GEZ zahlen oder nicht nach Arbeitslosigkeit?
Ich habe eine Befreiung von der GEZ (jetzt Rundfunkbeitrag) bis 2017. Jetzt habe ich aber einen Job gefunden und normal müsste ich jetzt zahlen. Was würde passieren, wenn ich meine Befreiung bis 2017 einfach voll ausnutze, danach aber angebe, dass ich einen Job gefunden habe?
6 Antworten
Ich habe zwar noch nie von einer Befreiung für so lange im vorraus gehört, aber ok, wenn die tatsächlich so existiert und vom Betragsservice akzeptiert wurde ...
.... kannst du es versuchen. Abwarten und nach Ablauf der Befreiung sofort unaufgefordert pünktlich zahlen und hoffen, dass nichts nachgeprüft wird.
Wenn du zwischendurch umziehst, bekommen sie dich auf den Schirm und schreiben dich an. Dann wäre es gefährlich zu lügen.
Leg aber das Geld beiseite, denn es kann jederzeit passieren, dass eine Nachforderung kommt.
Von Rechts wegen müsstest du dich jetzt korrekt zur Zahlung anmelden. Alles andere ist illegal, aber meiner Meinung nach keine Straftat.
Ich habe mich selbst gewundert, als ich einen Brief bekam, in dem stand, dass ich bis 2017 befreit sei. Für mich sehr ungewöhnlich aber erfreulich. Jetzt bin ich am überlegen was ich mache, hab deinen Vorschlag mit dem Geld beiseite legen auch schon in Erwägung gezogen
Kannst es zwar versuchen, allerdings tauschen sich die Behörden auch aus und dann kannst nachzahlen.
Da dein Bescheid über den Bezug von ALG II ja vom Jobcenter sicherlich zurückgenommen wurde, wenn du jetzt einen Job hast, endet die Befreiung kraft Gesetzes auomatisch (§ 4 Abs. 7 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Nach Satz 2 besteht eine gesetzliche Pflicht für dich, dies dem Beitragsservice mitzuteilen. Machst du das nicht, begehst du Betrug durch Unterlassen. Also ich würde deswegen keine Straftat begehen!
Wenn du dich da nicht meldest das du einen Job nun hast und die das ab 2017 oder früher heraus finden, schicken die eine Rechnung mit den verstrichenen Monaten nach! Hab mal gelesen wenn man die anschreibt und BAR bezahlen möchte, das die einen in Ruhe laden !
die ganzen Monate nachgezahlt
Genau das wird passieren. Es gibt längst Drundsatzurteile, die alle Ausreden abschmettern.
Also bei mir hat's damals funktioniert...ein bekannter meinte das die für sowas kein Personal haben und auch keine Geschäftsstelle für Kunden die Bar bezahlen wollen. Sie gesagt bei mir ging's damals, die habe sich danach einfach nicht mehr gemeldet
Warum schreibst du es dann?
Ja, davon habe ich auch gelesen mit dem Bar zahlen aber warum ist das so und warum machen das dann nicht alle so?
Weil das nicht funktioniert.
Dann steht bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
So schnell kommt der nicht. Erst bekommt man eine Zahlungsaufforderung. Danach einen Gebührenbescheid (warum erst danach ist mir unklar). Nur wenn man den nachhaltig ignoriert, gibts Post vom GV etc.
Also gehts doch. Was wäre aber, wenn sie dich 2016 wieder anschreiben und dann die ganzen Monate nachgezahlt haben wollen?