter der Wohnung auffordern zu zahlen o.Ä. weil es kann doch nicht sein, dass die die Eptern überspringen und die Kinder auffordern das Geld zu zahlen.

Für eine Wohnung ist seit 2013 ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wer von den volljährigen Bewohnern in Anspruch genommen wird, kann sich der Beitragsservice aussuchen. Normalerweise ist das natürlich nicht das Kind, sondern sind das die Eltern. Wenn sie deren Namen aber aus irgend einem Grund nicht haben, wollen sie das Geld eben vom Kind. Keinesfalls musst du für die Zeit vor deiner Volljährigkeit zahlen. Da du kein Geld hast, wäre es nur gerecht, wenn deine Mutter die Zahlung übernähme, da sie dir ja die ganze Sache eingebrockt hat. Weder hat sie sich unverzüglich angemeldet, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist, noch hat sie für sich einen Befreiungsantrag gestellt, noch hat sie schließlich auf die gesamte schon lange vorher eingetrudelte Post für dich vom Beitragsservice irgendwie reagiert. Wieso gibt sie dir die für dich bestimmte Post nicht? Das ist strafbar! Ansonsten folge dem Rat von Georg63, allerdings solltest du den Brief an den Geschäftsführer des Beitragsservice, Herrn Dr. Stefan Wolf, adressieren.

ylberius 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 18:02

Zunächst danke für deinen Rat. Ja Sie würde es bezahlen, aber kann es auch nur in Raten. Habe soeben mit Ihr gesprochen. Viel größer ist jedoch jetzt meine Angst vor der Erzwingungshaft! Denn ich weiß nicht, ob eine Ratenzahlung akzeptiert wird. Ist es nicht so, dass eine Erzwingungshaft nur zustande kommt, wenn ich nicht zahlen WILL? Oder muss ich auchin Erzwingungshaft, wenn ich nicht zahlen KANN? Außerdem habe ich nur noch einige Tage Zeit um zu zahlen und bis dahin ist ein Schreiben von mir doch bestimmt nicht bearbeitet.

... die können sich gar keine Gerichtsvollzieher leisten, bei denen kommt der Zoll, oder? Zudem kommen ja wöchentlich für die Schuldner entsprechende Mahnungen, also einfach einmal Deine Post lesen. Viel Glück.

Na, da müssen schon vorher Briefe eingetrudelt sein. Schreib dem Gerichtsvollzieher, was du bisher verdient hast.

Pro Haushalt eine Gebühr.