GEZ bucht mir den Beitrag rückwirkend ab obwohl ich gezahlt habe (WG)?
Hallo, ich habe gerade mein Konto kontrolliert und musste feststellen, dass mir die GEZ 227, 50€ abgebucht hat. Ich habe bei dem Anmeldeformular den Juli 2018 angegeben, weil meine Mitbewohnerin da ausgezogen ist und es zuvor auf sie lief,( ich hatte zuvor immer meinen Teil des Beitrags an meine Mitbewohnerin gezahlt und von ihr wurde es abgebucht!)
Die GEZ hat mir aber dennoch für den September 17 (seit dem wohne ich in der WG)- September 18 den Beitrag nochmals abgebucht und zwar den kompletten. Habe ich Chancen mein Geld wieder zu kriegen, wenn ich beweisen kann, dass ich den Betrag zuvor an sie gezahlt habe?
7 Antworten
vor Ablauf der 14 Tagesfrist erst mal das Geld zurückbuchen lassen (sonst ist es erst mal weg) - dann Einspruch einlegen und eine genaue Abrechnung verlangen. dann freiwillig alles zahlen (umgehend) was Du denkst was rechtmäßig zu zahlen wäre. Dann der GEZ schreiben wie viel du gezahlt hast und warum du denkst dass es so richtig sei. dann abwarten was passiert und dann erneut reagieren
habs eben nochmal geprüft und Du hast Recht - es sind 8 Wochen. Hätte schwören können dass es 14 tage sind (oder WAREN es mal 14 Tage?) - is ja auch egal - heute sind es 8 Wochen - basta XD (danke für die Korrektur)
Es waren mal 6 Wochen vor SEPA-Einführung.
Man darf diesen Geldeinziehern niemals eine Verfügung über das Konto genehmigen. Also Abbuchung im Lastschrfitverfahren. Die buchen ab und dann hast du große Probleme und einen riesigen Aufwand wieder an dein Geld zu kommen.
Du kannst der GEZ ( heisst jetzt anders) schriftlich die Kundennummer deiner Mitbewohnerin mitteilen und sagen, dass du deinen Beitrag an die Mitbewohnerin gezahlt hast, die dann den fälligen Gesamtbetrag an die GEZ bezahlt hat.
Am besten du lässt dir die Belege von deiner Mitbewohnerin zeigen, kopierst die als Beweis und legst die Kopien deinem Brief bei . ( Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert).
Wahrscheinlich wird die GEZ auch noch eine Bestätigung von dir verlangen, dass du an dieser Adresse gewohnt hast und seit wann.
Wenn deine Mitbewohnerin allerdings nur ihren Anteil gezahlt hat, was ich nicht annehme, hätte die GEZ ihr längst Mahnungen geschickt. So kannst du davon ausgehen, dass deine Mitbewohnerin der GEZ keine Gebühren schuldet.
Du könntest dir auch noch von deiner ehem. Mitbewohnerin eine eidesstattliche Erklärung geben lassen, dass du ihr deinen Gebührenanteil bis zu ihrem Auszug aus der Wohnung ,gezahlt hast.
Die Gebühr die zu zahlen ist läuft auf eine Person. D. h., diese muss monatlich die 17.50 € bezahlen. Wer sich alles an der Gebühr beteiligt interessiert die GEZ nicht.
Hauptsache das Geld geht ein.
Sofort eine Rückbuchung bei der Bank verlangen. Glaube dazu hast du 6 Wochen Zeit. Würde es aber sofort machen.
Das Lastschriftverfahren sofort einstellen, dann kann dir die GEZ in Zukunft nichts mehr von deinem Konto willkürlich abbuchen. Den fälligen Betrag kannst du selber bei der Bank an die GEZ überweisen. So mache ich das.
Wichtig ist Widerspruch gegen die Abbuchung einlegen und das sofort und zwar per Einschreiben mit Rückschein.
Ab dem Datum, ab dem du alleine in der Wohnung lebst, musst du dann die Gebühr bezahlen.
Bis du das alles mit der GEZ geregelt hast, wird dich das einiges an Nerven kosten,denn diese Geldeintreiber kennen keine Nachsicht.
Lastschrift zurückbuchen und der Fall hat sich!
Du solltest dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer deiner Mitbewohnerin mitteilen und sagen, dass sie für eure gemeinsame Wohnung bis einschließlich Juni 2018 bezahlt hat.
Entweder du gehst zur Bank oder zur Bank, du hast die Wahl.
Die Frist beträgt 8 Wochen, nicht 14 Tage.