Mehrfach GEZ zahlen, wenn Tochter in Wohnung über uns wohnt?
Hallo, ich besitze ein Haus mit 2 Etagen, früher hat in der einen meine Mutter gewohnt. Nachdem diese verstorben ist, ist meine Tochter (Studentin) in diese Wohnung gezogen. Falls die Infos wichtig sind: sie zahlt keine Miete dafür, isst auch weiterhin bei uns mit, sie lebt nur räumlich eine Etage über uns. Jetzt ist meine Frage: müsste ich (sie) für die Wohnung ein zweites mal den Rundfunkbeitrag zahlen oder zählt für sie auch meine Zahlung?
4 Antworten
Hallo, die Eigenständigkeit eine Wohnung sein eigen zu nennen ist oftmals mit Kosten verbunden.
In deiner Angelegenheit wirst du als Wohnung Inhaber und auch deine Tochter als Wohnung Inhaber je 1x GEZ Gebühren zahlen müssen.
Lebte sie in deiner Wohnung, würde die Zahlung deiner Tochter entfallen.
Leider, leider...... Gruß Jo.
Ein eigener Hausstand zeichnet den Betreiber als selbständigen Wohnungsinhaber aus. PC, Fernsehen werden in dieser Wohnung, eigenständig und unabhängig der Elternlichen Wohnung, genutzt. Somit ist die GEZ Erhebung rechtens. Jo
Es besteht aber in dem Fall kein eigener Hausstand.
"Sollten Sie alleinstehend sein, spielt die Anerkennung des eigenen Hausstandes eine wichtige Rolle bei der Absetzbarkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn Sie in der Wohnung oder im Haus
Ihrer Eltern ein Zimmer bewohnen, selbst dann nicht, wenn Sie sich an den Mietkosten beteiligen. Notwendig ist hier eine eigene, eingerichtete Wohnung, die als Eigentümer, Mieter
oder Untermieter genutzt wird. Sie müssen hier einen Haushalt
unterhalten, d.h. die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich
mitbestimmen."
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2016/317/wann_habe_ich_einen_eigenen_hausstand
Hallo, Ihre Argumente sind schon einleuchtend, allerdings sind meine Erfahrungen, so wie Sie sie gelesen haben, Fakt. Ich denke die GEZ schöpft Gesetz gegebene, sowie aus den eigenen Statuten verankerte Werte ein um Entscheidungen zu treffen. Auslegung und Beurteilung der Gegebenheiten, ist ein große Ballon mit vielen Schwachstellen.
Ich überlasse nun die Rechtsfindung den Mitgliedern, die das GEZ-System aus ihrer Sicht interpretieren. Es hat mich gefreut, mit welcher Ernsthaftigkeit Sie Ihre Erfahrungswerte vertreten, Gruß Jo
Vielen Dank! Die Freude ist ganz meinerseits!
Die Informationen, die ich hier preisgab belegrte ich mit einer Quelle. Da sie von einer seriösen fachbezogener Webseite stammen, gehe ich von der juristischen Richtigkeit der besagten Informationen aus.
Es ist bekannt mit welchen, teils sogar unerlaubten Tricks die GEZ-Beauftragten an ihre Gelder gelangen. Erfahrungen diesbezüglich wurden schon oft im Internet veröffentlicht.
Ich finde es wichtig in solchen Situationen nicht einfach nachzugeben, sondern sein Recht mit allen möglichen mitteln auch durchsetzen. Ich bin kein Jurist, interessiere mich aber für alles. Was mit Gesetzen und Rechtsprechungen zu tun hat. Das kann ich nur jedem empfehlen, der nicht ständig über das Ohr gehauen werden will. Wenn die GEZ von Ihnen eine Zahlung fordert, muss diese nicht zwangsläufig rechtens sein.
Gruß
sumi
Guten Tag Sumi,
Ja, ok, liest man zwischen den Zeilen, und deutet sie, erfährt man die Ernsthaftigkeit der Worte.
Auf jeden Fall sind sachlich geführte Kommentare, Wegweiser, in diesem Fall die GEZ.
Ich wusste tatsächlich nicht, was für Brüder dieser Verein verkörpert.
Werde mich im Netz damit beschäftigen, hier in unserem Fall wurde nun alles besprochen und informiert, somit verabschiede ich mich, mit freundlichem Gruß Jo.
Zur Klarstellung: Das Gesetz spricht nicht von "Haushalt", sondern von "Wohnung", für die jeweils ein eigener Rundfunkbeitrag anfällt. Es kommt entscheidend darauf an, ob es sich um eine eigenständige Wohnung bzw. Raumeinheit handelt, oder ob es sich um einen unselbständigen Teil der Wohnung im Erdgeschoß handelt, so dass Erdgeschoß und erste Etage eine räumliche Einheit bilden. Eigenständig ist die Wohnung, wenn sie baulich von der unteren Wohnung abgetrennt ist. Das ist der Fall, wenn sie z. B. zum Treppenhaus hin mit einer Wohnungstür abschließbar ist. Weitere Indizien wären z. B. eine eigene Klingel und ein eigener Briefkasten für die obere Wohnung.
Nur wenn es sich um eine baulich abgeschlossene Raumeinhaeit handelt, wäre deine Tochter separat beitragspflichtig. In diesem Fall würde ich aber dennoch mit dem Beitragsservice Kontakt aufnehmen und nachfragen, weil es durchaus sein kann, dass sie in solchen Fällen kulant sind und bei gemeinsamer Haushaltsführung nur eine Wohnung annehmen. Mache das nicht am Telefon, sondern schriftlich.
GEZ wird 1x pro Haushalt bezahlt. Wenn die Tochter keine eigene separate Wohnung hat und mit euch zu Tisch ist, so sehe ich keinen Grund die besagte Gebühr doppelt zu bezahlen.
Pro Haushalt bedeutet also nicht zwingend pro Wohnung? Denn ich sehe uns als ein Haushalt, ich zahle schließlich auch die Nebenkosten für das ganze Haus.
es ist nur eine Zahlung fällig. Deine Tochter hat ja ihre Zimmer im gleichen Haus und ihr lebt als Familie dort, da ist es egal, ob sie oben oder unten wohnt.
Eine zweite Etage in einem Haus ist nicht zwangsläufig eine eigenständige Wohnung. Wenn es nur einen Stromzähler, Wasserzähler etc. gibt und keine Miete bezahlt wird, so gillt das Haus als Einfamilienhaus. Anders sieht es aus, wenn oben eine Anliegerwohnung ist.