Rundfunkbeitrag abmelden bei Umzug?

4 Antworten

Hatte das sehr ähnlich! Bin in einen Haushalt mit einer Person gezogen, die die Gebühr bezahlt. Die GEZ erhebt Ansprüche auf die alte Wohnung, obwohl da natürlich bereits der Nachmieter fleißig zur Kasse gebeten wurde. Als Begründung wird eine verspätete Abmeldung genannt. Der Witz bei der Sache ist allerdings, dass die GEZ nach neuem Gesetz Zugriff auf Daten des Einwohnermeldeamtes hat, bzw. diese einfordern kann. Als ich da anrief, sagte man mir offen, dass die Adressänderung bereits bekannt wäre, ich aufgrund meines eigenen Versäumnisses dennoch den Beitrag für die alte Wohnung zahlen muss. Ich ärgere mich nicht über den Betrag von 60 €, sondern darüber, dass die GEZ nun doppelten Beitrag für eine Wohneinheit bezieht und dieses auch noch vom Staat (§7 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) unterstützt wird. Außerdem scheint es kein Einzelfall zu sein...

Das man sich abmelden muss, erscheint mir doch sehr logisch, da man durchaus mehr als eine Wohnung bewohnen kann - beispielsweise in Form eines Zweitwohnsitzes.

ja das ist rechtens. wo kämen wir denn hin, wenn nicht jeder zahlt?

frankotriel 
Beitragsersteller
 25.12.2013, 18:19

warum steht aber dann im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ständig wiederholt "ein Haushalt, ein Beitrag", wenn zwei Leute im selben Zeitraum für den selben Haushalt (insgesamt zwei) Beiträge abführen, während eine der Personen dort gar nicht wohnt, sondern schon zusätzlich woanders zahlt??

ist das nicht vorsätzliche Irreführung mit dieser Floskel?

Wichtig ist, daß Du Dich abmeldest.