Rundfunkbeitrag abmelden bei Umzug?
Hi, vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe bei Google nichts ähnliches gefunden:
Wenn man von einem Einpersonenhaushalt umzieht in eine Wohngemeinschaft, in der bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt, reicht es, der GEZ nach dem Unzug dessen Beitragsnr. zu schicken, oder muss man sich zusätzlich noch von der letzten Wohnung abmelden? ich hätte gedacht, dass das automatisch (nachträglich) umgestellt wird, da doch klar ist, dass man nur eine Adresse bewohnen kann..?
und wenn man sich abmeldet, muss man anscheinend auch das angebrochene Quartal komplett bezahlen, auch wenn man vor dessen Ablauf abgemeldet ist, oder? (also wenn man sich im September abmeldet, müsste man bis Ende Dezember weiterzahlen?)
das würde ja heissen, dass die für manche Haushalte doppelt Beiträge beziehen, einmal vom Vormieter und einmal vom Nachmieter. Ist das rechtens?
4 Antworten
Hatte das sehr ähnlich! Bin in einen Haushalt mit einer Person gezogen, die die Gebühr bezahlt. Die GEZ erhebt Ansprüche auf die alte Wohnung, obwohl da natürlich bereits der Nachmieter fleißig zur Kasse gebeten wurde. Als Begründung wird eine verspätete Abmeldung genannt. Der Witz bei der Sache ist allerdings, dass die GEZ nach neuem Gesetz Zugriff auf Daten des Einwohnermeldeamtes hat, bzw. diese einfordern kann. Als ich da anrief, sagte man mir offen, dass die Adressänderung bereits bekannt wäre, ich aufgrund meines eigenen Versäumnisses dennoch den Beitrag für die alte Wohnung zahlen muss. Ich ärgere mich nicht über den Betrag von 60 €, sondern darüber, dass die GEZ nun doppelten Beitrag für eine Wohneinheit bezieht und dieses auch noch vom Staat (§7 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) unterstützt wird. Außerdem scheint es kein Einzelfall zu sein...
Das man sich abmelden muss, erscheint mir doch sehr logisch, da man durchaus mehr als eine Wohnung bewohnen kann - beispielsweise in Form eines Zweitwohnsitzes.
ja das ist rechtens. wo kämen wir denn hin, wenn nicht jeder zahlt?
warum steht aber dann im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ständig wiederholt "ein Haushalt, ein Beitrag", wenn zwei Leute im selben Zeitraum für den selben Haushalt (insgesamt zwei) Beiträge abführen, während eine der Personen dort gar nicht wohnt, sondern schon zusätzlich woanders zahlt??
ist das nicht vorsätzliche Irreführung mit dieser Floskel?
Wichtig ist, daß Du Dich abmeldest.