Darf ein gerichtsvollzieher die sachen vom kind pfänden?
Also meine mutter hat schulden und es könnte sein dass in ferner zukunft vllt ein gerichtsvollzieher kommt weil sie es nicht mehr abbezahlen kann... jetzt stellt sich mir die frage, ob der auch meine sachen mit nehmen darf? (bin 15). Ich habe hier einen 1000€ gaming pc stehen und keine lust darauf dass der weg ist... und mein handy is auch n s6... jetzt frag ich mich ob der GV das theorethisch dürfte und auch machen würde (weil es ja schon hart assi ist nem kind was wegzunehmen) wenn der pc auf meiner mutter ihrem namen gekauft wurde. Man sieht ihm nicht an dass er ein gaming pc ist nur dass sein kühler vorne leuchtet sonst sieht er ziemlich normal aus
11 Antworten
Hallo.
Wenn der GV kommt, hat er einen Pfändungsbeschluss für das Haus, allgemein.
Er nimmt alles mit was sich lohnt zu verkaufen, Er kontrolliert nicht wem das Teil/Sache gehört. Da könntest du Pech haben.
Gegen Quittung kannst du es zurück Klagen.
Dinge des Täglichen Bedarfs habe ich nie gepfändet, auch 50€ am 25. des Monats. 2. Fernseher schon, oder Großen gegen kleinen Ausgetauscht.
Das gilt für das gesamte Vermögen, wo sich eine Veräußerung lohnt.,
oder Weh tut.
Mit Gruß
Bley 1914 --eigene Erfahrung als Vollstreckungsbeamter.---
Warum hast du so teures Zeug wenn deine Mutter nicht weiß wie sie ihre Schulden zahlen soll?
Egal, der PC gehört ja deiner Mutter, ich glaube aber nicht, dass ein Computer gepfändet wird. Der wird ja nicht funkelnagelneu sein und der Verwertungspreis somit keine 1000€.
Du hast auch für die entsprechende Hardware noch Kaufbelege auf deinem Namen? Solltest du eigentlich alleine schon wegen der Garantie haben.
Halte sie bereit und zeige sie ggf. dem Gerichtsvollzieher. normalerweise lässt er dann die Finger davon. Falls nicht, musst du dich bei Gericht wehren (Stichwort Drittwiderspruchsklage).
Hallo wlllana,
der Gerichtsvollzieher darf alle sich im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Gegenstände pfänden (§808 Abs. 1 ZPO). Das klingt zwar sperrig, beinhaltet aber alles wesentliche. Damit ist auch Dein Gaming PC und das Smartphone betroffen.
Ausnahmen begründen sich demnach grundsätzlich dadurch, dass das Objekt nicht Eigentum des Schuldners ist.
Was nun wessen Eigentum ist, muß derjenige, der dieses Recht geltend machen will, nachweisen (durch Rechnungen etc.). Du müßtest also darlegen können, daß Du Eigentümer der genannten Gegenstände bist, was nach Deiner Aussage allerdings nicht zutrifft.
Ausgenommen von der (Sach-)Pfändung (sog. "Unpfändbare Sachen") sind nur Dinge, die im §811 ZPO aufgeführt sind. PC und Smartphone fallen jedoch nicht darunter. Allerdings kommt es in der Praxis eher selten vor, dass ein GV solche Dinge pfändet. Das liegt schlicht daran, dass Elektronikartikel einen geringen Versteigerungswert haben und die Arbeit des GV hierzu (Einlagerung, Gebühren, Inseratskosten usw.) in einem ungünstigen Verhältnis stehen. Anders gesagt: ich würde mir an Deiner Stelle keine allzu großen Sorgen um die beiden Sachen machen. Ich bin aber auch der Auffassung, dass Schuldner, welche sich um die Pfändbarkeit von TV, PC, Gamecube und Handy Sorgen machen, ihre Prioritäten falsch setzen.
Freundliche Grüße
itasca
Zwei Ergänzungen: Ein Gerichtsvollzieher muss sich nicht an irgendwelche Kaufbelege o.ä. gebunden fühlen. Wenn er Eigentum Dritter pfändet, muss man das akzeptieren und sich dann bei Gericht (sog. Drittwiderspruchsklage) wehren. Wollte das nur ergänzen, falls jemand bei dir raus liest, dass ein GV die Sachen anderer nicht pfänden dürfte.
Und zweitens gehört ein "handelsüblicher PC" durchaus inzwischen zum Unpfändbaren Inventar einer Familie. Allerdings mit Zielsetzung, Bewerbungen zu schreiben u.ä. Eine High-End-Spiele-Maschine kann also ggf. bei entsprechendem Wiederverkausfwert durch einen einfachen Office-fähigen PC ersetzt werden (Austauschpfändung). Der Preis des Austauschgeräts wird vom Erlös abgezogen.
Pfändbar ist das Eigentum des Schuldners. Wenn der PC von deiner Mutter gekauft wurde, dann zählt das zum Eigentum deiner Mutter. Es sei denn, du hast das Geld angespart und dir diesen PC gekauft. Dann wäre er nicht pfändbar. Das aber müsstest du nachweisen.
Normalerweise werden PC`s nicht gepfändet, weil sie einen schlechten Wiederverkaufswert haben.
Der GV sucht sich Dinge aus dem Eigentum des Schuldners, die gut verwertbar sind, damit die Gläubiger ihr Geld bekommen.
Die Frage die der GV stellen wird ist, mit welchem Geld die Sache bezahlt wurde?
Wenn Mama das bezahlt hat, dann kann man erstmal streiten, ob es wirklich Dir gehört oder ihr.
Und selbst Schenkungen an nahe Angehörigen können innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zurückgefordert werden.
Das ist so falsch. Nur mit Beweise. Geschenke schon gar nicht.
Pfändbar ist das Eigentum des Schuldners...
Für die Wohnung des Schuldners gilt die Eigentumsvermutung.
Wie macht ein 14Jähriger glaubhaft, dass er einen High-End-Gaming PC gekauft hat?
Geschenke sind kein Problem für das Anfechtungsgesetz. Wer in Kenntnis seiner Überschuldung Geld oder Sachen in Geldeswert an nahe Angehörige überträgt kommt damit nicht davon. Diese Vorgänge sind bis vier Jahre anfechtbar.
wir haben den gekauft bevor hier der ganze mist hier noch nicht am dampfen war (2014) habe aber dieses jahr ne 1060 nachgerüstet