Kann die GEZ trotz Teilzahlungen pfänden?
Hallo zusammen, also ich war vor ein paar Jahren echt überzeugt dan man keine GEZ zahlen muss ... was natürlich LEIDER totaler Blödsinn ist. Ich hatte damals an die 900€ offen ... also habe ich angefangen denen jeden Monat 50€ zu bezahlen. Nun habe ich nicht mehr ganz 400€ offen. Ich überweise aber immer selber ... also die haben keine Einzugsermächtigung. Da die nur eine 180 Nummer haben, habe ich diese Ratenzahlung nie besprochen, sondern einfach anefangen. Irgendwann habe ich einen Brief bekommen das die damit einverstanden sind :-) super!
So nun habe ich aber wohl laut Unterlagen vor 2-3 Monaten mal eine Rate vergessen zu überweisen. Oder ich glaube da war die normale Gebühr fällig PLUS die 50€ Rate ... klar!!! Ich habe aber aus Reflex nur einen Teil überwiesen ... nun habe ich einen Brief bekommen in dem ein Festsetzubgsbeitrag steht von 160€ und einen überweisungsträger von diesen knapp 400€ ... da ich nicht mehr so viel übrig habe diesen Monat wollte ich morgen für diesen Monat NOCHMAL 50€ überweisen und den Rest von den 160€ dann am Ende bzw Anfang nächsten Monat. Könnte die GEZ trotz dieser Teilzahlung mein Konto sperren lassen????? Oder geht das nicht so einfach? Habe mal gehört die brauchen zu keinem Inkasso gehen damit dieser bekannte gelbe Brief zu mir kommt. Aber jeder sagt ja etwas anderes und wie gesagt zahlungswillig bin ich ja! Nur schaff ich das nicht alles sofort!
Danke jetzt schon einmal für eure Antworten! Tut mir leid das ich mich nicht kurz gefasst habe :-) :-)
5 Antworten
Der Beitragsservice ist gerne bereit, über rückständige Rundfunkbeiträge Teilzahlungsvereinbarungen abzuschließen. Eine solche Teilzahlung muss aber grundsätzlich vereinbart werden. Und dann muss man sich auch an die Vereinbarung halten. Zwar ist ganz offensichtlich bei dir nachträglich eine solche Vereinbarung zustande gekommen, du hast sie aber durch teilweise Nichtzahlung gebrochen. In diesem Fall wird die Vereinbarung hinfällig und sie nehmen wieder ihre ganz normale Vorgehensweise auf: Bescheid, Mahnung, Vollstreckung und ggf. Pfändung.
Also schreibe einen Brief: Ich bin zahlungswillig. Ich möchte die Rückstände wie folgt in Raten begleichen. Ich zahle die daneben anfallenden laufenden Rundfunkbeiträge. Man wird mit deinem Angebot einverstanden sein und eine Vollstreckung mit Pfändung wird nicht vorgenommen.
warum so kompliziert? alle 3 Monate (Quartal) kriegst du so ungefähr am Anfang des 2ten Monats (im Quartal), also Februar, Mai, August und November `ne Rechnung über € 52.50, macht im Monat € 17.50 von ARD/ZDF Beitrags usw... (nicht GEZ)
wenn du keine Abbuchung, also Dauerauftrag hast, mußt du natürlich zusehen, daß du mit `nem Überweisungsträger diesen Betrag rüberschickst, wo ist dann das Problem?
Pfänden geht nur mit Titel und das nach langwierigem Rechtsweg, als mit Widerspruch und Ablehnung, Festsetzungsbescheid und Gericht und solche Sachen (auch " Nicht Reagieren " (gerne praktiziert...) gehört dazu)...
da die Richter alle auf Seiten dieser ARD/ZDF Beitragsunserviceincassoeinzugsgeschichte stehen (kein Mensch, weiß wirklich, warum???), hast du natürlich keine Chance, schlußendlich zu zahlen, wenn du nicht doch dann einen Titel kriegst und die dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen (wie die Bluthunde...)
Ist ja ok, wenn du zeitlebens nicht mehr als den Pfändungsfreibetrag verdienen willst und dir 6 Monate Erzwingungshaft nichts ausmachen ist das vollkommen okay.
da es jetzt hier auf ein paar zweige aufgeteilt ist antworte ich hier pauschal: vergiss musterschreiben im internet. Sobald es Bescheidet ist (Bescheid + 2 Wochen) ist es fix... die Forderung wurde durch das unterlassen des Widerspruchs rechtskräftig festgestellt. Da gibts kein zurück mehr. Ratenzahlung versuchen auszumachen, mehr geht nicht.
Wenn du dagegen vor gehen willst muss das für künftige Bescheide gelten... egal was du wo auch immer liest.... bestandskräftige Bescheide sind unumgänglich. Für die Zukunft lies die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheiden und fristen waren.
Bescheid + 2 Wochen
30 Tage*
Du solltest dir abgewöhnen nach Antworten zu suchen die deinen Standpunkt bestätigen, denn dass passiert weiter unten. In der Psychologie nennt man dies Confirmation Bias.
Die Fälligkeit Der Beiträge ist im RBStV festgelegt.
Hälst du dich nicht dran entsteht früher oder später ein Rückstand. Die rückständigen Beiträge können per Bescheid festgesetzt werden.
Ein Bescheid wird nach 30 Tagen ohne Zahlung oder Widerspruch bestandskräftig und kann zwangsvollstreckt werden. Dieser Titel ist 30 Jahre gültig.
Ist die Vollstreckung erfolglos fordert man dich auf die Vermögensauskunft abzulegen. Weigerst du dich, wirst du eingeknastet für bis zu 6 Monate (Erzwingungshaft).
Machst du wissentlich falsche Angaben ist das eine Straftat die Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Was für ein "Bescheid wird nach 30 Tagen ohne Zahlung oder Widerspruch bestandskräftig"?
Nur Behörden dürfen Bescheide ausstellen, Rundfunkanstalten sind aber keine Behörden!
Die Landesrundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts damit zur Ausstellung von Bescheiden berechtigt.
Der Rundfunkbeitrag kann per Festsetzungsbescheid festgesetzt werden und die Rechtsfolgebelehrung findet sich auf der Rückseite.
Ein Angehen gegen Bescheide erfolgt über den Verwaltungsklageweg.
Bitte unterlasse es meine richtigen Antworten mit falschen Tatsachen zu kommentieren.
So einfach geht das nicht :). Zahle einfach weiter. Bevor es dazu kommt, hast wohl die 3 Monate durch :).
Vielleicht geht es doch so einfach, denn wir kennen die Vorgeschichte nicht. Wir wissen nicht, ob bereits Titel existieren. Wenn es die schon gibt, könnte es schnell gehen.
So oder so ist schnellstmögliches Bezahlen die beste Option. Was weg ist, ist weg. Parallel höflich um Verzeihung bitten und darauf verweisen, dass man weiter fleißig bezahlt, dann passiert nicht zwangsläufig was. Sollte doch vollstreckt werden, macht man mit dem Vollzugsbeamten einfach eine Rate aus und zahlt dort dann.
Thema: " schlußendlich zahlen" - ja, kann sein, aber freiwillig zahlt ein freiheitsliebender Mensch eben nicht! Und wenn es mehr Freunde der Freiheit geben würde und weniger Feiglinge und Obrigkeitshörige, wäre diese Zwangssteuer längst in der Tonne!
Also von mir bekommen die freiwillig nie einen Cent!